Polizeihilfe für Guatemala aus Mitteln der Entwicklungshilfe (II)
der Abgeordneten Suhr, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 6. November 1986 haben alle Fraktionen im Rahmen der Beschlußfassung über den Einzelplan 23 des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit sich dagegen ausgesprochen, daß 1987 aus den Mitteln der Entwicklungshilfe Polizeihilfe geleistet wird.
Damit haben alle Fraktionen bestätigt, daß Polizeihilfeförderung nicht zu den Aufgaben bundesdeutscher Entwicklungshilfe zählt.
Obwohl damit deutlich wird, daß die Finanzierung von 10,6 Mio. DM Polizeihilfe an Guatemala mit Entwicklungshilfemitteln unter expliziter Umgehung des Parlaments entschieden wurde und auch nicht dem Willen des Deutschen Bundestages entspricht, soll die Vergabe der Ausstattungs- und Ausbildungshilfe an Guatemala als „Sündenfall" passieren.
Da die Mittel für Guatemala aus den Verpflichtungsermächtigungen des Haushalts 1986 entnommen werden sollen, worüber der heutige Haushaltsausschuß nicht mehr entscheiden kann, bleibt die politische Diskussion über die Art und Weise der Entscheidungsfindung der Bundesregierung zu führen und die politische Sinnhaftigkeit des Projektvorhabens mit Guatemala.
Die Bundesregierung hat in ihrer Entscheidungsfindung nicht nur das Parlament umgangen, sondern auch gegen die Durchführungsrichtlinien der Technischen Zusammenarbeit (TZ), mit deren Mitteln die Polizeihilfe finanziert werden soll, verstoßen. Die TZ - Leitlinien schreiben vor, daß die GTZ neben zwei anderen Durchführungsorganisationen mit der Abwicklung der TZ beauftragt werden muß. Im Fall Guatemala ist dies nicht geschehen, sondern das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat direkt unter Umgehung der GTZ das Bundesinnenministerium (BMI) beauftragt.
Politisch bleibt nicht nur die geplante Förderung der guatemaltekischen Polizei grundsätzlich ein zweifelhaftes Unterfangen, sondern auch besonders angesichts der derzeitigen konkreten Besetzung des Polizeichefs mit einem Mann, der in der Vergangenheit in den vordersten Reihen der Repression der Militärs gegen die guatemaltekische Bevölkerung gestanden hat.
Der Armeeoberst und heutige Polizeichef Julio Enrique Caballeros ist ehemaliges Mitglied des Geheimdienstes der Armee, der für zahlreiche Liquidierungen von Menschen in Guatemala in den vergangenen Jahren verantwortlich ist.
Caballeros hat als ausgebildeter Spezialist in der „Aufstandsbekämpfung", wie die Operationen der Armee gegen die indianische Zivilbevölkerung und die zahlreichen Massaker tituliert sind, in den vergangenen Jahren in den indianischen Hochlandregionen und den klassischen Konfliktzonen seinen „Dienst" getan.
Cabelleros selbst, der als Armeemitglied in Person die weitere Einflußnahme des guatemaltekischen Militärs auf die Polizeikräfte sichern soll, stellt in einem Interview in der guatemaltekischen Zeitung „Prensa Libre" am 20. Juli 1986 nicht nur die gemeinsamen Aufgaben von Armee und Polizei heraus, sondern betont, daß „die Polizei in der ersten Frontlinie gegen die Subversion steht".
Damit dürfte vom Polizeichef selbst der Charakter der guatemaltekischen Polizei am besten beschrieben sein und auch klar sein, welche Funktion die bundesdeutsche Polizeihilfe an Guatemala hat.
