Behandlung von Asylanträgen im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf
der Abgeordneten Spranger, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Fellner, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Volmer, Dr. Waffenschmidt, Frau Dr. Wilms, Dr. Laufs, Krey, Gerlach (Obernau), Dr. von Geldern, Weiß, Dr. Kunz (Weiden), Müller (Wesseling), Würzbach, Regenspurger, Schwarz, Niegel, Dr. Müller, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Jobst, Röhner, Broll und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Pressemeldungen vermitteln den Eindruck, politische Extremisten und Straftäter nähmen zunehmend unsere großzügige Asylgewährung in Anspruch.
Daraus folge eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Staatsbürger.
Wenn die Meldungen richtig sind, dann könnten auch die auswärtigen Beziehungen unseres Landes zu befreundeten Staaten, z. B. der Türkei, nachhaltig beeinflußt werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Inwieweit ist gewährleistet, daß Ermittlungen und Entscheidungen des Bundesamtes in Zirndorf die politischen Verhältnisse der Herkunftsländer angemessen bewerten und kritisch die Angaben der Antragsteller beurteilen?
Hält die Bundesregierung es mit unserem Asylrecht für vereinbar, wenn Personen Asyl erhalten, obwohl sie erklären, vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus mit gewalttätigen Mitteln ihren Kampf fortsetzen zu wollen? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, solchen Personen die politische Betätigung zu untersagen?
In wieviel Asylverfahren in den Jahren seit 1977 ist bekanntgeworden, daß die Bewerber verdächtigt sind, ungeahndete Straftaten gegen das Leben begangen zu haben, und in wieviel dieser Verfahren ist dem Bewerber Asyl gewährt worden?
In welcher Weise ist sichergestellt, daß den Verfassungsschutz- und Polizeibehörden rechtzeitig und umgehend die Erkenntnisse über politisch motivierte gewalttätige, gewaltwillige und kriminell in Erscheinung getretene Asylbewerber zugeleitet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Manipulation des Asylverfahrens durch Dritte, evtl. auch durch Dolmetscher, und was hat sie getan, um solche Manipulationen soweit wie möglich zu beschränken?
Wie viele Dolmetscher sind seit wann mit welcher von wem festgestellter Qualifikation für welche Ländergruppen im Bundesamt in Zirndorf tätig? Ist ihre Qualifikation noch gewährleistet? Hält die Bundesregierung regelmäßige Tests für angebracht? Welche finanziellen Mittel stehen für die Tätigkeit der Dolmetscher bereit, und nach welchen Kriterien werden die Bezüge festgesetzt?
Wie hoch ist der Anteil der türkischen Asylbewerber, die Nachzügler von Gastarbeitern bzw. Gastarbeiterfamilien sind, und mit welchen Gründen wird von diesen in der Regel Asyl beantragt?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Anwesenheit von Personen bei Anhörungen für angebracht, die weder einer beteiligten Verwaltung angehören noch mit der Vertretung der rechtlichen Interessen der Bewerber beauftragt sind?
Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Zulassung solcher Personen zu Anhörungen? Sind diese Regelungen rechtsstaatlich zu vertreten?