Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13135
16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk,
Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12937 –
Alterssicherung von Frauen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Frauen verfügen auch aufgrund von familienbedingten Unterbrechungen der
Erwerbstätigkeit, Phasen der Teilzeit oder auch einer geringfügigen Beschäftigung
in der Regel über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als
Männer. So erhalten Frauen im Osten Deutschlands im Durchschnitt 70 Prozent
der Rente der Männer; im Westen sind es nur knapp 50 Prozent. Nach den
Ergebnissen der zweiten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)
zur Altersvorsorge von Frauen unterscheiden sich Einstellungen und Verhalten
der Frauen bei der Altersvorsorge stark nach sozialer Situation, Bildungsstand
und Einkommen. Auffallend sei, dass vor allem jüngere Frauen im Alter von 30
bis 39 Jahren kein Interesse hätten, sich um ihre Altersversorgung zu kümmern.
Das Vertrauen von Frauen auf ihren Ehemann und Partner bei der
Altersabsicherung ist nach wie vor groß. So gaben 87 Prozent der Frauen, die in einer
Partnerschaft leben, an, dass sie bei der Altersabsicherung auf ihre Ehegatten bzw.
Partner vertrauten; 89 Prozent verlassen sich fest darauf. Nur 15 Prozent der
Frauen haben mit ihrem Partner für den Fall der Trennung vertragliche
Regelungen im Hinblick auf die Altersvorsorge getroffen. Die Studie des DIA zeigt aber
auch, dass über die Hälfte der befragten Frauen (54 Prozent) die Notwendigkeit
sehen, mehr für die Altersvorsorge zu tun, sich dies zur Zeit aber nicht leisten
können. Immerhin sorgten schon mehr als zwei Drittel der Frauen privat vor; die
wenigsten hätten allerdings eine realistische Vorstellung davon, wie viel Geld
im Alter aus dieser Quelle zur Verfügung stehe.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung befasst sich in Form des Alterssicherungsberichtes (ASB)
regelmäßig mit der Situation der Seniorinnen und Senioren in Deutschland.
Schwerpunkt des ASB ist eine nach sozioökonomischen Merkmalen
aufbereitete Darstellung von empirischen Studien zur Alterssicherung. Dabei kommt
den Merkmalen Geschlecht und Familienstand besonderes Gewicht zu. Nach
dem jüngsten ASB vom 21. November 2008 (Bundestagsdrucksache16/11061)
ergibt sich folgendes Bild, wobei zu beachten ist, dass die Einkommen immer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. Mai
2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/13135 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeim Haushaltskontext zu sehen sind: Verheiratete Frauen, die aufgrund geringer
eigener Erwerbsbeteiligung bereits während ihrer aktiven Phase auf das
Erwerbs- bzw. Familieneinkommen des Ehemannes angewiesen waren, verfügen
in der Regel nur über geringe eigene Alterssicherungsleistungen und sind auch
im Alter auf das Einkommen des Ehemannes angewiesen. In diesen Fällen sind
geringe eigene Alterssicherungsleistungen daher kein Ausdruck einer
unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis der
früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung.
Bei Alleinstehenden ergibt sich ein differenziertes Bild:
● Hinterbliebene Männer und Frauen in Deutschland verfügen im Durchschnitt
über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige.
Dies gilt sowohl für Männer als auch für Frauen.
● Für geschiedene Frauen zeigt sich, dass diese in den alten wie in den neuen
Ländern die geringsten Gesamteinkommen in der Gruppe der
alleinstehenden Frauen erreichen. Sie verfügen in den alten Ländern aufgrund des
Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die
zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und weisen außerdem die
höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen auf.
Allerdings kommen bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus
Ansprüchen des Ehemannes hinzu.
● Die drittgrößte Gruppe innerhalb der Alleinstehenden (nach den
Hinterbliebenen und Geschiedenen) sind Ledige. Sowohl bei Männern als auch bei
Frauen gilt, dass ihre Nettoeinkommensposition im Durchschnitt oberhalb
derjenigen der Geschiedenen und unterhalb derjenigen der Verwitweten liegt.
