Der Bundesminister des Innern — P II 1 — 630 200/85 — P III 1 — 654 000/1 — hat mit Schreiben vom 1. September 1981 die o. a. Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung unterstreicht eingangs der Beantwortung der Kleinen Anfrage, daß sie nach wie vor zu den im „Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" vom Februar 1974 gemeinsam mit den Bundesländern niedergelegten Grundsätzen steht. Sie hält insbesondere die darin enthaltenen Aussagen über Aufgaben und Verwendung, Organisation und Ausbildung, Ausstattung und Bewaffnung der Polizeien von Bund und Ländern für eine solide Grundlage der Zusammenarbeit bei der weiteren erfolgreichen Bewahrung der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung hat den Bundesgrenzschutz (BGS) entsprechend den Forderungen des Sicherheitsprogramms personell, materiell und organisatorisch so ausgestattet, daß er allen Aufgaben und Funktionen im Bereich der Inneren Sicherheit, die ihm durch das BGS-Gesetz vom 18. August 1972 zugewiesen worden sind, gerecht werden kann. Der BGS ist unverzichtbarer Bestandteil des zwischen Bund und Ländern bestehenden Sicherheitsverbundes. Die Länder, dies beweist die Vielzahl und die Vielfalt der Anforderungen in den letzten Jahren, haben den BGS zunehmend als zusätzliches Sicherheitspotential in Anspruch genommen und damit die Bedeutung der dem BGS zugewiesenen Rolle einer Eingreifreserve zur Unterstützung der Länderpolizeien bestätigt. Der BGS hat in der Vergangenheit alle Anforderungen der Bundesländer in vollem Umfang erfüllt.
Die Bundesregierung hat in Verfolg dieser Zielsetzung — die Sollstärke des BGS (Polizeivollzugsbeamte) auf 22 564 im Jahre 1981 gesteigert (zum Vergleich 1969 = 19 543; Zugang: 3021), — die Ist-Stärke des BGS (Polizeivollzugsbeamte) der Soll-Stärke weitgehend angeglichen (zum Vergleich 1969 16 811, davon 409 Grenzschutzpflichtige), — den Status des Widerrufsbeamten (Beamter auf Zeit) durch das Lebenszeitprinzip ersetzt, — den einfachen Dienst abgeschafft und die Stellenstruktur des BGS an die der Polizeien der Länder weitgehend angeglichen, — in diesem Zusammenhang in den Haushaltsjahren 1976 bis 1980 insgesamt 14 970 Planstellen des Polizeivollzugsdienstes gehoben, — eine neue, umfassende zweieinhalbjährige Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst geschaffen und inhaltlich so ausgestaltet, daß die Beamten dieser Laufbahn nach einer Verweildauer im BGS von acht bis zehn Jahren prüfungsfrei in die Polizei der Länder überwechseln können, — für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des BGS die Fachhochschulausbildung eingeführt, — die Ausbildung für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes im BGS nach einem vom Kuratorium bei der PolizeiführungsAkademie Hiltrup herausgegebenen Studienplan gestaltet, der den zweiten Studienabschnitt gemeinsam mit den Polizeiratsanwärtern der Länder an der Polizei- Führungsakademie in Hiltrup und eine gemeinsame Prüfung vorsieht, — den Sachhaushalt des BGS von 98,2 Mio. DM im Jahre 1969 auf 252,4 Mio. DM im Jahre 1981 gesteigert und damit die Voraussetzung zu einer quantitativ und qualitativ allen Ansprüchen gerechtwerdenden Ausrüstung geschaffen, — durch Errichtung des Grenzschutzkommandos West im Dezember 1975 und Einrichtung einer Dienststelle in Bad Schwalbach (1980/1981) die für einen raschen Einsatz in den Bundesländern notwendige Dislozierung des BGS in die Wege geleitet.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, der BGS habe sich entgegen seinem gesetzlichen Auftrag schwerpunktmäßig auf die Wahrnehmung von „Einzelaufgaben" beschränkt. Der Schwerpunkt der Tagesaufgaben des BGS liegt auch heute noch bei der Grenzsicherung. Diese Aufgaben werden ebenso wie die Einsätze gemäß § 9 BGSG im Rahmen der vorgegebenen Organisationsstruktur – Hundertschaften, Züge – wahrgenommen. Das gleiche gilt für alle Einsätze nach § 4 BGSG.
