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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Schadstoffbelastung von pflanzlichen Produkten und Abfällen (G-SIG: 10004873)

Belastung von Pflanzen durch versch. Schadstoffe, Gebiete mit erhöhter Schadstoffbelastung, langfristige Gefahren, Schadstoffgehalt von Kompost, Begrenzung des Schadstoffeintrags, Festsetzung von Grenzwerten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

15.12.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/657026.11.86

Schadstoffbelastung von pflanzlichen Produkten und Abfällen

des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Schadstoffbelastung von pflanzlichen Produkten und Abfällen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch sind die Pflanzen (Nahrungs- und Futterpflanzen, Zierpflanzen, Wildpflanzen und Laub/Nadeln von Bäumen und Hecken) radioaktiv und mit Schadstoffen, wie z. B. Schwermetallen, halogenierten Kohlenwasserstoffen und anderen Verbindungen, belastet

a) im Bundesdurchschnitt,

b) an vielbefahrenen Straßen und Autobahnen,

c) im Einzugsbereich von Industrie- und Ballungsgebieten,

d) auf Flächen mit natürlicher oder anthropogener Schadstoffbelastung,

e) in Reinluftgebieten?

2

Wie groß ist der Anteil der Flächen, bei denen die dort wachsenden Pflanzen Schadstoffgehalte oberhalb des natürlichen Grundlevels aufweisen, wo liegen diese Gebiete, und wie hoch sind die Überschreitungen des natürlichen Hintergrundlevels bzw. die absoluten Zahlen für naturfremde Stoffe?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die (auch langfristigen) Gefahren und Schäden, die durch die Schadstoffbelastung von Pflanzen und Pflanzenprodukten entstehen, und welche konkreten Schritte wird sie dagegen unternehmen, speziell auch in den Teilbereichen

a) menschliche Gesundheit,

b) Anreicherung von Schadstoffen im Boden und deren Eingang in die Nahrungskette,

c) Minimierung der Freisetzung von Schadstoffen und der Anwendung von Produktions- und Verarbeitungsverfahren, bei denen gefährliche Stoffe verwendet werden oder entstehen,

d) Festsetzung und Verschärfung von Grenzwerten (unter Berücksichtigung von Langzeitwirkungen)?

4

Wie hoch sind die Schadstoffgehalte in Komposten aus getrennt gesammelten Küchen- und Gartenabfällen, in Pflanzen aus höher belasteten Gebieten (Straßenränder, Ballungsgebiete usw.), in Müllkomposten, in Müll-Klärschlammkomposten?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung von schadstoffbelasteten Komposten in der Landbewirtschaftung und im Landschaftsbau, besonders auch im Hinblick auf die Akkumulation von Schadstoffen im Boden, auf den möglichen Eintrag ins Grundwasser und auf die Belastung von (Nahrungs-) Pflanzen?

5

Inwieweit hält die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen zur Begrenzung des Schadstoffeintrags in die Umwelt für ergänzungsbedürftig, in welchen Fällen plant sie eine Verschärfung/Anpassung an neuere Erkenntnisse, und bis wann werden diese Maßnahmen eingebracht?

6

Unter welchen Bedingungen (Schadstoffgehalte des Komposts bzw. des Klärschlamms und der zu behandelnden Flächen) rät die Bundesregierung von einer Anwendung ab, muß bei einer Belastung noch innerhalb der geltenden Grenzwerte mit Langzeitschäden gerechnet werden, die je nach Schadstoff irreversibel sein können?

Bonn, den 26. November 1986

Werner (Dierstorf) Borgmann, Hönes und Fraktion

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