Ledige Frauen erreichen im Vergleich zu den anderen
Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ein
Vergleich der Nettoeinkommen von ledigen Männern in den alten Ländern und
ledigen Frauen ergibt, dass letztere rund 85 Prozent der Nettoeinkommen
lediger Männer erreichen. In den neuen Ländern liegt der entsprechende Wert
bei 96 Prozent.
1. Welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote für Frauen werden
von staatlicher Seite gefördert?
Die Bundesregierung gewährleistet eine geschlechtsneutrale bzw. Menschen
beider Geschlechter gleichermaßen ansprechende Ausgestaltung ihrer
Beratungs- und Informationsangebote.
2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Frauen (Deutsche
und Frauen mit Migrationshintergrund) bei Eintritt in den Ruhestand und in
den sich anschließenden jeweiligen Fünf-Jahres-Zeiträumen im Vergleich zu
Männern im gleichen Alter?
Die umfassendste Datenquelle hinsichtlich der Alterseinkommen in
Deutschland liefert die Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID), deren
Ergebnisse auch Bestandteil des ASB der Bundesregierung sind. Derzeit datieren die
jüngsten Angaben aus dem Jahr 2007. Mit dieser Querschnittserhebung können
zwar keine Aussagen über die Entwicklung der Alterseinkünfte bestimmter
Zugangsjahrgänge im Zeitverlauf gemacht werden, hilfsweise können aber die
Einkommen der verschiedenen Alterskohorten verglichen werden. In der
nachfolgenden Tabelle sind die persönlichen Nettoeinkommen der 65-Jährigen und
Älteren in Deutschland getrennt nach Geschlecht und Altersklassen dargestellt.
Die mit dem Alter abnehmende Differenz zwischen Männern und Frauen ist ins-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13135besondere auf die zunehmende Bedeutung von Hinterbliebenenleistungen bei
Frauen zurückzuführen.
Quelle: Alterssicherungsbericht 2008 Anhangtabelle BC.41
Eine entsprechende repräsentative Darstellung für Personen mit
Migrationshintergrund ist mit den Daten der ASID nicht möglich. Es lassen sich aber
Erkenntnisse aus anderen Datenquellen bestätigen, wonach Migranten in der Regel
deutlich niedrigere Alterseinkommen beziehen als in Deutschland geborene
deutsche Seniorinnen und Senioren.
3. Wie hoch ist im Vergleich zu Männern der Anteil der Frauen, die eine frühe
Verrentung bzw. Pensionierung in Anspruch genommen haben, und wie
hoch sind die jeweiligen Abschläge?
Die Anteile der Altersvollrenten mit Abschlägen wegen vorgezogenem
Rentenbeginn sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Prozent sind getrennt
nach Geschlechtern für den Rentenbestand zum 31. Dezember 2007 der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenbestandsstatistik 31. Dezember 2007
4. Wie setzen sich die Alterseinkünfte von Frauen zusammen (private
Vorsorge, gesetzliche Vorsorge usw.), und inwieweit sind Unterschiede
zwischen Frauen und Männern erkennbar?
Eine ausführliche Übersicht der Zusammensetzung von
Alterssicherungsleistungen und weiterer Einkommen getrennt nach Geschlecht und Gebietsstand
kann dem ASB 2008 Anhangtabelle BC.6 entnommen werden. Die
Hauptunterschiede in der Struktur der Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern
sind der deutlich höhere Anteil von Männern mit Ansprüchen aus betrieblicher
Altersvorsorge (Männer 26 Prozent, Frauen sechs Prozent) und
Beamtenversorgung (Männer neun Prozent, Frauen ein Prozent). Dagegen spielen bei den
Frauen Ansprüche aus der Hinterbliebenenabsicherung der verschiedenen
Alterssicherungssysteme eine sehr viel größere Rolle als bei Männern (Männer
fünf Prozent, Frauen 42 Prozent).
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der
Alterssicherung von Frauen durch die Reform des Unterhalts- und
Versorgungsausgleichsrechts?
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der in einer Ehe erworbenen
Vorsorgeansprüche im Fall der Scheidung. Das Gesetz zur Strukturreform des Versor-
Nettoein- Altersklasse
kommen
in €/mtl.
65 b.u.
70 Jahre
70 b.u.
75 Jahre
75 b.u.
80 Jahre
80 b.u.
