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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Gifte in Lebensmitteln durch Wechseltransporte in Tank- und Silofahrzeugen (G-SIG: 10004765)

Ergebnisse der Transportkontrollen zwischen dem 1. September und 15. Oktober 1983, Wiederholung der Aktion, hochgiftige Chemikalien im Wechseltransport mit Lebensmitteln, Erlaß der Lebensmittel-Transportbehälter-Verordnung, EG-weites Verbot von Wechseltransporten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

20.11.1986

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/633204.11.86

Gifte in Lebensmitteln durch Wechseltransporte in Tank- und Silofahrzeugen

des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Vorgänge um die skandalösen Wechseltransporte — auf der Hinfahrt Chemikalien, auf der Rückfahrt Lebensmittel in den Tanklastzügen — ist ein Beispiel dafür, daß die Lebensmittelkriminalität ständig ansteigt.

Wechseltransporte sind in der Bundesrepublik Deutschland lediglich verboten für Milch und Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes wie Wein, Traubenmost und Schaumwein. Doch auch gegen diese Vorschriften wird immer wieder verstoßen. Diese Mißstände sind der Bundesregierung bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Warum wurden die Ergebnisse der konzertierten Aktion in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober 1983, angeordnet durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums — III/B 2 — SV — 0630 — 5/83 — vom 10. August 1983 an die Oberfinanzdirektionen der Länder sowie durch ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an die Lebensmittelüberwachungsämter, bis heute nicht bekanntgegeben?

2

Trifft es zu, daß rund 21 000 Tanklastzüge anläßlich dieser Aktion kontrolliert wurden und jeder dritte Transport beanstandet wurde (einschließlich Arbeitszeitüberschreitungen)?

3

Warum wurden bei dieser Aktion Importe aus Holland nicht kontrolliert?

4

Welche Konsequenzen wurden und werden von der Bundesregierung und den Landesregierungen aus dieser konzertierten Aktion gezogen?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Wiederholung dieser Aktion zu veranlassen?

6

Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Hinblick auf eine verschärfte Strafverfolgung oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Wechseltransporten?

7

Welche gesetzlichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, damit die folgenden unverhältnismäßigen Urteile vermieden werden können:

a) Verurteilung eines Weinspediteurs, der auch Kunststoffweichmacher und andere giftige Substanzen in seinen Containern transportiert und damit die Gesundheit weiter Personenkreise gefährdet, zur Zahlung von 18 000,— DM,

b) Verurteilung des Abgeordneten Bastian aufgrund einer Sitzblockade als Demonstration für Frieden und Abrüstung zur Zahlung von 30 000,— DM?

8

Seit wann sind der Bundesregierung die in dem Schreiben an die obersten Veterinär- und Gesundheitsbehörden (Aktenzeichen 422-7300/25) aufgeführten 116 z. T. hochgiftigen Chemikalien, die häufig im Wechsel mit Lebensmitteln transportiert werden, bekannt, und welche Maßnahmen ergriff bzw. veranlaßte die Bundesregierung daraufhin?

9

Wo befinden sich die 36 Spezialwaschanlagen für Tanklastzüge in der Bundesrepublik Deutschland?

10

Wie wird die vorgeschriebene Reinigung in diesen Waschanlagen überprüft?

11

Wann wird die von der Bundesregierung in Drucksache 10/3967 erwähnte in Vorbereitung befindliche Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung abschließend behandelt?

12

Kann dieser Entwurf der österreichischen Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung gleichgesetzt werden, die seit Oktober 1986 in Kraft ist und Wechseltransporte für Lebensmittel, Verzehrprodukte und Zusatzstoffe in Transportbehältern verbietet?

13

Wird sich die Bundesregierung für ein EG-weites Verbot von Wechseltransporten bzw. für Spezialfahrzeuge nur für Lebensmitteltransporte einsetzen?

Bonn, den 4. November 1986

Werner (Dierstorf) Borgmann, Hönes und Fraktion

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