Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt
der Abgeordneten Frau Dann und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedentlich in der Fachliteratur vertretene Auffassung, das von genetisch manipulierten Lebewesen ausgehende Risiko sei dem atomaren Risiko mindestens gleichzustellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei neuen, durch Nukleinsäurekombinationen veränderten Organismen im voraus nicht genau abschätzbar sein wird, wie sich derartige Organismen bei Freisetzung in die Umwelt verhalten werden?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung hierbei für pflanzliches, tierisches und insbesondere menschliches Leben?
Auf welche Art und Weise gedenkt die Bundesregierung diesen Gefahren zu begegnen?
Verfügt die Bundesregierung über ausgearbeitete Einsatzpläne für den Umgang mit unvorhergesehenen Folgen einer gewollten oder ungewollten Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt?
Auf welche Art und Weise versichert sich die Bundesregierung, daß die im Rahmen der von ihr herausgegebenen Richtlinien als „verboten" bezeichneten Experimente, wozu derzeit insbesondere auch die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zählt, auch tatsächlich nicht zur Anwendung gelangen?
Welche umfassenden und regelmäßigen Kontrollen, durchgeführt von welchen Institutionen, sichern die Einhaltung der Verbotsbestimmungen?
Gibt es hierüber eine regelmäßige Berichterstattung?
Liegen der Bundesregierung bzw. den Bundesbehörden Erkenntnisse über die Nichteinhaltung des Verbots einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja,
a) wo und von wem sind sie durchgeführt worden,
b) um welche Organismen und Neukombinationen handelte es sich?
In einer von den GRÜNEN beantragten Aktuellen Stunde am 12. März 1986 hat Staatssekretär Haunschild angekündigt, daß die Bundesregierung eine Registrierungspflicht von Genlaboratorien auf der Basis bereits bestehender Gesetze einführen wolle.
Diese Registrierungspflicht solle künftig auch gentechnische Projekte einschließen, die keine Finanzierung von der öffentlichen Hand erhalten.
Welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen unternommen, um diese Registrierungspflicht zu etablieren, bzw. wann ist mit der Einführung dieser Pflicht zu rechnen?
Sofern die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung nun doch von einer gesetzlichen Verankerung der Registrierungspflicht absehen will, wie beabsichtigt sie Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die ZKBS-Richtlinien (Nichtanmeldung, Verstöße gegen Verbotsbestimmungen usw.) bei Industrieunternehmen oder anderen nicht durch die öffentliche Hand finanzierten Vorhaben in Zukunft zu unterbinden?
Wie viele der derzeit laufenden und bei der ZKBS (Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit) gemeldeten gentechnischen Projekte zielen auf die Entwicklung von Organismen ab, die, sollten sie zu einem späteren Zeitpunkt zum praktischen Einsatz gelangen — nicht im Labor oder im Fermenter, sondern im Freiland zur Anwendung kommen sollen?
In wieviel Fällen handelt es sich dabei um
a) Pflanzen,
b) Tiere,
c) Mikroorganismen?
In wieviel Fällen handelt es sich dabei um privat finanzierte Projekte?
In wieviel Fällen werden diese Projekte öffentlich finanziert und
a') an öffentlichen Einrichtungen bzw.
b) an privaten oder Industrieeinrichtungen durchgeführt?
Liegen der ZKBS bzw. dem Bundesgesundheitsamt derzeit Anträge auf Erlaubnis von Freisetzungsexperimenten vor, oder sind solche Anträge in Vorbereitung, und wenn ja,
a) wer sind die jeweiligen Antragsteller,
b) um welche Neukombinationen und Organismen handelt es sich,
c) wo und unter welchen Bedingungen soll die Freisetzung erfolgen?
Sofern derzeit der ZKBS Anträge auf Freisetzungsversuche vorliegen, werden diese Anträge derzeit von der ZKBS geprüft?
Worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe, welche zur Zulassung bisher verbotener Freisetzungsexperimente mit gentechnisch veränderten Organismen in „besonders begründeten Ausnahmefällen" (BMFT Pressemitteilung vom 28. Mai 1986) führen können?
