Organentnahme bei Hirntoten zur Transplantation
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Organentnahme bei Hirntoten zur Transplantation
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen angesichts des Problems, daß speziell bei der Nierentransplantation ein starker Mangel an Spendernieren herrscht und dadurch für viele Dialysepatienten, die auf eine Nierenverpflanzung warten, überaus lange Wartezeiten entstehen?
Inwieweit gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf eine Erhöhung der Anzahl der Transplantationen hinzuwirken in Anbetracht der gesundheitlichen Verbesserungen für die Transplantatempfänger gegenüber der Dialysebehandlung, insbesondere bei Kindern, sowie der geringeren medizinischen Kosten nach erfolgreichen Transplantationen?
Würde die Bundesregierung eine Verordnung unterstützen mit der Zielsetzung, bei jedem zwar noch künstlich beatmeten Patienten, bei dem jedoch schon ein dissoziierter Hirntod eingetreten ist, eine Organentnahme bei Einverständnis der Angehörigen zu planen und eine länderübergreifende, allgemein gültige Regelung in Kürze verwirklichen?
Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Anzahl der Organentnahmen in den Krankenhäusern, die bislang für diese erheblichen Mehrkosten keinerlei Entschädigung erhalten und entsprechend auch nicht einmal die Angehörigen von Hirntoten um Entnahmeerlaubnis befragen, zu erhöhen und auf eine Änderung der jeweiligen Gebührenordnung hinzuwirken?