Der Kleinen Anfrage scheint im übrigen die Annahme zugrunde zu liegen, Polizeivollzugsbeamte der Verbände des BGS dürften stets nur im geschlossenen Einsatz verwendet werden und jede anderweitige Inanspruchnahme sei ein Verstoß gegen den Verbandscharakter des überwiegenden Teils des BGS. Die Bundesregierung kann einer solchen Ansicht nicht folgen. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages hat der BGS — wie auch die Polizeien der Länder — neben dem geschlossenen verbandsmäßigen Einsatz auch andere Sicherheitsleistungen zu erbringen. Der Verbandscharakter des BGS, der unangetastet bleibt, wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch die besondere Leistungsstärke der BGS-Verbände wird hierdurch nicht geschmälert. Für die Verbände und ihre Angehörigen ist der tägliche Einsatz in unterschiedlichen Einsatzsituationen wertvoll. So können notwendige Erfahrungen gesammelt werden. Es erscheint wenig sinnvoll, alle Einsatzabteilungen geschlossen auf einen Großeinsatz warten zu lassen. Eine solche „Praxisferne" wäre schädlich für den BGS.
Die Tatsache, daß der BGS bisher jede ihm zugewiesene Aufgabe für einen Einsatz im geschlossenen Verband erfüllen konnte, ist der beste Beweis dafür, daß die von der Bundesregierung bisher angewandten Grundsätze sich voll bewährt haben.
Zu den einzelnen Fragen
1. Steht die Bundesregierung noch in allen Punkten zu den im „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" 1974 getroffenen Absprachen mit den Bundesländern; gegebenenfalls in welchen Punkten ist die Bundesregierung zu neuen Erkenntnissen gelangt, und worin liegen die aktuellen Abweichungen von den Vorgaben dieses Programms?
Die Bundesregierung steht nach wie vor zu den im „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" gemeinsam mit den Bundesländern festgelegten Grundsätzen. Neue Erkenntnisse, die ein Abweichen von den Vorgaben des langfristigen Programms bedingen würden, liegen ihr nicht vor.
2. Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes und wieviel Einheiten werden für einen Einsatz auf Aufforderung der Länder als Eingreifreserve verfügbar gehalten?
5. Hält die Bundesregierung den in Frage 2 genannten Teil des Bundesgrenzschutzes, der als Eingreifreserve verfügbar gehalten werden mull, für angemessen?
6. Welche möglichen Sicherheitslagen bei der Beurteilung der Angemessenheit zugrunde gelegt worden?
Zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit sind nach wohlerwogener Entscheidung des Grundgesetzes in erster Linie die Bundesländer berufen.
Die Bundesregierung verfolgt die Sicherheitslage mit großer Aufmerksamkeit und veranlaßt zeitgerecht die notwendigen Maßnahmen, soweit sich aus der Lageentwicklung Unterstützungsmaßnahmen für die Bundesländer durch den BGS ergeben können.
Die Bereithaltung und Bereitstellung von Kräften zur Unterstützung der Polizeien der Länder kann nur lage- und ereignisabhängig erfolgen. Durch interne Maßnahmen ist sichergestellt, daß der BGS auch bei schweren Störungen der öffentlichen Sicherheit einen wirksamen Beitrag zur Unterstützung der Länderpolizeien leisten kann. Bisher ist der BGS stets den Anforderungen der Länder im erbetenen Umfang nachgekommen.
3. Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes und wieviel Einheiten sind zur Zeit mit der Wahrnehmung von Einzelaufgaben betraut?
Geschlossene Einheiten werden grundsätzlich nicht mit der Wahrnehmung von Einzeldienstaufgaben betraut. Die BGS-Verbände nehmen alle Aufgaben — auch den Objektschutz — im Verbandsrahmen wahr.
Einzeldienstliche Aufgaben für Bedarfsträger außerhalb des BGS werden nicht von geschlossenen Einheiten/Verbänden, sondern im Wege der Einzelabordnung/-abstellung wie folgt wahrgenommen (Stand: 1. Juli 1981):
- Unterstützung der Haus- 78 PVB (Polizeiinspektion der Verwaltung des vollzugs- Deutschen Bundestages beamte)
- Sicherung des Bundesamtes für 5 PVB Verfassungschutz in Köln
- Schutz deutscher diplomatischer 211 PVB Vertretungen im Ausland
- Unterstützung der Deutschen 156 PVB Lufthansa (Auslandsstationen)
- Unterstützung des Bundes- 172 PVB kriminalamtes bei der Aufgabe des Personenschutzes
4. Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes sind am 1. Juli 1981 in Ausbildung gewesen?