Aufgrund welcher Kriterien prüft und entscheidet die ZKBS bei der Erteilung derar tiger Ausnahmegenehmigungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die dem BGA per Richtlinien eingeräumte Möglichkeit einer Erlaubniserteilung zur Durchführung der als „verboten" eingestuften Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, wenn gleichzeitig in den Richtlinien der Bundesregierung vom 28. Mai 1986 „Von einer Aufstellung von Kriterien für die Freisetzung gene tisch veränderter Organismen (...) Abstand genommen (wurde), da (...) bisher nicht genügend Erfahrung und wissenschaftliche Daten für eine verläßliche Risikoabschätzung vorliegen" ?
Welche Experimente bzw. wissenschaftlichen Versuche dienten oder dienen zur Gewinnung der K riterien, anhand derer die ZKBS Ausnahmegenehmigungen für Freisetzungsversuche zu erteilen befugt ist?
Welcher Art sollen die von der Bundesregierung im Frühjahr 1986 angekündigten Forschungsvorhaben sein, die der Informationsbeschaffung für ein „besseres Abschätzen der mit einer Freisetzung verbundenen möglichen Risiken" dienen sollen?
Ist zu erwarten, daß im Rahmen der Forschungsvorhaben zu Zwecken der Abschätzung der mit Freisetzung verbundenen Risiken ebenfalls mit Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet werden wird?
Sofern Kriterien für die Beurteilung von Freisetzungsexperimenten oder Vorhaben mit gentechnisch veränderten Organismen bereits aufgestellt worden sind oder derzeit erarbeitet werden, fragen wir die Bundesregierung, zu welchem Zeitpunkt sie beabsichtigt, derartige Kriterienkataloge der Öffentlichkeit vorzustellen, um so einen gesellschaftlichen Diskurs hierüber zu eröffnen?
Über welche Möglichkeiten der Mitentscheidung und Mitbestimmung bei der Entwicklung solcher Kriterien sollen welche gesellschaftlichen Institutionen, Verbände, Gruppen und sonstige Interessierten verfügen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß vor einer abschließenden Entscheidung über solche Kriterien ein umfassender gesellschaftlicher Diskurs über Notwendigkeit und Risiken derartiger Vorhaben durchzuführen ist, und wie gedenkt sie den Betroffenen der verschiedenen beteiligten Gruppen, einschließlich der Einwohner, potentiell von Freisetzung betroffener Regionen Mitsprache, Mitbestimmung und gegebenenfalls Einspruchsrechte einzuräumen?
Sind der Bundesregierung bisher Fälle einer beabsichtigten und zugelassenen oder verbotenen Freisetzung in anderen Ländern bekanntgeworden, und wenn ja,
a) in welchen Ländern,
b) mit welchen Organismen,
c) von wem sind diese Versuche durchgeführt worden?
Wie ist der gegenwärtige Stand der Regelung für Freisetzungsvorhaben in anderen Ländern?
a) In welchen Ländern ist eine Freisetzung explizit verboten bzw. explizit zugelassen?
b) Welche strafrechtlichen oder sonstigen Sanktionen sind bei Zuwiderhandlungen vorgesehen?
c) Wo ist gegebenenfalls in den kommenden Monaten mit der Verabschiedung von Gesetzen oder Richtlinien zur Freisetzung zu rechnen?
Ist eine Übereinkunft der EG-Staaten hinsichtlich der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen derzeit in Vorbereitung?
Wenn ja, was wird zum Inhalt einer Übereinkunft gemacht werden, und wann ist mit der Erstellung zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Zeitschrift „Nature" vom 24. Juli 1986 berichtete Entwicklung eines rekombinaten Lebendimpfstoffes gegen Tollwut und die Möglichkeit, daß dieser Impfstoff im Freiland erprobt werden könnte?
Wird dies als Freisetzungsexperiment betrachtet?
Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, sollten in der nahen Zukunft auf dem Gebiet von Nachbarstaaten derzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene Freisetzungsexperimente vorgenommen werden?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß es nicht nur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, sondern weltweit zur Aufstellung von einheitlichen Regelungen in der Frage der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen kommt, die eine Gefährdung von Mensch und Umwelt weltweit verhindern?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in dieser Richtung bereits unternommen?
Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung gegebenenfalls dafür sorgen, daß eine Gefährdung durch Freisetzungsexperimente in anderen Ländern ausgeschlossen wird?