Die GFE sind seit 1956 mit dem Ziel gegründet worden, zur Schließung technologischer Lücken beizutragen, z. B. in der Kernenergienutzung, in der Weltraum- und Luftfahrtforschung sowie in der Datenverarbeitung. Weitere Gründungen trugen der Entwicklung der Elementarteilchen- und Schwerionenforschung, der Medizin, Biologie, des Umweltschutzes und neuerdings der Polarforschung Rechnung.
Forschung und Entwicklung zur Lösung komplexer Probleme erfordern auch künftig einen erheblichen Beitrag der GFE. Diese verfügen hierzu über das wissenschaftlich-technische Potential sowie über die notwendigen Erfahrungen in der Projektarbeit.
Die GFE haben insgesamt eine Größenordnung erreicht, die ihren Aufgaben angemessen ist. Neue Aufgaben müssen daher auch in Zukunft verstärkt zu Lasten älterer übernommen werden. Das führt auch in den nächsten Jahren zu Ablöse-, Erneuerungs- und Umsetzungsprozessen, insbesondere für Vorhaben, deren fortgeschrittenes technologisches Entwicklungsstadium eine Übernahme in die Verantwortung der Wirtschaft gebietet.
Thematische Flexibilität, Reaktion auf neue Anforderungen und die Überprüfung laufender Aktivitäten sind eine permanente Aufgabe der GFE. Deshalb wurden auch in der Vergangenheit vor der Übernahme neuer Aufgaben einzelne Themenstellungen aufgegeben, z. T. wurde auch das gesamte FuE-Programm einer Einrichtung neu strukturiert. Die seit 1972 eingeführten Ergebnisbewertungsverfahren unterstützen den kontinuierlichen Aufgabenwandel und die Anpassung an den neuen wissenschaftlichen und technologischen Stand. Sachverständige in den Aufsichtsgremien und in wissenschaftlichen Beiräten wirken dabei mit.
Für besondere fachliche oder organisatorische Grundsatzentscheidungen wird die Bundesregierung auch in Zukunft zusätzliche besondere Gutachterkommissionen einsetzen. Zuletzt hat der BMFT eine derartige Kommission im Juli 1981 für das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg berufen.
Die Entwicklung des BMFT-Haushalts und die dadurch erforderlichen Stelleneinsparungen zwingen nunmehr auch die GFE, bestehende Forschungsaufgaben abzubauen. Eine vergleichbare Aktion hatte der BMFT bei den großen Einrichtungen der Kerntechnik bereits 1973 und 1974 veranlaßt (2 x 3-Prozent-Reduktion). Auch die DFVLR hat schon in der Vergangenheit im Rahmen einer Strukturüberprüfung merkliche Stellenkürzungen erfahren. Trotz solcher Einschnitte müssen die GFE Möglichkeiten für den Aufbau neuer Forschungsschwerpunkte schaffen. Dies wird für sie nicht leicht sein und auch die internen Entscheidungsstrukturen vor eine Bewährungsprobe stellen. Es ist Aufgabe der berufenen Organe und besonders des Forschungsmanagements in den Zentren, Vorschläge zur Bewältigung der Einsparungen den Aufsichtsgremien vorzulegen.
Grundlegende Fragen bei der Aufgabenüberprüfung der GFE und der Übernahme neuer Vorhaben sind:
- Welche Bedeutung haben die FuE-Ergebnisse für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, für die volkswirtschaftliche Entwicklung und die öffentliche Infrastruktur?
- Bieten der Entwicklungsstand des Gebietes, die Kompetenz der Bearbeiter und die Qualität bisheriger Ergebnisse eine Gewähr für die erfolgreiche Tätigkeit auf neuen Aufgabenfeldern?
- Sind die Aufgaben im Gesamtzusammenhang als großforschungsspezifisch zu bewerten?
Wegen der Vielfalt der Aufgaben und Einzelthemen müssen für die Prioritätensetzung diese allgemeinen Kriterien dem Einzelfall angepaßt werden.
Die Bundesregierung wirkt bei der erforderlichen Prioritäten- und Posterioritätensetzung durch ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien mit.