Gewässer- und Umweltschutz im Unterelberaum
der Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade), Eickmeyer, Frau Dr. Hartenstein, Grunenberg, Leuschner, Paterna, Waltemathe, Jansen, Dr. Hirsch, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Engelhard, Dr. Wendig und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Die wachsende Belastung der Ökologie der deutschen Nordsee und ihrer Stromgebiete wird mit Sorge betrachtet. Besonders die zunehmende Beeinträchtigung der Umwelt im Unterelberaum (im Sinne des differenzierten Raumordnungskonzeptes) haben in der Öffentlichkeit lebhafte Diskussionen ausgelöst.
Seitens mehrerer dem Naturschutz und der Landschaftspflege besonders verpflichteter Verbände, Vereinigungen und Bürger — darunter auch namhafte Wissenschaftler — wird in Frage gestellt, ob der gegenwärtige Gewässerschutz der Unterelbe die Abwehr von Emissionen im Unterelberaum und die Nutzung der beiderseitigen Uferzonen einschließlich des Hinterlandes ausreichend Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt und zwischen den drei Anrainerländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie dem Bund als Träger der Bundeswasserstraße Elbe ausreichend abgestimmt sind. Die Besorgnis besteht nicht nur wegen der Verschmutzung der Elbe und der vorhandenen Anlagen und Einleitungen, sondern in erheblichem Maße auch wegen möglicher zukünftiger Inanspruchnahmen, wie sie u. a. wegen des Baues oder Betriebes weiterer Kraftwerke auf Kernkraft- oder Kohlebasis, weiterer Industrieansiedlungen und einer Elbeüberquerung im Zuge des Fernstraßenbaues möglich sind.
Aus der Gewässergütekarte für Niedersachsen (1980) geht hervor, daß die Elbe beim Eintritt in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Schnackenburg insbesondere durch schwerabbaubare Stoffe und Schwermetalle kritisch vorbelastet ist. Im Bereich der Unterelbe werden teilweise noch ungeklärte Abwässer eingeleitet.
Die Verschmutzung der Elbe trägt wiederum in erheblichem Umfang zur Gefährdung der Nordsee bei. Die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben im Dezember 1980 bzw. Anfang 1981 auf Große Anfragen der jeweiligen Fraktionen der SPD Antworten erteilt. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist als Träger der Bundeswasserstraße Elbe sowie wegen anderer Zuständigkeiten an der Verantwortlichkeit für die Unterelbe-region beteiligt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Erkenntnisse über den Grad der Belastungen (Schadstoffe, Wärme) in der Unterelberegion liegen der Bundesregierung im einzelnen vor, und welche weiteren Untersuchungen werden für erforderlich gehalten?
An welchen Projekten zur Untersuchung und Beseitigung der Beeinträchtigungen im Unterelberaum war und ist der Bund beteiligt, und welche weiteren Maßnahmen werden für erforderlich angesehen?
Welche Bemühungen haben die Anliegerstaaten der Elbe unternommen und welche Initiativen sind vorgesehen, um — auch durch internationale Verpflichtungen — grenzüberschreitende Belastungen der Elbe zu verringern?
Welche Instrumente und Gremien stehen für eine zwischen den norddeutschen Ländern und dem Bund abgestimmte Entwicklungsplanung zur Verfügung, wie werden diese genutzt und wie wird die Verbindlichkeit und Wirksamkeit dieser gemeinsamen Planung im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Regierungen und Parlamente beurteilt?
Welche Maßnahmen hinsichtlich der Erfüllung internationaler Abmachungen (Ramsar-Konvention aus dem Jahre 1971, „Europäische Naturschutzkonvention von 1979") sind durchgeführt worden?
Welche Folgerungen wurden aus dem Gutachten des Deutschen Rates für Landespflege (1976) gezogen?
Wie wird die Bewertung der Probleme des Unterelberaumes durch das von den Verbänden der Planer unterzeichnete Manifest „Rettet den Unterelberaum" beurteilt, und welche Konsequenzen werden aus diesem Manifest gezogen?
Welche Schlüsse können schon jetzt aus dem Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen „Umweltprobleme der Nordsee" vom 26. Juni 1980 im Zusammenhang mit der Unterelbeproblematik gezogen werden, und wann ist mit einer endgültigen Stellungnahme zu rechnen?
Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesländern ein gemeinsames Raumordnungs- und Entwicklungskonzept für die Unterelberegion unter stärkerer Berücksichtigung ökologischer Belange zu entwickeln?