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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) (G-SIG: 09000580)

Änderung der TA Luft, u.a. zur Beseitigung der Gefährdung von Futter- und Lebensmitteln durch Industrieanlagen, Folgerungen aus den Asbest- und Cadmiumberichten des BMI

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.07.1981

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 9/56311.06.81

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Volmer, Dr. Laufs, Dr. von Geldern, Dr. Riesenhuber, Deres, Schwarz, Gerstein, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Broll, Gerlach (Obernau) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

§ 48 BImSchG gibt der Bundesregierung auf, allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu erlassen. Durch Heranziehung der Erkenntnisse und Erfahrungen der einschlägigen Wissenschaften und der Betroffenen sollen insbesondere vermeidbare Emissions- und Immissionswerte, die nicht überschritten werden dürfen, nach einem vom Gesetz bestimmten Verfahren zentral ermittelt und für die Genehmigungsbehörden generell verbindlich festgelegt werden. Die Festlegung dieser Werte soll helfen, Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen anlagespezifischen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Danach muß grundsätzlich davon ausgegangen werden können, daß auch die Emissions- und Immissionswerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft — TA Luft —, weltweit gewonnene Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse über die Eignung bestimmter Schadstoffe zur Herbeiführung der in § 3 Abs. 1 BImSchG genannten Beeinträchtigungen repräsentieren. Sofern sich aufgrund neuer gesicherter Erkenntnisse ergibt, daß die Grenze zwischen schädlicher und unschädlicher Umwelteinwirkung bei anderen Werten liegt, ist die TA Luft zu ändern.

Ständig wiederkehrende Hinweise, insbesondere von seiten der Bundesregierung, auf neuere Erkenntnisse über die Schädlichkeit bestimmter Stoffe und ihr Auftreten haben zur Verunsicherung über die Gültigkeit der in der TA Luft festgelegten Werte geführt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann gedenkt die Bundesregierung die aufgrund der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung vom Februar 1978 wiederholt als erforderlich bezeichnete Ergänzung und Änderung der TA Luft vorzunehmen?

2

Welche weiteren, auf welche sonstigen Erkenntnisse gestützten Änderungen und Ergänzungen der TA Luft beabsichtigt sie?

3

Inwieweit und in welchen Einzelpunkten beabsichtigt sie, die Vorstellungen des 1978 vorgelegten Entwurfs weiterzuverfolgen?

4

Welche vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 21. Dezember 1978 für erforderlich gehaltenen Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung in den von ihr vorzulegenden neuen Entwurf zu übernehmen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Dringlichkeit der Anpassung der noch geltenden TA Luft an den seit 1974 veränderten Erkenntnisstand, insbesondere angesichts der vom Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Voerde-Urteil vom Februar 1978 zur Bedeutung der TA Luft gemachten Ausführungen?

6

Trifft es zu, daß die Bundesregierung sich durch eine vom Länderausschuß für Immissionsschutz 1979 gefaßten Entschließung von der ihr obliegenden Verpflichtung zum Erlaß bzw. zur Anpassung der notwendigen Verwaltungsvorschriften zumindest zeitweise entbunden fühlt?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, solche neuen Emissions- und Immissionswerte in die geänderte TA Luft aufzunehmen, die geeignet sind, einerseits noch bestehende Gefahren für die Nahrungs- und Futtermittelgewinnung in der Nachbarschaft von Industrieanlagen auszuschließen, andererseits auch die Nutzung alternativer Energiegewinnungsformen, z. B. der Strohverfeuerung, möglich zu machen?

Inwieweit werden dabei die Anforderungen nach dem Nahrungs- und Futtermittelrecht und dem Immissionsschutzrecht harmonisiert werden?

8

Zu welchen konkreten Änderungen sieht die Bundesregierung sich aufgrund der letztes Jahr vom BMI der Öffentlichkeit vorgelegten Untersuchungsberichte zu Asbest und Cadmium veranlaßt?

Bonn, den 11. Juni 1981

Spranger Dr. Dregger Volmer Dr. Laufs Dr. von Geldern Dr. Riesenhuber Deres Schwarz Gerstein Dr. Jentsch (Wiesbaden) Broll Gerlach (Obernau) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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