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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sanierungsmaßnahmen für Altlasten (G-SIG: 10004980)

Schaffung genehmigungsrechtlicher Voraussetzungen für die Altlastensanierung nach dem Abfallrecht, Baurecht oder unmittelbar nach dem Ordnungsrecht, Notwendigkeit eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

15.01.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/674815.12.86

Sanierungsmaßnahmen für Altlasten

der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Stadt Bielefeld und das Land Hamburg führen gegenwärtig Sanierungsmaßnahmen für Altlasten durch.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es die Bundesregierung versäumt hat, in dieser Wahlperiode die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Maßnahmen zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Unter welchen Voraussetzungen kann die Sanierung einer Altlast nach dem Abfallrecht durchgeführt werden?

2

Ist für eine umfassende Sanierung (obere Abdeckung, Spundwände) im bebauten Bereich ein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren durchzuführen?

3

Wenn eine abfallrechtliche Regelung nicht möglich ist, in welcher Form ist dann eine Altlastensanierung nach dem Baurecht (Baugenehmigung) möglich?

4

Kann unter der Voraussetzung, daß Gesundheitsverfahren gegeben sind, auf baurechtliche oder abfallrechtliche Verfahren verzichtet werden (die mehrere Jahre dauern) und unmittelbar nach dem Ordnungsrecht vorgegangen werden?

Bonn, den 15. Dezember 1986

Borgmann, Hönes und Fraktion

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