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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ruhen der Anbaugenehmigung für den gentechnisch veränderten Mais MON810

<span>Anordnung der Agrarministerin durch Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Ruhen der Anbaugenehmigung von Mais MON810, Koalitionsaussage zur Biotechnologie als wichtige Zukunfts- und Wachstumsbranche für Forschung und Wirtschaft, befürchtete Umweltgefährdung durch MON810, Felduntersuchungen zu Bt-Mais, Gefährdung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland durch wissenschaftlich nicht fundierte Vorgehensweise des BVL, Zeitpunkt für Strategiepapier der Agrarministerin zur Grünen Gentechnik</span>

Fraktion

FDP

Datum

02.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1304513. 05. 2009

Ruhen der Anbaugenehmigung für den gentechnisch veränderten Mais MON810

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 17. April 2009 hat Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, das Ruhen der Genehmigung von MON810 angeordnet. Diese Entscheidung ist von Wissenschaftsinstitutionen und Verbänden sehr kritisch aufgenommen worden. Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin e. V. (VBIO) hat mit seiner Pressemitteilung vom 20. April 2009 scharf gegen diese Entscheidung protestiert. „Es handelt sich um eine rein politische Entscheidung, die nichts mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu tun hat“, sagte der Präsident des VBIO, Prof. Dr. Rudi Balling: „Damit zerstört die Politik Zukunftsoptionen, die wir in Zeiten eines dramatischen Klimawandels dringend benötigen.“ In einer gemeinsamen Erklärung der zehn Wissenschaftsorganisationen zur Grünen Gentechnik heißt es: „Das Verbot birgt die Gefahr, dass diffuse Ängste statt sachlicher Aufklärung im Vordergrund stehen. Der Zusatz, dass es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann über den negativen Effekt für den Forschungsstandort Deutschland nicht hinwegtäuschen und steht einer zukunftsorientierten Ausrichtung diametral entgegen.“

Bereits in 2007 hatte das BVL in einem Bescheid ein teilweises Ruhen der Inverkehrbringensgenehmigung von MON810 verfügt. Dieser Bescheid wurde am 5. Dezember 2007 aufgehoben. Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS), eine auf der Grundlage von § 4 des Gentechnikgesetzes eingesetzte Sachverständigenkommission, die die Aufgabe hat, die Bundesregierung und die Länder „in sicherheitsrelevanten Fragen zur Gentechnik“ zu beraten, hat auf Anfrage des Vorsitzenden der BUND/ Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) zu dem BVL-Erlass vom 27. April 2007 festgestellt:

  • Die ZKBS teilt nicht die Einschätzung des BVL, dass ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Anbau von MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.
  • Die ZKBS ist der Auffassung, dass die im Bescheid des BVL zitierten Studien und deren Neubewertung einen derartigen Schluss nicht zulassen.
  • Die ZKBS hält weitere Maßnahmen für nicht erforderlich.
  • Die ZKBS ist außerdem der Auffassung, dass das BVL in seiner Stellungnahme nicht alle verfügbaren Informationen herangezogen hat. Insbesondere die Ergebnisse der biologischen Sicherheitsforschung des BMBF, die in verschiedenen Projekten das potentielle Risiko des Anbaus von Bt-Mais MON810 untersuchte, wurden im Bescheid des BVL nicht berücksichtigt (z. B. Pagel- Wieder et al. 2004, Rauschen et al. 2004, Baumgarte und Tebbe 2005, Eckert et al. 2006, Gathmann et al. 2006, Toschki et al. 2007).

Die Bundesregierung handelt im Umgang mit der Grünen Biotechnologie völlig widersprüchlich. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in erheblichem Umfang die Biologische Sicherheitsforschung. Diese ist international anerkannt, wie die Berufung von Prof. Dr. Joachim Schiemann, Institutsleiter am Julius Kühn Institut, zum Präsidenten der Internationalen Gesellschaft für Biosicherheitsforschung (ISBR) zeigt. Sie wird gleichwohl von den Behörden des BMELV bei ihren Entscheidungen nicht berücksichtigt. Prof. Dr. Rudi Balling, Präsident des VBIO, kritisiert außerdem, dass die im BVL-Bescheid herangezogenen neueren Untersuchungen nicht realitätsnah und wenig geeignet sind, „… Aussagen über Umweltrisiken im Freiland zu machen. Normalerweise ernähren sich Wasserflöhe nämlich nicht von Maismehl und Marienkäfer nicht von Mehlmotteneiern.“ (www.biosicherheit.de). Er machte damit deutlich, dass Fütterungsversuche im Labor, bei denen Tiere gezwungen werden, Futter zu fressen, das sie in der freien Natur nie anrühren würden, ungeeignet sind, Aussagen über die Umweltwirkung des Anbaus der untersuchten Pflanzensorte zu machen.

