Staatliche Entwicklungshilfe für Südafrika
der Abgeordneten Frau Eid, Frau Borgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bisher war die Bundesregierung dem Grundsatz gefolgt, Entwicklungshilfegelder nach Südafrika ausschließlich über nichtstaatliche Träger in der Bundesrepublik Deutschland zu vergeben. Es deutet sich nun an, daß die Bundesregierung staatliche Entwicklungshilfe direkt an Südafrika leisten will. Angesichts der internationalen Diskussion über Sanktionen gegen den Apartheid-Staat ist dies ein Vorgang von großer außenpolitischer Bedeutung.
Durch die Aufnahme staatlicher Entwicklungshilfeleistungen wertet die Bundesregierung die weiße Minderheitsregierung auf, schwächt die internationalen Ansätze zu deren Isolierung und verstößt gegen die Intention der kürzlich beschlossenen EG-Maßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Aus welchen Haushaltstiteln soll die staatliche Entwicklungshilfe an Südafrika finanziert werden?
Trifft die Vermutung zu, daß es sich um den Titel für Technische Zusammenarbeit im BMZ-Haushalt und dort um Mittel aus den Studien- und Fachkräftefonds handelt?
Welche Maßnahmen werden im einzelnen geplant (Projektbezeichnung, bundesdeutsche und einheimische Träger, Finanzvolumen etc.)?
Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage werden die Maßnahmen durchgeführt?
Wurde bzw. wird mit Südafrika ein Regierungsabkommen und ein TZ-Rahmenabkommen abgeschlossen?
Inwieweit wurden der Deutsche Bundestag und die interessierte nationale und internationale Öffentlichkeit über diese Maßnahmen unterrichtet?
Wie begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, daß die staatliche Entwicklungshilfe an Südafrika eine Aufwertung und Ermutigung für die weiße Minderheitsregierung darstellt und die internationalen Sanktionsbeschlüsse (z. B. auch der EG) unterläuft?