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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung des Bundes (G-SIG: 09000636)

Höhe der von Bund und Ländern seit 1976 für die kulturelle Filmförderung zur Verfügung gestellten Mittel, Aufwendungen für die Vergabe des Deutschen Filmpreises, für Filmvorhaben und Drehbücher, für die Auszeichnung von Jahresprogrammen der Filmtheater sowie für den Filmverleih, Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenz von Bund und Ländern im Bereich der Filmförderung, Zusammenarbeit von Filmproduzenten und Rundfunkanstalten, Vorführung von Filmen mit verfassungsfeindlicher Tendenz auf Filmfestspielen im Ausland, Entwicklung des Marktanteils deutscher Spielfilme im Inland sowie der Exporterlöse der deutschen Filmwirtschaft seit 1968, Mittel für Erneuerungs- und Modernisierungsinvestitionen der deutschen Filmtheater, Verhinderung der Kumulierung von Fördermitteln des Bundes und der Länder, Frage des unternehmerischen Risikos der Filmhersteller, Weitergabe der Mitte der 60er Jahre dem Ufi-Sondervermögen entnommenen 10 Mio DM an die Filmwirtschaft, Bekämpfung der im In- und Ausland zunehmenden Video-Piraterie, Humanisierung der nationalen Filmförderungen in der EG

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.08.1981

Aktualisiert

10.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 9/63030.06.81

Kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung des Bundes

der Abgeordneten Dr. Waigel, Spranger, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Riedl (München), Daweke, Glos, Wissmann, Frau Geiger, Kittelmann, Kraus, Dr. Lammert, Röhner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Haushaltsmittel wurden in den Haushaltsjahren seit 1976 als „Zuschüsse zur Förderung des deutschen Films" (Einzelplan 06 Kapitel 02) ausgegeben bzw. veranschlagt?

2

Welche Mittel wurden seit 1976 für die Vergabe des Deutschen Filmpreises aufgewendet, und welche Filmvorhaben wurden dabei ausgezeichnet?

3

Für welche Filmvorhaben und Drehbücher und in welcher Höhe wurden seit 1976 Prämien bzw. Stipendien gewährt?

4

Welche Mittel wurden seit 1976 für die Auszeichnung von Jahresprogrammen der Filmtheater vergeben und welche Filmtheater wurden dabei im einzelnen ausgezeichnet?

5

Welche Mittel wurden seit 1976 für den Filmverleih zur Verfügung gestellt?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag der kulturellen Filmförderung des Bundes zur Verbesserung der Marktchancen deutscher Spielfilme?

7

Wie ist sichergestellt, daß die kulturelle Filmförderung des Bundes eine „sinnvolle Ergänzung" der wirtschaftlichen Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des Filmförderungsgesetzes) bildet?

8

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Ländern seit 1976 für die kulturelle Filmförderung bereitgestellten Mittel?

9

Inwieweit läßt sich die kulturelle Filmförderung des Bundes mit den verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Bundesländer im Kulturbereich in Einklang bringen?

10

Hält es die Bundesregierung mit der Zielsetzung des Deutschen Filmpreises für vereinbar, wenn, wie im laufenden Jahr der Fall, im Rahmen des Deutschen Filmpreises Produktionen von Rundfunkanstalten ausgezeichnet werden, die bereits im Fernsehen ausgestrahlt worden sind?

11

Ist die Bundesregierung bereit sicherzustellen, daß künftig der Inhalt der auf Filmfestpielen im Ausland vorgeführten, Filme vorher bekanntgemacht wird und ein Empfang für die deutsche Delegation dann unterbleibt, wenn — wie beim Filmbeitrag „Kaltgestellt" zu den Filmfestspielen in Cannes 1980 — es sich dabei um einen die freiheitlich-rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland diffamierenden Film handelt?

12

Wie hat sich der Marktanteil des deutschen Spielfilms an den insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführten programmfüllenden Filmen in den einzelnen Jahren seit Inkrafttreten des Filmförderungsgesetzes im Jahre 1968 entwickelt, und auf welche Faktoren läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Entwicklung zurückführen?

13

Wie haben sich die Exporterlöse der deutschen Filmwirtschaft in den einzelnen Jahren nach 1968 entwickelt, und auf welche Faktoren läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Entwicklung zurückführen?

14

Hat sich nach zweijähriger Erfahrung seit der letzten Novellierung des Filmförderungsgesetzes die Aufteilung des Haushalts gemäß § 68 des Filmförderungsgesetzes bewährt oder hält die Bundesregierung eine Veränderung der bestehenden Quotierung für erforderlich?

15

Hält es die Bundesregierung für ausreichend, daß den rund 3000 deutschen Filmtheatern für ihre dringend erforderlichen Erneuerungs- und Modernisierungsinvestitionen jährlich weniger als 3 Millionen DM zur Verfügung stehen, während gleichzeitig Filmhersteller teilweise über mehr als 1 Million DM Fördermittel für die Produktion eines einzigen Films verfügen können?

16

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Überfinanzierungen und Gewinnmitnahmen durch die Kumulierung von Fördermitteln des Bundes und der Länder zu verhindern?

17

Wie wird bei der bestehenden Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten gewährleistet, daß für den Filmhersteller ein unternehmerisches Risiko verbleibt, damit er so den tatsächlichen Markterfordernissen Rechnung trägt und eine Herstellung von Filmen nur um der Herstellung willen unterbleibt?

18

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß durch die nach § 34 Abs. 4 des Filmförderungsgesetzes mögliche Anrechnung der von den Rundfunkanstalten gezahlten Mittel für die Übertragung von Fernsehnutzungsrechten auf den vom Hersteller zu tragenden Eigenanteil eine Besserstellung der mit einer Rundfunkanstalt coproduzierenden Filmproduzenten gegenüber den Herstellern reiner Kinofilme eintritt?

19

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, sich an den Mitteln des Ufi-Sondervermögens, die gemäß Bundesgesetz aus dem Jahre 1953 der Filmwirtschaft zuzuführen sind, dahin gehend zu „bereichern", daß sie die Mitte der 60er Jahre zur Gründung der Friedrich Wilhelm Murnau-Stiftung dem Ufi-Vermögen entnommenen rund 10 Millionen DM noch nicht wieder dem Ufi-Sondervermögen zur Weitergabe an die Filmwirtschaft zugeführt hat?

20

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die deutsche Filmwirtschaft wirksam bei der Bekämpfung der immer stärker um sich greifenden Film- und Video-Piraterie im Inland und im Ausland zu unterstützen, da diese Piraterie auch eine Reduzierung des Abgabeaufkommens der Filmförderungsanstalt zur Folge hat?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Initiativen zur Harmonisierung nationaler Filmförderungen bei der EG-Kommission ergriffen und somit der Entschließung des Deutschen Bundestages bei der letzten Novellierung des Filmförderungsgesetzes (Drucksache 8/2792) Rechnung getragen?

Bonn, den 30. Juni 1981

Dr. Waigel Spranger Dr. Schwarz-Schilling Dr. Riedl (München) Daweke Glos Wissmann Frau Geiger Kittelmann Kraus Dr. Lammert Röhner Helmrich Müller (Wadern) Dr. Schwörer Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Warnke Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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