Am 1. Juli 1981 befanden sich 4052 Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes in Ausbildung, davon
- im 1. Dienstjahr (Grundausbildung) 1870 PVB
- im 2. Dienstjahr (weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung) 1397 PVB
- im 3. Dienstjahr (Laufbahnlehrgang) 785 PVB.
Die Beamten im 2. Dienstjahr stehen — wenn auch zeitlich im begrenzten Umfang — für Einsätze zur Verfügung.
7. Welche Einsätze und Anforderungen der Länder werden derzeit und mit welchem Personalaufwand bereits über einen so langen Zeitraum wahrgenommen, daß von einer Dauerwahrnehmung gesprochen werden kann?
- Der BGS unterstützt seit 24. Februar 1970 mit geringen Unterbrechungen und in wechselnder Stärke die Polizei des Landes Hessen bei der Beseitigung von Störungen und der Abwehr von Gefahren für die Luftsicherheit auf dem Flughafen Frankfurt/Main – derzeit 65 PVB –
- seit 24. August 1977 die Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg bei Objektschutzmaßnahmen im Stadtgebiet – durchschnittlich 25 PVB –
- seit 14. März 1979 die Polizei des Landes Niedersachsen in wechselnder Stärke (lageabhängig zwischen 30 und 450 PVB) beim Schutz der Probebohrungen und beim Bau eines Brennelement-Zwischenlagers im Raum Gorleben.
8. Über wieviel Pioniergerät, schwere Fahrzeuge, fahrbare Ambulanzen und Hubschrauber hat der Bundesgrenzschutz am 1. Juli 1981 verfügt? Wieviel dieser Ausrüstungsgegenstände fehlen noch? Ist nach Auffassung der Bundesregierung damit die „schwerpunktmäßige Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes", wie sie in dem Programm für die Innere Sicherheit gefordert wird, noch gewährleistet?
9. Hält die Bundesregierung die derzeitige Ausrüstung mit den in Frage 8 genannten Geräten für angemessen?
10. Welche möglichen Katastrophenlagen bei der Beurteilung der Angemessenheit zugrunde gelegt worden?
Bei der Beurteilung der für die Bewältigung von Katastrophenlagen in Friedenszeiten erforderlichen und angemessenen Ausrüstung geht die Bundesregierung von folgenden denkbaren Schadensfällen aus: Großbrände/Waldbrände, Hochwasser/Überschwemmungen und Unfälle größeren Ausmaßes.
Die Ausstattung des BGS mit technischem Großgerät geht weit über die Ausrüstung der technischen Züge der Bereitschaftspolizeien der Länder hinaus. Die Bundesregierung ist den Forderungen des Programms für die Innere Sicherheit nach schwerpunktmäßiger Ausstattung des BGS mit technischem Großgerät in vollem Umfang nachgekommen.
Im einzelnen verfügt der BGS unter anderem über folgendes Gerät:
- — Technisches Gerät: Werkzeugsätze verschiedenster Art, Spreng- und Zündmittel, Beleuchtungsgerät, Hebezeug, Schweiß- und Schneidgerät 31 Satz Brandschutzdecken 55 Satz Stromerzeuger von 5 KVA bis 317 KVA 324 Satz Wasserspeicher (1000 Liter) 59 Hitzeschutzanzüge (Brandschutz) 37 Satz Drucklufterzeuger mit Preßluftwerkzeugen 4 Satz Planierraupen 4 Satz Feldarbeitsgerät (Ladegerät) 4 Satz Trinkwasseraufbereitungsanlagen 4 Satz Dekontaminationsanlagen 8 Satz Ladekräne 5 Satz Helmtauchgerät 43 Satz Leichttauchgerät 4 Satz Lichtmast, fahrbar auf Lkw 24 Satz Lichtmast als Anhänger 47 Satz kleine Schlauchboote 112 Satz große Schlauchboote 48 Satz Außenbordmotore leicht 102 Satz Außenbordmotore schwer 15 Satz Hartschalenboote 95 Satz Preßluftatmer
- — Schwere Fahrzeuge 493 mittlere geländegängige Lkw 101 schwere geländegängige Lkw 17 schwere Lkw mit Kippvorrichtung 34 Tankfahrzeuge 54 Kraftomnibusse 100 Gruppen-Gerätkraftwagen 46 Wasserwerfer-Kraftwagen 124 geländegängige Küchenkraftwagen 28 schwere geländegängige Kranwagen 18 schwere geländegängige Zugmaschinen 143 mittlere geländegängige Funk- und FM-Kfz
- — Fahrbare Ambulanzen 38 leichte handelsübliche Krkw 30 leichte geländegängige Krkw 7 mittlere geländegängige Krkw
- — Hubschrauber 27 leichte Beobachtungshubschrauber Alouette 2 13 leichte Transporthubschrauber Bell UH 1D 8 leichte Transporthubschrauber Bell 212 22 mittlere Transporthubschrauber SA 330 (Puma).
