Zur Finanzierung und Reform der Vereinten Nationen
der Abgeordneten Stobbe, Brück, Gansel, Duve, Frau Dr. Timm, Voigt (Frankfurt), Dr. Kübler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Mai 1985 hat der Senat der USA das sogenannte Kassebaum-Amendment mit großer Mehrheit angenommen. Danach wollen die USA ab 1986 ihren Pflichtanteil zum ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen (VN) von 25 v. H. auf 20 v. H. senken, solange nicht in der Generalversammlung in Haushaltsfragen ein mit den Pflichtanteilen der Mitgliedstaaten gewichtetes Stimmrecht eingeführt wird. Das Kassebaum-Amendment bezieht sich auch auf die Sonderorganisationen der VN.
Ferner hat der amerikanische Kongreß durch das Sundquist-Amendment sowie durch die allgemeinen Haushaltskürzungen auf der Basis des Gramm-Rudman-Gesetzes bei den Vereinten Nationen einen Einnahmeausfall von rd. 100 Millionen Dollar für 1986 verursacht.
Anfang Oktober 1985 erschien der von Maurice Bertrand verfaßte Bericht der Joint Inspection Unit der VN mit dem Titel „Some Reflection on Reform of the United Nations". In ihm spricht sich der Autor für eine grundlegende Reform des VN-Systems aus, wobei sich seine Kritik nicht nur auf das VN-System, sondern vor allem auch auf die VN-Politik der Mitgliedstaaten bezieht. Es ist zu erwarten, daß der Bertrand-Bericht auf der 41. Generalversammlung im Herbst 1986 in New York ausführlich diskutiert wird.
Beide Ereignisse machen deutlich, daß die Diskussion um die Zukunft des VN-Systems erst am Anfang eines langwierigen Verhandlungs- und Reorganisationsprozesses steht, an dem, sich die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der VN und sämtlicher Sonderorganisationen mit konkreten und konstruktiven Vorschlägen beteiligen muß.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung das sogenannte Kassebaum-Amendment und die damit verbundene Kürzungsandrohung von einem Fünftel der Pflichtbeiträge zu den ordentlichen Haushalten der VN-Institutionen durch die USA? Glaubt sie, daß auf diese Weise eine Reform der VN im Sinne einer Stärkung dieser Organisation zur Lösung der anstehenden vielfältigen Weltprobleme zu erreichen ist?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der Forderung einer Stimmgewichtung in Budgetfragen der VN ein, und wie läßt sich diese Forderung mit der VN-Charta vereinbaren?
Hält die Bundesregierung das gegenwärtige System der Beitragsbemessung zum VN-Haushalt für veränderungsbedürftig, und wenn ja, in welcher Richtung?
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bertrand-Bericht im Hinblick auf eine Überprüfung der Ziele und Mittel des VN-Systems?
Wie steht die Bundesregierung zu den konkreten organisatorischen Änderungsvorschlägen im Bertrand-Bericht, insbesondere zur Gründung eines „Wirtschafts-Sicherheitsrats" und von „Regionalen Entwicklungs-Agenturen"?
Hat die Bundesregierung ihre Haltung mit den EG-Partnern abgestimmt, und welches Ergebnis ist bei dieser Abstimmung erzielt worden?