Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden wegen Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Dregger, Volmer, Broll, Dr. Laufs, Regenspurger, Dr. von Geldern, Dr. Götz, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Krey, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 17. Januar 1979 neue Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst verabschiedet. Diese Grundsätze sind am 1. April 1979 in Kraft getreten. Danach dürfen Anfragen nicht mehr routinemäßig erfolgen, sondern nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, daß der Bewerber nicht die Voraussetzungen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst erfüllt.
Mit der Kleinen Anfrage soll festgestellt werden, welche Auswirkungen diese neuen Richtlinien der Bundesregierung in der Praxis gehabt haben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Beschäftigte sind a) im Jahre 1979 und b) im Jahre 1980 im Bereich des Bundes neu eingestellt worden?
Wieviel Anfragen sind in diesem Zeitraum (nach Jahren gesondert) von den Einstellungsbehörden des Bundes bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt worden, weil Bedenken wegen der Verfassungstreue von Bewerbern im Bereich des Bundes bestanden haben?
In wieviel Fällen sind Bewerber abgelehnt worden, weil Bedenken wegen ihrer Verfassungstreue bestanden haben?
Wieviel Anfragen sind in den Jahren 1977 und 1978 erfolgt, und in wieviel Fällen sind in diesen Jahren Bewerber wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue abgelehnt worden?
In wieviel Fällen sind in den Jahren 1979 und 1980 Bewerber für den öffentlichen Dienst des Bundes abgelehnt worden, weil Anhaltspunkte für Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgrund von Erkenntnissen während des Vorbereitungsdienstes und der Probezeit gewonnen worden waren?
In wieviel der in Frage 3 genannten Fällen haben abgelehnte Bewerber die Gerichte gegen die ablehnende Entscheidung angerufen und mit welchem Ergebnis?