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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verfassungsmäßigkeit und Auswirkungen der Abschaffung der Entfernungspauschale (G-SIG: 16010643)

Verfassungskonformität der Regelungen zur Entfernungspauschale, Fahrtkosten in Verbindung mit versch. Bruttolöhnen, Auswirkungen auf den ÖPNV und die berufliche Mobilität <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/159822. 05. 2006

Verfassungsmäßigkeit und Auswirkungen der Abschaffung der Entfernungspauschale

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dorothee Menzner, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 10. Mai 2006 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 beschlossen. Wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfs ist, laut der Pressemitteilung der Bundesregierung, die nachhaltige Sanierung der Staatsfinanzen. Darüber hinaus sollen die verabschiedeten Maßnahmen der Steuervereinfachung dienen. Die steuerlichen Belastungen orientieren sich nach Meinung der Bundesregierung an der individuellen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und der Verteilungsgerechtigkeit. Im Steueränderungsgesetz 2007 ist eine Abschaffung der bisherigen Entfernungspauschale vorgesehen. Zukünftig sollen die Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit nicht mehr den absetzbaren Erwerbsaufwendungen, sondern der Privatsphäre zugeordnet werden. Entsprechend können nur noch Steuerpflichtige mit „überdurchschnittlich weiten“ Wegen zur Arbeits- und Betriebsstätte Aufwendungen für Pkw- oder ÖPNV-Fahrten ansetzen. Das sind Steuerpflichtige, die Anfahrtswege von mehr als 20 Kilometern haben. In ihrem Gesetzentwurf begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung damit, dass die Berufssphäre erst am Werktor beginne. Diese Auffassung und die Gesetzesänderung sind allerdings verfassungsrechtlich umstritten.

Im deutschen Einkommensteuerrecht gilt das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dieses beinhaltet u. a., dass Erwerbsaufwendungen grundsätzlich steuerlich absetzbar sind (objektives Nettoprinzip). Eine Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips ist – nach den Ausführungen von Richtern des Bundesverfassungsgerichts an verschiedenen Stellen – ausschließlich aus hinreichend gewichtigen Gründen zulässig.

Diesen Tenor vertrat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2002 (2 BvR 400/98 und 2 BvR 1735/00). Hier führte es unter anderem aus, dass die Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts darin bestehe, dass die „steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst am Werkstor“ beginne. Weiterhin erklärte es, dass auch im Schnittbereich von beruflicher Sphäre und privater Lebensführung liegende Mobilitätskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt würden und – folgerichtig – „Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfähigen beruflichen Aufwendungen“ gehörten, „obwohl solche Aufwendungen wegen der privaten Wahl des Wohnorts zwangsläufig auch privat mit veranlasst“ seien.

Von der Abschaffung der Entfernungspauschale in ihrer bisherigen Form sind rund 15 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit höheren Steuerbelastungen betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit der durch den Gesetzentwurf vorgenommenen Zuordnung der Kosten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte in die Privatsphäre insgesamt (bitte mit Begründung)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die durch den Gesetzentwurf vorgenommene Zuordnung der Kosten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte in die Privatsphäre bezüglich der verfassungsrechtlich gebotenen Grundprinzipien – der Besteuerung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit sowie – des objektiven Nettoprinzips (bitte mit Begründung)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit der durch den Gesetzentwurf vorgenommenen Zuordnung der Kosten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte in die Privatsphäre vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2002, nach denen die Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts darin bestehe, dass die „steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst am Werkstor“ beginne (bitte mit Begründung)?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit der durch den Gesetzentwurf vorgenommenen Zuordnung der Kosten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte in die Privatsphäre vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2002, nach denen es bei der Einordnung von Kosten in abzugsfähige berufliche Aufwendungen nicht nur auf die Unterscheidung zwischen beruflichem und privatem Veranlassungsgrund, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier oder beliebiger Einkommensverwendung und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand ankommt?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Fahrt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ihrer freien bzw. beliebigen Entscheidung unterliegt (bitte mit Begründung)?

6

Sieht die Bundesregierung in der durch den Gesetzentwurf vorgenommenen Zuordnung der Kosten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte in die Privatsphäre eine Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips, und wenn ja, welche gewichtigen Gründe haben die Bundesregierung zu dieser Durchbrechung veranlasst, wenn nein, warum nicht?

7

In welcher Höhe fallen aktuell Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit an?

8

Wie hoch ist aktuell der Anteil der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an den Werbungskosten insgesamt (inklusive Arbeitnehmer-Pauschbetrag)?

9

Wie hoch ist aktuell der Anteil der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an den erhöhten Werbungskosten?

10

Wie hoch ist aktuell der Anteil der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an den erhöhten Werbungskosten bei Bruttolöhnen der Steuerpflichtigen in Höhe von – bis zu 20 000 Euro, – 20 000 Euro bis 40 000 Euro, – 40 000 Euro bis 60 000 Euro, – 60 000 Euro bis 80 000 Euro, – 80 000 Euro bis 100 000 Euro sowie – 100 000 Euro und mehr?

11

Wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Anteil der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an den erhöhten Werbungskosten in den einzelnen Bundesländern?

12

Wie hoch ist aktuell der Anteil der Bruttolöhne in den einzelnen Bundesländern an den Bruttolöhnen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt?

13

Wie begründet die Bundesregierung die Abschaffung der Sonderregelung, nach der bisher statt der Kilometerpauschale die realen Aufwendungen für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs steuerlich abgesetzt werden können?

14

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Aussagen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen ein, nach denen mit der Streichung der in Frage 13 genannten Sonderregelung ein wichtiges Lenkungsinstrument hin zu Bus und Bahnen wirkungslos wird (bitte mit Begründung)?

15

Wie wird sich – nach Einschätzung der Bundesregierung – die Streichung der in Frage 13 genannten Sonderregelung auf die Fahrgastzahlen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs auswirken (bitte mit Begründung)?

16

Wie haben sich die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Benzinkosten, Kosten für die Benutzung des Regionalverkehrs der Eisenbahnen, des privaten und des kommunalen öffentlichen Personennahverkehrs sowie des anteilig genutzten Fernverkehrs) pro gefahrenen Kilometer seit 2000 bis aktuell durchschnittlich entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der genannten Kosten bis 2010 ein (letzteres bitte mit Begründung)?

17

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu in den Medien geäußerten Forderungen von Unternehmensverbänden ein, in der Konsequenz der Zuordnung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in die Privatsphäre die Kosten und Folgekosten von Wegeunfällen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr durch die Berufsgenossenschaften zu finanzieren (bitte mit Begründung)?

18

In welcher Höhe wird die jährliche Einkommensteuerlast der Steuerpflichtigen durch die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aktuell und ab 2007 reduziert?

19

Wie verhält sich nach Ansicht der Bundesregierung die Zuordnung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Privatsphäre sowie die daraus resultierende steuerliche Höherbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den gestiegenen und steigenden Anforderungen an deren berufsbedingter Mobilität (bitte mit Begründung)?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwingende Aufwendungen der eigenständigen Existenzsicherung darstellen und damit in pauschalierter Form Teil des steuerfrei zu belassenden Existenzminimums sind (bitte mit Begründung)?

21

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass trotz der teilweisen Nichtanerkennung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei allen Steuerpflichtigen das steuerfreie Existenzminimum von einer Besteuerung verschont bleibt (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 19. Mai 2006

Dr. Barbara Höll Dr. Axel Troost Dorothee Menzner Werner Dreibus Ulla Lötzer Kornelia Möller Dr. Herbert Schui Sabine Zimmermann Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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