In den letzten Jahren sind in Guatemala tausende von Menschen dem „Kampf gegen die Subversion" zum Opfer gefallen. Die Definition, wer in Guatemala subversiv ist, obliegt den dortigen „Sicherheitskräften". Sie haben immer entschieden, wen sie verschwinden lassen, wen sie foltern, wen sie umbringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Warum hat die Bundesregierung bis jetzt noch keinen Prüfungsauftrag und Projektdurchführungsauftrag an die GTZ erteilt für die Finanzierung von Ausrüstungs- und Ausstattungshilfe an die Polizei in Guatemala, dies angesichts der Tatsache, daß die geplante Finanzierung der Polizeihilfe aus Mitteln der technischen Zusammenarbeit des Einzelplans 23 des BMZ nach den Leitlinien für die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit laut Einzelplan 23 erfolgen muß, die ihrerseits als Durchführungsorganisationen der TZ die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) neben zwei weiteren Organisationen (BGR, PTB) vorsehen?
Stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht überein, daß die unterlassene Beauftragung der GTZ mit der Projektprüfung und Durchführung und anstelle dessen die direkte Beauftragung des BMI seitens des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) mit der Projektprüfung und Durchführung ein Verstoß gegen die Richtlinien zur Abwicklung der TZ darstellt und damit ebenfalls gegen die im Haushalt des Einzelplan 23 des BMZ votgeschriebenen Grundlagen zur Abwicklung der TZ insgesamt verstoßen wurde?
Ist die Tatsache, daß im Fall der beabsichtigten Polizeihilfevergabe an Guatemala die GTZ als Durchführungsorganisation umgangen wurde, ein Hinweis darauf, daß die Bundesregierung Bemühungen tätigt, um die Ausschließlichkeitsklausel bei der Durchführung der TZ laut jetziger Richtlinien zu streichen, um zum Beispiel im Fall weiter geplanter Vorhaben zur Finanzierung von Polizeihilfe aus Entwicklungsmitteln direkt das BMI oder BKA mit der Projektdurchführung beauftragen zu können, ohne wie im Fall Guatemala gegen die Richtlinien der TZ verstoßen zu müssen?
Warum wurde die GTZ mit der Projektprüfung zur Finanzierung der Evaluierungsreise des BMI und BKA nach Guatemala, die im Juli 1986 stattfand, erst im Oktober 1986 beauftragt, dies angesichts der Tatsache, daß die Projektprüfung über das Reisevorhaben zwar von der GTZ vorgenommen werden muß, weil die Reisekosten in Höhe von 47 000 DM aus dem Studien- und Expertenfonds der TZ übernommen werden sollen, es jedoch üblich ist, daß Projektprüfungen nicht drei Monate nach Abschluß des Vorhabens stattfinden?
Wird der Staatssekretär im BMZ, Lengl, in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der GTZ den Prüfungsauftrag des BMZ an die GTZ über die Evaluierungsreise des BMI nach Guatemala zurückweisen und damit die Sinnhaftigkeit einer Vorabprüfung über ein bereits abgeschlossenes Vorhaben in Frage stellen?
Müßte im Falle einer Zurückweisung des Prüfungsauftrages durch die GTZ das BMI, das die Reisekosten in Höhe von 47 000 DM vorgeschossen hat, die Kosten der Evaluierung selber tragen?
Hat es im Rahmen der Evaluierungsreise des BMI nach Guatemala im Juli 1986 eine Teilnahme von fachkompetenten Personen über die innenpolitische Situation in Guatemala gegeben, oder hat diese Evaluierung ohne Entwicklungsexperten, die mit der Situation in Guatemala vertraut sind, stattgefunden?