Ferner werden insgesamt 26 Rettungshubschrauber technisch und fliegerisch betreut.
Daneben werden zusätzlich zur Sicherstellung eines sofortigen Ersatzes ausgefallenen, nicht handelsüblichen Geräts in fünf BGS-Versorgungslagern eine Zahl von Geräten vorrätig gehalten. Ihr Umfang, der sich bei voller Ausstattung auf etwa 5 bis 8 v. H. der vorgenannten Ausstattung beläuft, ist allerdings gewissen Schwankungen unterlegen, da dieses bevorratete Gerät zur Vermeidung seiner Überalterung in den laufenden Ersatzbedarf einbezogen wird (Umwälzung).
Ein grundsätzliches Fehl an Ausrüstungsgegenständen liegt nicht vor. Durch Überschneidungen bei Aussonderung und Ersatzbeschaffung lassen sich jedoch kurzfristige Über- oder Unterbestände nicht vermeiden.
11. In welcher Weise werden die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes auf außergewöhnliche Sicherheits- und Ordnungsdienste, wie den Kampf gegen bewaffnete Terror- und Sabotagegruppen und den Einsatz gegen bewaffnete Zusammenrottungen vorbereitet?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um der Forderung des „Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" nachzukommen, wonach die Ausbildung des Bundesgrenzschutzes im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienste zu erweitern ist?
Die Aus- und Fortbildung im BGS ist so konzipiert, daß die Polizeivollzugsbeamten auf alle nach den gesetzlichen Aufgaben denkbaren Einsätze im geschlossenen Verband vorbereitet werden.
Zwar machte die starke Belastung der BGS-Verbände infolge der Änderung der Personalstruktur aufgrund des Personalstrukturgesetzes eine zeitlich begrenzte Einschränkung bei größeren Übungen erforderlich. Nach einer Übergangsphase werden aber nunmehr wieder Großübungen durchgeführt. So fand z. B. Ende Oktober des vergangenen Jahres eine mehrtägige Übung des Grenzschutzkommandos Süd gemeinsam mit Polizeikräften der Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie unter Beteiligung von schweizerischen Polizeieinrichtungen im süddeutschen Raum statt.
13. In welcher Weise wird der Bundesgrenzschutz auf seine Aufgabe im Spannungs- und Verteidigungsfall vorbereitet?
Auch im Spannungs- und Verteidigungsfall obliegen dem BGS die im 1. Abschnitt des BGSG festgelegten polizeilichen Aufgaben. Die militärische Verteidigung der Grenzen gehört nicht zu den Aufgaben des BGS.
Aus diesem Grund sehen die Einsatzplanungen vor, den BGS nach Auslösen entsprechend festgelegter Alarmmaßnahmen aus dem Grenzgebiet, in dem er mit der Masse seiner Verbände stationiert ist, zeitgerecht herauszulösen und ihn in rückwärtige Sammelräume zu führen. Hier steht er dann für polizeiliche Aufgaben gemäß Ziffer 4.2.5 des Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Bei den alle zwei Jahre stattfindenden Übungen, zuletzt im März 1981, wird diese Aufgabenwahrnehmung eingehend unter Beteiligung des BGS in den Übungsablauf einbezogen und damit ein wesentlicher Beitrag zur Vorbereitung einschlägiger Maßnahmen erbracht.
14. Hält die Bundesregierung an der Entscheidung im „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" fest, wonach zur Bewaffnung des Bundesgrenzschutzes auch Maschinengewehre und Handgranaten gehören? Über wieviel dieser Waffen verfügt der Bundesgrenzschutz?