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hat in Beantwortung einer schriftlichen Einzelfrage festgestellt: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie setzt sich dafür ein, die Wachstumsbranche Biotechnologie in ihrer gesamten Breite durch positive Rahmenbedingungen zu unterstützen …“ (schriftliche Frage 4/296, Antwort vom 6. Mai 2009). Damit ist der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie gescheitert, denn die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit der Verfügung des Ruhens der Anbaugenehmigung für die einzige in Europa zum Anbau zugelassene transgene Maissorte dem wirtschaftlichen Erfolg der „Wachstumsbranche Biotechnologie“ den Boden entzogen. Die Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dieser Bundesregierung verfolgen offensichtlich entgegengesetzte Ziele und hindern sich dadurch gegenseitig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Ist für die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag getroffene Feststellung, dass die Biotechnologie „eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung und Wirtschaft“ darstellt, weiterhin richtig und handlungsbestimmend, und wenn ja, welche Maßnahmen belegen dies, und wenn nein, warum nicht?

2

Stimmt die Bundesregierung mit Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg überein, der die Biotechnologie als „Wachstumsbranche“ bezeichnet, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche konkreten Handlungen wird die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode ergreifen, um tatsächlich positive Rahmenbedingungen für die „Wachstumsbranche Biotechnologie“ zu schaffen?

3

Welche konkrete Gefährdung der Umwelt durch die Aussaat von MON810, befürchtet die Bundesregierung?

4

Wie erklärt die Bundesregierung, dass in den mehr als zehn Jahren des Anbaus der Sorte diese Gefahren nicht aufgetreten sind?

5

Welche Gründe haben dazu geführt, dass der BVL-Bescheid, der das Ruhen der Genehmigung verfügt, erst am 17. April ergangen ist, obwohl der von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, zuvor als Entscheidungsgrundlage genannte, und vor dem 31. März fristgerecht vorgelegte Monitoringbericht in dem BVL-Bescheid an keiner Stelle genannt wird und somit für die Entscheidung keinerlei Relevanz hatte?

6

Mit welcher Begründung bezieht sich das BVL in seinem Bescheid darauf, dass „bei Unsicherheiten hinsichtlich des Vorliegens oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit Schutzmaßnahmen getroffen werden können, ohne dass abgewartet werden müsste, dass das Bestehen und die Schwere dieser Risiken vollständig dargelegt werden“, obwohl keine Anhaltspunkte genannt werden, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen?

7

Trifft es zu, dass weitere Studien für den BVL-Bescheid herangezogen wurden, die im Bescheid gleichwohl nicht erwähnt werden, und wenn ja, um welche Studien handelt es sich, wer war der Auftraggeber, und wo sind sie veröffentlicht?

8

Welche der im BVL-Bescheid genannten Studien sind Felduntersuchungen, bei denen die Auswirkungen des Anbaus von MON810 auf Nichtzielorganismen mit den Auswirkungen des Einsatzes von zur Bekämpfung des Maiszünslers zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln verglichen werden?

9

Berücksichtigt der BVL-Bescheid das in Bayern durchgeführte Bt-Mais-Monitoring, bei dem in einem vierjährigen Feldversuch auf Großparzellen an fünf Standorten festgestellt wurde, dass mit dem Anbau von Bt-Mais „keine anderen Risiken und Nebenwirkungen verbunden sind, als durch Anwendung von seit vielen Jahren auch im Ökolandbau zugelassenen Bacillus thuringiensis Präparaten“, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der bayerische Großversuch ergeben hat, dass die Auswirkungen auf die Populationsdichten von Nichtzielorganismen bei Pflanzenschutzmaßnahmen mit einem pyrethroiden Insektizid deutlich größer sind als beim Anbau von Bt-Mais?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Tatsache, dass die in 2007 veröffentlichte Metastudie, in der 42 Einzeluntersuchungen ausgewertet wurden, dasselbe Ergebnis erbracht hat, eine überzeugende Bestätigung des bayerischen Großversuchs darstellt, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigengremiums ZKBS, dass beim ersten BVL-Bescheid „nicht alle verfügbaren Informationen herangezogen“ wurden und dass „insbesondere die Ergebnisse der biologischen Sicherheitsforschung des BMBF, die in verschiedenen Projekten das potentielle Risiko des Anbaus von Bt-Mais MON810 untersuchte,“ im Bescheid des BVL nicht berücksichtigt wurden?

