Anrechnung von Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt worden sind, auf die Rentenversicherung
des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN
Anrechnung von Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt worden sind, auf die Rentenversicherung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
In welcher Weise werden Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt worden sind, rentenversicherungsrechtlich behandelt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, Haftzeiten der vor bezeichneten Art seien als Ersatzzeiten rentenversicherungsrechtlich anzuerkennen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt wurden, sind Verfolgungszeiten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes und damit als Ersatzzeiten rentenversicherungsrechtlich anzuerkennen?