Lage der Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Jaunich, Glombig, Hauck, Marschall, Hölscher, Schmidt (Kempten), Cronenberg, Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Eimer (Fürth) und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jaunich, Glombig, Hauck, Marschall, Hölscher, Schmidt (Kempten), Cronenberg, Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Eimer (Fürth) und der Fraktionen der SPD und FDP
Lage der Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lage der Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland vor? Können insbesondere Aussagen über Zahl, Alter, Geschlecht, soziale und regionale Herkunft gemacht werden? Kann die Bundesregierung die Auffassung bestätigen, daß der Anteil der jüngeren Menschen unter den Nichtseßhaften ständig zunimmt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen der Nichtseßhaftigkeit und ihre sozialisationshemmenden Auswirkungen vor? Welche Beschäftigungsmöglichkeiten in welchen besonderen Organisationsformen sind der Bundesregierung bekannt?
Hat die Neufassung des § 72 BSHG im Dritten Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 25. März 1974 (BGBl. I S. 777) dazu geführt, die soziale Situation der Nichtseßhaften zu verbessern?
Haben Forschungs- und Modellvorhaben zur Untersuchung der Ursachen bestimmter Formen der Randständigkeit und Effektivitätskontrollen gewährter Hilfen, insbesondere auch präventiver und nachgehender Maßnahmen, Erkenntnisse gebracht, die eine Weiterentwicklung des § 72 BSHG notwendig erscheinen lassen?
Trifft es zu, daß für rund 80 000 Nichtseßhafte in der Bundesrepublik Deutschland ca. 13 000 geeignete Übernachtungsmöglichkeiten bereitstehen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und freien Trägern auf der Grundlage des § 72 BSHG entwickelt und inwiefern ist die Koordinierung der Aufgaben, insbesondere hinsichtlich der Trägerschaft von Einrichtungen, und der Hilfeleistungen weiter verbesserungsbedürftig?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Behörden in zunehmendem Maße dazu übergehen, Nichtseßhafte außerhalb der Stadtgrenze abzuschieben? Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen unter rechtsstaatlichen und sozialpolitischen Gesichtspunkten und sieht sie die Notwendigkeit, gesetzgeberische Regelungen zur Vermeidung solchen Vorgehens zu treffen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine unterschiedliche Handhabung des Problems der Nichtseßhaften in verschiedenen bundesdeutschen Großstädten vor? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die Länder und die Kommunen dahin gehend einzuwirken, eine einheitliche Praxis bei der Behandlung der Nichtseßhaften zu verfolgen, damit nicht die Städte, die das Problem in vorbildhafter Weise zu lösen versuchen, letztlich daran scheitern, daß ihre Bemühungen sie zu einem Anziehungspunkt für neue Nichtseßhafte machen?