13

Welche Ergebnisse der Biologischen Sicherheitsforschung in Deutschland wurden zur Entscheidungsfindung bei der Anordnung des Ruhens der Genehmigung von MON810 herangezogen?

14

Trifft es zu, dass die insektizide Wirkung von Bt-Mais bekannt ist, ihr wiederholter Nachweis durch Fütterungsversuche im Labor daher keine neue Erkenntnis darstellt und solche Fütterungsversuche daher keinen neuen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Umweltverträglichkeit des Anbaus von Bt-Mais erbringen?

15

Ist es richtig, dass die drei nach dem 5. Dezember 2007 erschienenen Veröffentlichungen, die im BVL-Bescheid berücksichtigt wurden, die Ergebnisse von Fütterungsversuchen im Labor beschreiben, die für die Umweltwirkung des Anbaus von MON810 nicht von Relevanz sind?

16

In welcher Höhe sind den Landwirten, die bereits Saatgut der Linie MON810 gekauft haben und dieses nun nicht verwenden dürfen, Schäden entstanden, und welche weiteren finanziellen Folgeschäden z. B. durch die Nichteinhaltung von Lieferverträgen werden nach Meinung der Bundesregierung entstehen?

17

Trifft es zu dass auf Grund der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung der Anbau von konventionell gezüchtetem Mais auf Flächen, auf denen im Vorjahr gentechnisch veränderter Mais angebaut worden war, untersagt ist, und wenn ja, für wie viele Hektar wurde der Anbau von MON810 beantragt, der auf Grund dieser Verordnung nicht durch herkömmlich gezüchtetem Mais ersetzt werden kann, in welchen Bundesländern liegen die Flächen, und was empfiehlt die Bundesregierung diesen von dem Bescheid besonders betroffenen Landwirten?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die gemeinsame Erklärung der zehn Wissenschaftsorganisationen zur Entscheidung der Bundesregierung, die Genehmigung für den Anbau von MON810 ruhen zu lassen?

19

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die wissenschaftlich nicht fundierte Vorgehensweise des BVL bei der Anordnung des Ruhens der Genehmigung von MON810 das Vertrauen von Wissenschaft und Wirtschaft in die Innovationsfähigkeit des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland gefährdet oder gar zerstört?

20

In welcher Höhe fördert die Bundesregierung jährlich die Forschungsprogramme zur Biologischen Sicherheit in Deutschland?

21

Wird die Bundesregierung weiter Finanzmittel für die Biologische Sicherheitsforschung zur Verfügung stellen, obwohl nachgeordnete Behörden wie das BVL oder das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Ergebnisse bewusst ignorieren?

22

Wie wird die Wissenschaftlichkeit der Entscheidungen dieser Behörden gewährleistet, werden die Entscheidungen beispielsweise vom Wissenschaftsrat evaluiert?

23

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ohne eine realistische Perspektive für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland, Unternehmen ihre Forschungsinvestitionen weiter ins Ausland verlagern werden, um auf dem internationalen Saatgutmarkt konkurrenzfähig zu bleiben, und wenn nein, warum nicht?

24

Hält die Bundesregierung die Verlagerung weiterer Unternehmensstandorte ins Ausland, die verstärkten Forschungsinvestitionen im Ausland durch deutsche Unternehmen gerade im Hinblick auf die steigende Zahl von Arbeitslosen für wünschenswert, und wenn nein, was tut sie dagegen?

25

Wie weit fortgeschritten ist die von Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekündigte Erarbeitung des Strategiepapiers zur Grünen Gentechnik, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen, und welche weiteren Ministerien neben dem BMELV werden an der Erstellung des Papiers mitwirken?

Berlin, den 13. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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