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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verzicht auf die Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen gegenüber der Firma Mannesmann (II) (G-SIG: 10004716)

Verhandlungen der Mannesmann-Röhrenwerke Duisburg mit dem zuständigen Arbeitsamt über Wegfall der Erstattungspflicht gem. § 128 AFG, staatliche Subventionierung betriebsbedingter Kündigungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

04.11.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/621820.10.86

Verzicht auf die Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen gegenüber der Firma Mannesmann (II)

des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Verzicht auf die Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen gegenüber der Firma Mannesmann (II)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Verhandlungen zwischen der Firma Mannesmannröhren-Werke AG in Duisburg und dem zuständigen Arbeitsamt über einen Wegfall der Erstattungspflicht nach § 128 AFG gegeben hat?

Wer war auf seiten der Arbeitsverwaltung an diesen Verhandlungen beteiligt?

Ist der Bundesregierung die Position der Bundesanstalt für Arbeit zu dieser Frage bekannt?

Welche Position vertritt die Bundesanstalt für Arbeit gegenüber der Firma Mannesmannröhren-Werke AG?

2

Auf Grund welcher Tatbestandsmerkmale hin soll laut Antrag der Firma Mannesmannröhren-Werke AG die Befreiung von der Erstattungspflicht erfolgen?

3

Sind der Bundesregierung Planungen in anderen Unternehmen bekannt, wonach auch sie gemäß des Ergebnisses der Verhandlungen zwischen Arbeitsamt und Mannesmannröhren-Werke AG verfahren wollen?

4

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, § 128 AFG von der Vorruhestandspflicht und der ihr korrespondierenden Einstellungsverpflichtung zu entkoppeln?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für den Fall, daß gegenüber der Firma Mannesmannröhren-Werke AG auf die Erstattung von Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe bzw. Aufwendungen der Rentenversicherungsträger verzichtet wird, betriebsbedingte Kündigungen staatlich subventioniert werden?

Bonn, den 20. Oktober 1986

Senfft Borgmann, Hönes und Fraktion

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