Schadstoffbelastung von pflanzlichen Produkten und Abfällen
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Schadstoffbelastung von pflanzlichen Produkten und Abfällen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch sind die Pflanzen (Nahrungs- und Futterpflanzen, Zierpflanzen, Wildpflanzen und Laub/Nadeln von Bäumen und Hecken) radioaktiv und mit Schadstoffen, wie z. B. Schwermetallen, halogenierten Kohlenwasserstoffen und anderen Verbindungen, belastet
a) im Bundesdurchschnitt,
b) an vielbefahrenen Straßen und Autobahnen,
c) im Einzugsbereich von Industrie- und Ballungsgebieten,
d) auf Flächen mit natürlicher oder anthropogener Schadstoffbelastung,
e) in Reinluftgebieten?
Wie groß ist der Anteil der Flächen, bei denen die dort wachsenden Pflanzen Schadstoffgehalte oberhalb des natürlichen Grundlevels aufweisen, wo liegen diese Gebiete, und wie hoch sind die Überschreitungen des natürlichen Hintergrundlevels bzw. die absoluten Zahlen für naturfremde Stoffe?
Wie beurteilt die Bundesregierung die (auch langfristigen) Gefahren und Schäden, die durch die Schadstoffbelastung von Pflanzen und Pflanzenprodukten entstehen, und welche konkreten Schritte wird sie dagegen unternehmen, speziell auch in den Teilbereichen
a) menschliche Gesundheit,
b) Anreicherung von Schadstoffen im Boden und deren Eingang in die Nahrungskette,
c) Minimierung der Freisetzung von Schadstoffen und der Anwendung von Produktions- und Verarbeitungsverfahren, bei denen gefährliche Stoffe verwendet werden oder entstehen,
d) Festsetzung und Verschärfung von Grenzwerten (unter Berücksichtigung von Langzeitwirkungen)?
Wie hoch sind die Schadstoffgehalte in Komposten aus getrennt gesammelten Küchen- und Gartenabfällen, in Pflanzen aus höher belasteten Gebieten (Straßenränder, Ballungsgebiete usw.), in Müllkomposten, in Müll-Klärschlammkomposten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung von schadstoffbelasteten Komposten in der Landbewirtschaftung und im Landschaftsbau, besonders auch im Hinblick auf die Akkumulation von Schadstoffen im Boden, auf den möglichen Eintrag ins Grundwasser und auf die Belastung von (Nahrungs-) Pflanzen?
Inwieweit hält die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen zur Begrenzung des Schadstoffeintrags in die Umwelt für ergänzungsbedürftig, in welchen Fällen plant sie eine Verschärfung/Anpassung an neuere Erkenntnisse, und bis wann werden diese Maßnahmen eingebracht?
Unter welchen Bedingungen (Schadstoffgehalte des Komposts bzw. des Klärschlamms und der zu behandelnden Flächen) rät die Bundesregierung von einer Anwendung ab, muß bei einer Belastung noch innerhalb der geltenden Grenzwerte mit Langzeitschäden gerechnet werden, die je nach Schadstoff irreversibel sein können?