BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

EWG/EFTA-Ursprungsregelung (G-SIG: 09000448)

Anzahl der Nachprüfungsersuchen nach Präferenznachweisen für 1979 und 1980, einheitliche Auslegung und Anwendung der Regeln, Ausdehnung des alternativen Wertzuwachskriteriums auf alle Warenbereiche, auf den Globalnachweis sowie auf die Bagatellklausel, Verbesserung des passiven Veredelungsverkehrs, Minderung der Belastungen aus den Präferenznachweisen für kleinere und mittlere Unternehmen, Ausstellung von Präferenznachweisen auch im Fall privatrechtlicher Hindernisse

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.05.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/34013.04.81

EWG/EFTA-Ursprungsregelung

der Abgeordneten Dr. Unland, Dr. Waigel, Dr. Warnke, Kraus, Niegel, Dr. Schwörer, Kittelmann, Helmrich, Echternach, Müller (Wadern), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Wissmann, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. van Aerssen, Spilker, Röhner, Dr. Lammert, Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betreffend die „EWG/EFTA-Ursprungsregelung" vom 25. April 1979 (Drucksachen 8/2732, 8/2771) hat die Bundesregierung die Auffassung bestätigt, daß die geltenden Ursprungsregeln zu kompliziert sind und bei den betroffenen Firmen zu Mehrkosten führen, die in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Zollpräferenzen stehen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort ferner angekündigt, bei den EG- und EFTA-Staaten mit Nachdruck auf eine grundlegende Vereinfachung der Ursprungsregelung hinzuwirken. Die Ergebnisse dieser Bemühungen sind offensichtlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben, da sich die Einwände der betroffenen Firmen gegen die Handhabung der EWG/EFTA-Ursprungsregeln verstärkt haben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Zahlen über eigene bzw. ausländische Nachprüfungsersuchen nach Präferenznachweisen liegen der Bundesregierung für 1979 und 1980 vor?

2

Welche im Memorandum der Bundesregierung von 1974 zur Vereinfachung der Ursprungsregeln enthaltenen Vorschläge konnten bislang verwirklicht werden, und welche Vorschläge sind bislang am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert?

3

Konnten in den vergangenen Jahren Verbesserungen im Hinblick auf eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Regeln erreicht werden?

4

Konnten in den vergangenen Jahren Fortschritte im Hinblick auf eine Ausdehnung des alternativen Wertzuwachskriteriums auf alle Warenbereiche, auf den Globalnachweis sowie auf die Bagatellklausel erzielt werden?

5

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Bedingungen für den passiven Veredelungsverkehr zu verbessern?

6

Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, die Belastungen aus den Präferenznachweisen insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen zu verringern?

7

Ist die Bundesregierung bereit, Präferenznachweise auch in solchen Fällen auszustellen, bei denen der Antragsteller glaubhaft macht, daß einem lückenlosen Ursprungsnachweis nur privatrechtliche Hindernisse entgegenstehen und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, bei der EG-Kommission auf eine diese Problematik berücksichtigende Änderung des Verfahrens hinzuwirken?

Bonn, den 13. April 1981

Dr. Unland Dr. Waigel Dr. Warnke Kraus Niegel Dr. Schwörer Kittelmann Helmrich Echternach Müller (Wadern) Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Wissmann Dr. Schwarz-Schilling Dr. van Aerssen Spilker Röhner Dr. Lammert Dr. Kunz (Weiden) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen