Zur Entwicklung der Abfallprobleme
der Abgeordneten Spranger, Dr. Riesenhuber, Regenspurger, Dr. Laufs, Krey, Dr. von Geldern, Dr. Czaja, Dr. Miltner, Broll, Deres, Volmer, Dr. Bugl, Vogel (Ennepetal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Spranger, Dr. Riesenhuber, Regenspurger, Dr. Laufs, Krey, Dr. von Geldern, Dr. Czaja, Dr. Miltner, Broll, Deres, Volmer, Dr. Bugl, Vogel (Ennepetal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Zur Entwicklung der Abfallprobleme
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Um wieviel hat der jährlich anfallende Hausmüll, der hausmüllähnliche und der sonstige Gewerbeabfall sowie der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm nach Volumen und Gewicht in den letzten fünf Jahren zugenommen?
Inwieweit haben Änderungen bei Müllsammlung und -abfuhr, z. B. aus Rationalisierungsbestreben bereitgestellte Großraumbehälter, hierzu beigetragen?
Wie groß ist der Anteil besonders problematischer Sonderabfälle hieran?
In welcher Weise werden sich die in dieser Frage genannten Abfallarten in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich entwickeln?
Inwieweit hat sich die Zusammensetzung von Hausmüll, Gewerbeabfall und Klärschlamm im gleichen Zeitraum verändert?
Liegen der Bundesregierung insbesondere neuere Erkenntnisse über Boden und Wasser besonders belastende Schadstoffanteile in den jeweiligen Abfallarten vor?
Worauf ist die Veränderung zurückzuführen?
Welche Veränderungen haben sich bei der Beseitigung der in Frage 1 genannten Abfallarten in den letzten fünf Jahren jeweils ergeben, und welche Beseitigungsform überwiegt derzeit?
Welche Bundesressorts haben in den letzten fünf Jahren wieviel Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu welchen Themenstellungen mit insgesamt wieviel Finanzmitteln mit dem Ziel, den Abfallanfall zu verringern, Müll besser zu beseitigen oder die Verwertung von Abfallstoffen auszuweiten, gefördert?
Welche konkreten Empfehlungen konnte die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse der in Frage 4 genannten Vorhaben zur Verbesserung der Abfallbeseitigung den Beseitigungspflichtigen in den letzten fünf Jahren geben?
Kann sie insbesondere Aussagen über die Zweckmäßigkeit der verschiedenen Beseitigungsformen, Lagerung, Kompostierung oder Verbrennung bzw. Pyrolyse, für konkrete Fälle machen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Abfallverursacher bei ihren Anstrengungen zur Vermeidung von Abfall und beim Recycling zu unterstützen oder sie zu größeren Anstrengungen zu veranlassen?
Wieviel Abfälle welcher Art sind seit Erlaß der Abfalleinfuhr-Verordnung in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und jeweils wo und wie beseitigt worden?
Wieviel Abfälle welcher Art sind im gleichen Zeitraum aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt und jeweils wo und wie beseitigt worden?
In welche Bundesländer, an welche Orte und in welchen Mengen sind von der holländischen Firma „Uniser Holding" Abfälle in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden?
Welche Maßnahmen sind in dem in Frage 9 genannten Fall von den zuständigen deutschen Behörden veranlaßt worden; welche werden noch veranlaßt?
Um wieviel sind die Beseitigungskosten für Hausmüll seit 1975 im Schnitt gestiegen?
Nach welchen Bemessungsgrundlagen werden diese Kosten im allgemeinen umgelegt?
Trifft es zu, daß aus Verwaltungsvereinfachungsgründen zunehmend häufiger Müllbeseitigungsgebühren nicht nach der jeweils zur Beseitigung bereitgestellten Müllmenge, sondern pauschal je Kopf oder Haushalt erhoben wird?
Wie ist diese Entwicklung im Lichte verursachungsgerechter Veranlagung zu beurteilen?
Hält es die Bundesrepublik Deutschland z. B. für sinnvoll, nach neuen besseren Instrumenten zu suchen, mit denen die volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen „Kosten" der Abfallbeseitigung den Abfallverursachern verursachungsgerecht angelastet werden können?
Welche Möglichkeiten hat der durchschnittliche Privathaushalt, neben Papier, Glas, Textilien und Altöl, Altstoffe einer Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch getrennte Abfallsammelsysteme für die Biosphäre schädliche Abfallbestandteile des Hausmülls besser zu erfassen und in größerem Umfang einer schadlosen Beseitigung zuzuführen?
Wie und mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung, eine Reduzierung schädlicher Müllbestandteile zu fördern?
Hält sie z. B. die Information der Bürger über die Schädlichkeit bestimmter, heute auch in zahlreichen Haushalten benutzter oder in Abfallgegenständen vorkommender Stoffe und über Möglichkeiten ihrer schadlosen Beseitigung, für ausreichend?
Wie beurteilt sie die Tatsache, daß beim zunehmenden Verkauf von Motorenöl zum Selbstwechseln selten Hinweise auf Ablieferungsstellen für Altöl gegeben werden, daß beim Verkauf von chemischen Reinigungs- und Farblösungsmitteln oder schwermetallhaltigen Kleinbatterien fast nie über schadlose Reste- oder Abfallbeseitigungsmöglichkeiten Aufklärung gegeben wird?
Welches der von ihr geförderten Verfahren zur Energie- oder Rohstoffgewinnung aus Abfällen wird inzwischen wo und von wem bei der regulären Abfallbeseitigung mit welchem Ergebnis eingesetzt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit Privater, an der Abfallentsorgung beteiligt zu werden bzw. ihren Anteil an der Abfallentsorgung auszuweiten?
Wie beurteilt sie insbesondere angesichts sich mehrender Klagen über mangelnde Absatzmöglichkeiten für von einzelnen oder Gruppen in freiwilligem, kostenlosen Einsatz gesammeltes Altpapier konkret die weiteren Einsatzmöglichkeiten von Altpapier und deren Wirtschaftlichkeit?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Abgabe von Abfällen über die Abwässer und die damit verbundene Gewässerbelastung wirksamer einzudämmen als bisher?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Verwertung von Müllklärschlammkomposten mit höheren Schadstoffen im Landbau vor?
Wie sieht die Bundesregierung die Möglichkeiten der Verwertung von Klärschlamm und Müllklärschlammkompost in der Land- und Forstwirtschaft nach Inkrafttreten der Verordnung über das Aufbringen von Klärschlamm?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil an Klärschlamm und Müllklärschlammkompost, der nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr in der Land- und Forstwirtschaft verwertet werden kann?