Kann aus der Aussage von Bundesminister Warnke, daß das Gesamtpaket über Ausstattungs- und Ausbildungshilfe im Nachhinein zugunsten der Ausbildungshilfe quantitativ verändert wurde, wodurch deutlich geworden sei, daß im Gesamtpaket die Ausstattungshilfe eine nachgeordnete Rolle spielt, geschlossen werden, daß die Voraussetzung für die Finanzierung des Gesamtpaketes aus Entwicklungshilfe die ist, daß die Ausstattungshilfe nur mitfinanziert werden kann aus dem Einzelplan 23, wenn sie in einem inhaltlichen Zusammenhang zur Abwicklung der Ausbildungshilfe steht?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß folgende Fakten darauf hinweisen, daß der inhaltliche Zusammenhang zwischen der geplanten Ausstattungshilfe zum Ausbildungsprogramm nur schwer herstellbar ist, da
a) das Ausbildungsprogramm zeitlich dem Aufstellen des Ausstattungsprogramms nachgelagert war,
b) das Ausbildungsprogramm quantitativ aufgestockt wurde, mit die Vergabe der Ausstattungshilfe aus Entwicklungsmitteln zu rechtfertigen,
c) die Lieferung von Polizeifahrzeugen im Rahmen der Ausstattungshilfe nicht als unterstützende Maßnahme zur Ausbildung von Polizeikräften und zum Aufbau einer Polizeischule gesehen werden kann,
d) die Durchführung des Gesamtprogramms zeitlich so dimensioniert ist, daß die Ausstattungshilfe bereits 1986 übergeben werden soll, die Ausbildung jedoch zeitlich nachgelagert in den nächsten drei Jahren erfolgen soll?
Sieht die Bundesregierung ebenfalls die Gefahr, daß es aufgrund der zeitlichen Abfolge, daß zuerst die Ausstattungsgeräte geliefert werden, dann die Polizeiausbildung wesentlich später erfolgt, theoretisch der Fall eintreten kann, daß ein Großteil der gelieferten Polizeifahrzeuge bereits zu Schrott gefahren worden ist, bevor die mit bundesrepublikanischer Hilfe ausgebildeten Polizisten in den Genuß der Fahrzeuge kommen können?
Wenn sich erweisen sollte, daß die Ausstattungshilfe nicht erforderlich ist zur beabsichtigten Ausbildungshilfe, muß sie dann nicht notwendigerweise aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amtes finanziert werden?
Bedeutet die Tatsache, daß das Gesamtvorhaben der Polizeihilfe zur Zeit zwecks benötigter Unterzeichnung dem Bundesfinanzministerium und dem Auswärtigen Amt vorliegt, daß ein Regierungsabkommen mit der guatemaltekischen Regierung über das Gesamtprojekt noch 1986 ansteht, und wenn ja, wann wird das sein?
In welcher Form wird die Bundesregierung einen Notenwechsel mit der guatemaltekischen Regierung vornehmen, so daß die Übergabe der Ausstattungshilfe direkt an die Polizei und nicht an das Militär erfolgt?
Läßt die Organisation der guatemaltekischen Sicherheitskräfte und des Militärs zu, daß die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen kann, daß die Verwendung der Ausstattungshilfe ausschließlich durch die Polizei stattfindet, dies insbesondere angesichts der Tatsache, daß der Polizeichef Caballeros selbst ein Offizier der Armee ist, der auf eine lange Armeekarriere vor allem im Bereich der sogenannten Aufstandsbekämpfung zurückblicken kann?
Beabsichtigt die Bundesregierung, analog zum Verfahren der Projektprüfung durch die GTZ über die Evaluierungsreise des BMI nach Guatemala, der GTZ nach Genehmigung des Gesamtprojekts durch die Bundesregierung formal einen Prüfungsauftrag und Durchführungsauftrag zu erteilen, um damit formal den Anforderungen der Leitlinien der TZ gerecht zu werden, die die GTZ als Durchführungsorganisation der TZ vorsehen, oder beabsichtigt die Bundesregierung die Polizeihilfe an Guatemala zwar mit TZ-Mitteln zu finanzieren, die Durchführung entgegen den TZ-Richtlinien aber allein dem BMI zu überlassen?
Hat die Beschlußfassung im Haushaltsausschuß am 6. November 1986, nach der aus dem Einzelplan 23 keine Förderung des Polizeiwesens stattfinden soll, Auswirkungen auf die Vergabe von Polizeihilfe an Guatemala aus den Verpflichtungsermächtigungen und dem Baransatz für 1986, und wenn ja, welche?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Finanzierung des zeitlich nachgelagerten Ausbildungsprogramms für Guatemala nicht über Mittel aus dem Haushalt des BMZ finanziert wird?
Welche konkreten Fälle von Polizeihilfe aus Mitteln des Einzelplans 23 hat es in der Vergangenheit gegeben?