EWG/EFTA-Ursprungsregelung
der Abgeordneten Dr. Unland, Dr. Waigel, Dr. Warnke, Kraus, Niegel, Dr. Schwörer, Kittelmann, Helmrich, Echternach, Müller (Wadern), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Wissmann, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. van Aerssen, Spilker, Röhner, Dr. Lammert, Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betreffend die „EWG/EFTA-Ursprungsregelung" vom 25. April 1979 (Drucksachen 8/2732, 8/2771) hat die Bundesregierung die Auffassung bestätigt, daß die geltenden Ursprungsregeln zu kompliziert sind und bei den betroffenen Firmen zu Mehrkosten führen, die in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Zollpräferenzen stehen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort ferner angekündigt, bei den EG- und EFTA-Staaten mit Nachdruck auf eine grundlegende Vereinfachung der Ursprungsregelung hinzuwirken. Die Ergebnisse dieser Bemühungen sind offensichtlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben, da sich die Einwände der betroffenen Firmen gegen die Handhabung der EWG/EFTA-Ursprungsregeln verstärkt haben.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Zahlen über eigene bzw. ausländische Nachprüfungsersuchen nach Präferenznachweisen liegen der Bundesregierung für 1979 und 1980 vor?
Welche im Memorandum der Bundesregierung von 1974 zur Vereinfachung der Ursprungsregeln enthaltenen Vorschläge konnten bislang verwirklicht werden, und welche Vorschläge sind bislang am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert?
Konnten in den vergangenen Jahren Verbesserungen im Hinblick auf eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Regeln erreicht werden?
Konnten in den vergangenen Jahren Fortschritte im Hinblick auf eine Ausdehnung des alternativen Wertzuwachskriteriums auf alle Warenbereiche, auf den Globalnachweis sowie auf die Bagatellklausel erzielt werden?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Bedingungen für den passiven Veredelungsverkehr zu verbessern?
Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, die Belastungen aus den Präferenznachweisen insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen zu verringern?
Ist die Bundesregierung bereit, Präferenznachweise auch in solchen Fällen auszustellen, bei denen der Antragsteller glaubhaft macht, daß einem lückenlosen Ursprungsnachweis nur privatrechtliche Hindernisse entgegenstehen und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, bei der EG-Kommission auf eine diese Problematik berücksichtigende Änderung des Verfahrens hinzuwirken?