85 Jahre
85 Jahre
u. älter
Frauen 913 887 968 1.037 1.086
Männer 1.631 1.570 1.559 1.659 1.528
Geschlecht Anteil der Renten mit Abschlägen
Durchschnittlicher
Abschlag
in %
Männer 14,2 9,9
Frauen 11,3 10,0
Drucksache 16/13135 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodegungsausgleichs vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) ordnet dieses
familienrechtliche Ausgleichssystem ab dem 1. September 2009 neu: Jedes Versorgungsanrecht
wird künftig schon bei der Scheidung gesondert geteilt werden. Hierdurch
entfallen Wertverzerrungen und Prognosefehler, die durch das bisherige
Ausgleichssystem entstehen. Auch können die Versorgungen in der Regel vollständig schon
bei der Scheidung ausgeglichen werden. Dies führt zu gerechteren
Teilungsergebnissen. Hiervon profitiert im Ergebnis derjenige Ehegatte, der wirtschaftlich
die geringeren Versorgungen in der Ehe erworben hat. Dies sind nach wie vor
überwiegend die Ehefrauen. Die Alterssicherung geschiedener Ehefrauen wird
sich deshalb durch den reformierten Versorgungsausgleich verbessern.
6. Wie viele Frauen im Ruhestand leben in ihrem eigenen Haus bzw. ihrer
selbst genutzten Wohnung?
Nach den Daten der Studie ASID 2007 leben rund 56 Prozent der Seniorinnen
im Alter ab 65 Jahren im selbstgenutzten Wohneigentum oder mietfrei. Bei den
Männern beträgt dieser Anteil rund 63 Prozent.
7. In welchem Alter beginnen Frauen – im Vergleich zu Männern – in der
Regel, Rücklagen für das Alter zu bilden, inwieweit gibt es Unterschiede
beim Vorsorgeverhalten zwischen deutschen Staatsangehörigen und Frauen
mit Migrationshintergrund, und wie stellt sich der Beginn der Altersvorsorge
getrennt nach Selbstständigen, Beamtinnen und Angestellten, der Höhe des
Einkommens und dem Familienstand dar?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine repräsentativen Daten vor.
8. Wie hoch ist im Vergleich zu den Männern der Anteil von Frauen, die privat
Vorsorge treffen und eine private Rentenversicherung (klassisch oder
fondsgebunden), eine Kapitallebensversicherung (klassisch oder fondsgebunden)
abgeschlossen habe oder die über einen Sparplan, eine Einmalanlage mit
Festzins (Sparbrief, Festgeld, Sparkonto), über Bundesschatzbriefe, einen
Aktienfonds oder einen Rentenfonds verfügen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine repräsentativen Daten vor.
9. Welches sind im Vergleich zu Männern die bevorzugten Anlagemodelle von
Frauen, wie hoch sind die jährlich in die Altersvorsorge oder
Vermögensbildung investierten Beträge, und in welchem Umfang entscheiden sich
Frauen für eine staatlich geförderte Altersversorgung?
Informationen über geschlechtsspezifische Unterschiede hinsichtlich der
jährlich im Rahmen der Vermögensbildung investierten Beträge liegen der
Bundesregierung nicht vor. Allerdings verfügt die Zentrale Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA) über geschlechtsspezifische Informationen im Zusammenhang mit
den Zulagen für Riester-Verträge. Dabei ist zu beachten, dass die ZfA nur
Kenntnis von einem Riester-Vertrag erhält, wenn ein Antrag auf Zulage gestellt wurde.
Im Hinblick auf die Riester-Verträge, für die kein Antrag auf Zulage gestellt
wurde, liegen keine entsprechenden Informationen bei der ZfA vor. Bei den
nachfolgenden Angaben ist zu berücksichtigen, dass die Zulagen für ein
Beitragsjahr bis zum Ende des zweiten Folgejahres beantragt werden können. Die
Informationen der ZfA, auf denen diese Angabe beruhen, basieren
ausschließlich auf den bis zum Zeitpunkt der Auswertung (2008) gestellten Anträgen. Für
den betrachteten Zeitraum sind weitere Zulageanträge zu erwarten, die in den
folgenden Angaben noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13135Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen ergeben sich folgende
Ergebnisse:
● Der Anteil von Frauen bei den Anträgen auf Zulage lag für die Jahre 2005 bis
2007 zwischen ca. 56 und 57 Prozent.
● Der Durchschnittsbeitrag einschließlich Zulagen lag in den Jahren 2006 und
2007 für
– Männer bei ca. 710 Euro bis 720 Euro und für
– Frauen bei ca. 530 Euro bis 560 Euro.
10. Wie stellt sich die Lage von Frauen im Vergleich zu Männern bei der
betrieblichen Altersversorgung dar?
Zum Stichtag (Ende 2007) der jüngsten Untersuchung von TNS-Infratest
Holding GmbH & Co. KG im Auftrag der Bundesregierung verfügten rund 17,5
Millionen bzw. 64 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über
eine Betriebsrentenanwartschaft. Die Verteilung auf Männer bzw. Frauen ist
dabei in etwa gleich hoch. Zurückzuführen ist dies auf den weit
überdurchschnittlich hohen Anteil von weiblichen Beschäftigten bei den
Zusatzversorgungsträgern des öffentlichen Dienstes. So sind im Dezember 2007 zwei Drittel
(66 Prozent) der von diesen Trägern ausgewiesenen Anwartschaften auf Frauen
entfallen. Dieser hohe Anteil basiert insbesondere auf dem
überdurchschnittlichen Anteil von Arbeitnehmerinnen in den Organisationen ohne
Erwerbscharakter wie Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und ähnlichen Einrichtungen.
11. In wie viel Prozent der Riester-Abschlüsse wurde der Vertrag seitens des
Ehemannes zu Gunsten seiner nicht sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Ehefrau geschlossen?
Jeder Riester-Sparer muss einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Verträge
des Ehemanns „zu Gunsten seiner Ehefrau“ sind insofern nicht möglich.
Riesterförderberechtigt sind neben den unmittelbar begünstigten Personen
grundsätzlich auch deren Ehegatten, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag
abgeschlossen hat. In diesem Fall erhält auch der andere Ehegatte eine abgeleitete
(so genannte mittelbare) Zulageberechtigung, wenn ein auf seinen Namen
lautender Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Dies kommt insbesondere
nicht berufstätigen Frauen zugute. Rund neun Prozent aller Zulagenempfänger
für das Beitragsjahr 2005 waren mittelbar berechtigte Zulageempfänger, davon
waren rund drei Viertel Frauen.
12. In welchem Umfang haben Frauen Verträge über die „Riester-Rente“
(Fondssparpläne, Banksparverträge, Versicherungsverträge), „Wohn-
Riester“ und die „Rürup-Rente“ oder andere private Vorsorgeverträge
abgeschlossen, und inwieweit sind hinsichtlich des Anlageverhaltens und der
Höhe der Erträge Unterschiede zwischen Frauen und Männern erkennbar?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Entsprechende Daten für „Wohn-
Riester“, „Rürup-Rente“ oder andere private Vorsorgeverträge liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 16/13135 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode13. Wie hoch ist im Vergleich zu Männern der Anteil von Frauen, die einen
Bausparvertrag abgeschlossen haben?
Der Bundesregierung liegen keine nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten
über den Abschluss von Bausparverträgen vor.
14. In welchem Umfang werden bei der Eheschließung oder zu einem späteren
Zeitpunkt zwischen den Partnern explizite Regelungen hinsichtlich der
Altersvorsorge getroffen?
Über die von den Fragestellern in der Vorbemerkung genannte Studie hinaus
liegen der Bundesregierung keine weiteren Daten vor.
15. Wie viel Prozent der Frauen haben im Vergleich zu den Männern eine
Privathaftpflicht-, eine Berufsunfähigkeits-, oder eine
Risikolebensversicherung abgeschlossen?
Eine entsprechende amtliche Statistik existiert nicht. Die statistische Erfassung
der Versicherungsbestände durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt geschlechtsneutral.
Zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es jedoch eine geschlechtsspezifische
Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. für
das Jahr 2006, wonach 34 Prozent dieser Versicherungen auf Frauen entfielen.
