Ausschreibung der Hardware für die Erstellung der neuen Reisepässe durch die Bundesdruckerei
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Hans-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfried Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Deutschland wurde der elektronische Reisepass am 1. November 2005 eingeführt. Ab 2007 sollen im elektronischen Reisepass zusätzlich zum digitalen Lichtbild die Abdrücke der Zeigefinger beider Hände gespeichert werden. Die Bundesdruckerei hat am 7. April dieses Jahres 22 000 biometrische Fingerprint-Scanner ausgeschrieben. Die Geräte sollen an mehr als 5 500 Behörden in Deutschland in der Zeit von Oktober 2006 bis Januar 2007 ausgeliefert werden und zur Erstellung der elektronischen Fingerabdrücke zur Implementierung in die RFID-Chips auf den Reisepässen verwendet werden. Die Anschaffung der Geräte ist im Rahmenvertrag mit der Bundesdruckerei eingepreist.
Der international übliche und anerkannte Qualitätsstandard für Fingerprint-Scanner ist der „Appendix F“ des US-amerikanischen FBI. Daneben existiert ein geringerer Qualitätsstandard des National Institute of Standards and Technology aus den USA, das „White Paper“.
Die Ausschreibung der Bundesdruckerei ist gemessen and der Detailgenauigkeit der technischen Daten und Anforderungen beim Einsatz zur Erstellung von elektronischen Fingerabdrücken im sicherheitsrelevanten Bereich wie Ausweispapieren eher unspezifisch und ungenau.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung und den nachgeordneten Behörden diese Ausschreibung der Bundesdruckerei in der gegebenen Form und Detailgenauigkeit bekannt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Detailliertheit der technischen Spezifikationen in der Ausschreibung ausreichend ist für die Anforderungen, wie sie die Bundesregierung zur Einführung des neuen biometrischen Reisepasses beschlossen hat?
Hält die Bundesregierung die Erfüllung des Qualitätsstandards des „White Paper“ bei der Erstellung der elektronischen Reisepässe für ausreichend oder erachtet sie den Qualitätsstandard „Appendix F“ für notwendig?
Trifft es zu, dass bei der Ausschreibung der Bundesdruckerei entgegen dem schriftlichen Wortlaut der Ausschreibung vom 7. April 2006 auch Angebote berücksichtigt werden sollen, welche lediglich Geräte mit dem niedrigeren Standard „White Paper“ anbieten, welche für einen sehr deutlich günstigeren Preis zu bekommen sind?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei der dargestellten Ausschreibung der Bundesdruckerei in vergleichbarer Weise wie in den USA verfahren werden sollte, wo – unter Bezugnahme auf die nationale Sicherheit – einheimische Unternehmen bei der Anschaffung von technischen Geräten im sicherheitsrelevanten Bereich bevorzugte Möglichkeiten zur Angebotsabgabe und Produktpräsentation erhalten?
Wenn ja, hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen mit den Grundsätzen des europäischen Binnenmarkts für vereinbar?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass weltweit produzierte und zugelieferte Hardware wie Fingerprint-Scanner und auch Speicherchips nicht im Ausland planvoll mit einer Sicherheitslücke versehen werden, welche durch ausländische Dienste genutzt werden könnte?
Welche Vorgaben hat die Bundesregierung der Bundesdruckerei für die Lieferung der Hardware zur Erstellung der elektronischen Reispässe gemacht, und welche Vereinbarungen sind hinsichtlich Wartung und Mängelgewährleistung sowie technischer Nachrüstung getroffen worden?