Nichtverlängerung der Zulassung von 36 Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Captan, Captafol und Folpet
der Abgeordneten Frau Hönes, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Captan, Captafol und Folpet waren über Jahrzehnte im Handel (Captan seit 1949, Captafol seit 1961) und wurden als Saatgutbeize sowie als Spritzmittel bei Weinreben, Obstbäumen, Hopfen und einigen Ackerpflanzen eingesetzt. Diese Mittel wurden als „praktisch unbedenklich" eingestuft; die erlaubten Rückstandsmengen in und auf Lebensmitteln wurden in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung festgelegt.
Auf Grund neuerer Untersuchungen, die auf krebserzeugende und erbgutschädigende Wirkung hinweisen, wurde die Zulassung für Präparate mit diesen Wirkstoffen zum 1. März 1986 aufgehoben. Die Aufhebung der Zulassung beinhaltet allerdings lediglich ein Vertriebsverbot, jedoch kein Anwendungs- und Produktionsverbot: Die Mittel dürfen weiterhin für den Export produziert werden und, sofern sie vor dem Ende der Zulassung gekauft wurden, auch angewendet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mengen der vorgenannten Wirkstoffe und welche Mengen an Handelsprodukten in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit produziert wurden?
Welche Mengen an Wirkstoffen und Handelsprodukten kamen in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung?
Welcher Anteil der Produktion (Wirkstoffe/Handelsprodukte) wurde exportiert?
Wann wurden welche Präparate mit den genannten Wirkstoffen erstmals zugelassen?
In welchen Zeitabständen und zu welchen Terminen erfolgten Verlängerungen der Zulassung?
Auf Grund welcher Tatsachen vermutet die Bundesregierung, daß die Anwendung der weiterhin zugelassenen captafolhaltigen Baumwundverschlußmittel keine Gefahr für die Anwender bedeuten, obwohl die biologische Bundesanstalt davon ausgeht, daß die Einhaltung von Körperschutzmaßnahmen nicht zu gewährleisten ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche genauen Bedenken zur Aufhebung der Zulassung führten?
Welche Untersuchungen und/oder Veröffentlichungen lagen dieser Entscheidung zugrunde?
Wurden von der Biologischen Bundesanstalt bzw. dem Bundesgesundheitsamt Untersuchungen über die Humantoxizität der Wirkstoffe durchgeführt?
Zu welchem Zeitpunkt wurden erste Hinweise auf kanzerogene, mutagene und ökotoxikologische Wirkungen bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Hinweise auf kanzerogene Eigenschaften des Captans die finnischen Behörden in den 70er Jahren veranlaßten, die Zulassung dieses Mittels nicht zu verlängern?
Zu welchem Zeitpunkt wurden der Bundesregierung erste Hinweise auf die kanzerogene und mutagene Wirkung dieser Mittel bekannt?
Bis wann dürfen welche Mengen von captangebeiztem Saatgut im Handel sein, und welche Mengen dieses Saatguts wurden in diesem Jahr eingesetzt?
In welchen Ländern, außer der Bundesrepublik Deutschland, gibt es Anwendungsbeschränkungen bzw. beschränkte Anwendungsverbote für die oben genannten Wirkstoffe, und um welche Art der Beschränkung handelt es sich?
Teilt die Bundesregierung die erhebliche Besorgnis der amerikanischen Umweltbehörde EPA hinsichtlich der negativen Wirkung des Wirkstoffs Captafol auf aquatische Ökosysteme?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, daß in Australien (Coffs Harbour) das Fungizid Tilt (Captafol und Halacrinat) mit einer äußerst erschreckenden Rate von Geburtsschäden in Zusammenhang gebracht wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in der Biologischen Bundesanstalt Erwägungen gab, über das Vertriebsverbot hinaus ein Produktions- und Anwendungsverbot zu erlassen?
Auf Grund welcher Erkenntnisse und Überlegungen wurde auf diese Maßnahme verzichtet?
Wie vereinbart sich der Verzicht auf ein Anwendungsverbot mit der Einschätzung der Biologischen Bundesanstalt (BBA), daß derart risikoreiche Mittel nur mit Körperschutzmaßnahmen wie Atemschutzmasken ausgebracht werden sollten, was in der Praxis jedoch nicht zu gewährleisten ist (laut Pressemitteilung der BBA)?
Von welchen Firmen werden diese Mittel weiterhin produziert bzw. die Wirkstoffe importiert und Produkte formuliert? Welche Mengen an Wirkstoffen und Handelsprodukten werden hergestellt?
Wie viele Arbeiter sind in der Produktion und dem Versand beschäftigt?
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Beschäftigten entsprechend den neuen Erkenntnissen vor berufsbedingten Erkrankungen zu schützen?
Wie unterscheiden sich diese Maßnahmen von den bisher einzuhaltenden Schutzvorkehrungen?
Welchen chemischen Substanzen sind die Arbeiter neben den genannten Mitteln ausgesetzt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß zu Jahresbeginn Hamsterkäufe von den genannten Mitteln erfolgten, um sie auch nach Ablauf der Zulassungsfrist anzuwenden?
Welche Mengen lagern noch bei Anwendern, und welche Mengen kommen in dieser und der folgenden Wachstumsperiode zur Anwendung?
In welchen Lebensmitteln kamen/kommen diese Verbindungen und ihre Abbauprodukte vor?
Welche Konzentrationen wurden gemessen (Spitzenwerte, Durchschnittswerte in inländischen und in Importprodukten)?
Welche Mengen galten als ADI?
Auf welche Weise wird sichergestellt, daß nach Ablauf der Zulassung keine Lebensmittel mit Rückständen der genannten Wirkstoffe in den Handel kommen?
Was geschieht zukünftig mit landwirtschaftlichen Importprodukten, die mit den oben genannten Wirkstoffen behandelt wurden?
Welche Erwägungen haben die Bundesregierung veranlaßt, bei der EG-Kommission eine Erhöhung der Toleranzwerte für diese Mittel zu beantragen?
Welche Konsequenzen ergeben sich für bundesrepublikanische Regelungen der Anwendung von captan-, captafol- und folpethaltigen Mitteln, falls der Antrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an die EG-Kommission, die Toleranzwerte zu erhöhen, positiv beschieden wird?