Zur Risikolebensversicherung gibt es entsprechende statistische Daten nur zum
Neugeschäft: Im Jahr 2006 betrug der auf Frauen entfallende Anteil der neu
abgeschlossenen Verträge 33 Prozent. Zur Privathaftpflichtversicherung, in der
die Ehegatten und Kinder meist mitversichert sind, gibt es keine
geschlechtsspezifischen Statistiken.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Altersvorsorgeprodukte vor dem
Hintergrund, dass oftmals speziell auf die Bedürfnisse frauenspezifische
Geldanlagen gefordert werden?
Frauenspezifischen Belangen wird bei den bestehenden staatlich geförderten
Altersvorsorgeprodukten im besonderen Maße Rechnung getragen. So sind
beispielsweise für alle Riester-Verträge, die ab 2006 abgeschlossen werden,
geschlechtsneutrale Tarife, so genannte Unisex-Tarife, vorgeschrieben. Dadurch
bekommen Frauen und Männer bei privaten Riester-Rentenversicherungen für
gleiche Beiträge monatlich gleich hohe Leistungen. Zuvor mussten Frauen
aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung entweder höhere Beiträge für eine mit
Männern vergleichbare monatliche Leistung entrichten oder sie erhielten bei
gleicher Beitragszahlung geringere monatliche Leistungen. Überproportional
häufig dürften Frauen daneben auch von der Regelung begünstigt werden,
wonach bei Riester-Altersvorsorgeverträgen die Möglichkeit besteht, im
Hinterbliebenenfall das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-
Altersvorsorgevertrag des überlebenden, im Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt
lebenden Ehegatten zu übertragen sowie einen Vertrag jederzeit und unbefristet
ruhen zu lassen. Von letzterer Möglichkeit profitieren z. B. Versicherte, die
vorübergehend auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verzichten.
Daneben wurde die betriebliche Altersversorgung während
Beschäftigungszeiten ohne Arbeitsentgelt, wie zum Beispiel während der Elternzeit, verbessert.
Seit 2005 haben Beschäftigte das Recht, während dieser Zeiten eigene Beiträge
zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. Diese neue Regelung kommt
besonders Frauen zugute, da die Elternzeit weit überwiegend von ihnen in Anspruch
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13135genommen wird. Zudem wurde zuletzt das Unverfallbarkeitsalter für
arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften für Zusagen, die ab 2009 erteilt
werden, vom 30. auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Dies kommt ebenfalls in
erster Linie Frauen zugute. Denn viele arbeitgeberfinanzierte
Betriebsrentenanwartschaften gehen derzeit noch verloren, weil junge Frauen wegen der
Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden.
17. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 „Zukunft der
Sozialversicherungssysteme und Renten: Ihre Finanzierung und Trend zur
Individualisierung“ (2007/2290(INI)) enthaltenen Forderungen mit Blick auf
die Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen?
Vorab ist festzustellen, dass die Prüfung der gleichstellungspolitischen
Auswirkungen ein fester Bestandteil aller Gesetzgebungsvorhaben ist und die
Bundesregierung schon deswegen immer der Gleichstellung von Männern und Frauen
besondere Aufmerksamkeit schenkt.
Das Europäische Parlament stellt insbesondere unter Ziffer 9 der Allgemeinen
Erwägungen der Entschließung fest, dass „der Trend zur Individualisierung zur
Modernisierung des zweiten und dritten Pfeilers beiträgt, ohne den ersten Pfeiler
von Systemen der Sozialen Sicherheit in Frage zu stellen, wodurch die
Menschen, insbesondere die Frauen und sonstige Risikogruppen, mehr Wahlfreiheit
haben und somit unabhängiger und fähig werden sollen, ihre eigenen,
zusätzlichen Rentenansprüche zu erwerben“. Diese Modernisierung hat die
Bundesregierung gerade auch durch den 2002 eingeleiteten Auf- und Ausbau der
kapitalgedeckten Altersvorsorge maßgeblich vorangebracht. Die Festlegung auf die
gesetzliche Rentenversicherung als auch künftig wichtigste Säule der
Alterssicherung und die Ergänzung durch die kollektive betriebliche Vorsorge und die
staatlich gerade für Geringverdiener massiv geförderte Zusatzrente war und ist
die richtige Weichenstellung für eine langfristig tragfähige Alterssicherung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]