Nach III. des „Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" ist die Ausstattung mit Maschinengewehren und Handgranaten für den Bundesgrenzschutz und die Bereitschaftspolizeien der Länder vorgesehen. Schon im Hinblick auf die dem BGS zugewiesenen Grenzsicherungsaufgaben ist eine Ausstattung mit Maschinengewehren und Handgranaten erforderlich. Daran wird festgehalten. Das veraltete Maschinengewehr soll durch eine technisch fortentwickelte Waffe ersetzt werden, die auch Einzelfeuer zuläßt und dem polizeilichen Auftrag besser gerecht wird.
Der BGS verfügt derzeit über 38 610 Handgranaten und 750 Maschinengewehre.
15. Über wieviel geschützte Sonderwagen verfügt der Bundesgrenzschutz? Wann wurden diese Wagen angeschafft? Welche Vorstellungen und Pläne hat die Bundesregierung über die Ersetzung dieser Fahrzeuge?
Der BGS verfügt über 461 geschützte Sonderwagen. Diese Kraftfahrzeuge sind durchschnittlich 20 Jahre alt. Sie sollen durch etwa 300 neu entwickelte, moderne geschützte Sonderwagen nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ersetzt werden.
Zwei Prototypen befinden sich derzeit in der Erprobung.
16. Hält die Bundesregierung am „Ausbauprogramm Innere Sicherheit" aus dem Jahr 1977 fest? Wird die darin vorgesehene Personalaufstockung des Bundesgrenzschutzes durchgeführt?
17. Wann werden die im „Ausbauprogramm Innere Sicherheit" vorgesehenen Einsatzabteilungen in den Räumen Rhein-Main-Gebiet und Karlsruhe aufgestellt? Ist die eingetretene Verzögerung bei der Aufstellung mit der derzeitigen Sicherheitslage und damit entgegen der Überzeugung bei der Aufstellung des Ausbauprogramms verantwortbar?
Im Zuge der Aufstellung des Haushalts 1981 hat die Bundesregie - rung in der Kabinettssitzung am 16./17. Dezember 1980 beschlossen, über die Fortführung des „Ausbauprogramms Innere Sicherheit" zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Deshalb ist die Entscheidung über die Aufstellung der Grenzschutzabteilungen in den Räumen Frankfurt am Main und Karlsruhe noch nicht abschließend getroffen.
Inzwischen ist jedoch für den Raum Frankfurt am Main eine Dienststelle in Bad Schwalbach eingerichtet worden. Dort werden derzeit Einsatzkräfte in Stärke einer Einsatzhundertschaft bereitgehalten. Ein weiterer Ausbau dieser Dienststelle ist vorgesehen.
Für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind Planstellen für eine „Stammbesatzung" (Führungskräfte) bereitgestellt worden, die durch jeweils für kurze Zeitspannen aus anderen BGS-Standorten abgestellte Polizeivollzugsbeamte unterstützt wird.
18. Welche Auswirkungen auf die Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes hat die Stellenkürzung um 351 Stellen im Haushalt 1981?
Durch Stellenkürzungen wird die Aufgabenstellung des BGS grundsätzlich nicht verändert. Die Aufgabenwahrnehmung wird allerdings berührt. Der Wegfall von Planstellen/Stellen im Haushalt 1981 hat nur deshalb begrenzte Auswirkungen, weil ein Großteil der eingesparten Planstellen/Stellen zweckgebunden ausgebracht war für Beamte allen Rechts, die im Rahmen ihrer Berufsförderung zur fachlichen Berufsausbildung abgestellt sind und ohnehin für Einsatzzwecke nicht zur Verfügung stehen.
19. Welche Auswirkungen auf die Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes hätte die bereits diskutierte Kürzung um weitere 2500 Stellen im Haushalt 1982? Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Haushalts 1982 eine weitere Kürzung vorzuschlagen oder kann sie zusagen, sich weiteren Kürzungen zu widersetzen?
Eine Kürzung um 2500 Stellen des BGS war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand von Beratungen der Bundesregierung. Ob und in welchem Umfang der BGS von anderweitigen Vorschlägen zu Stelleneinsparungen betroffen ist, läßt sich erst nach einer Beschlußfassung im Bundeskabinett zum Haushalt 1982 beurteilen.