Verhalten der Bundesregierung in bezug auf die Feststellung des Verlaufs der innerdeutschen Grenze zwischen Schnackenburg und Lauenburg
der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Lintner, Schröder (Lüneburg), Dr. Kunz (Weiden), Werner, Jäger (Wangen), Schulze (Berlin), Eymer (Lübeck), Lowack, Böhm (Melsungen), Clemens, Straßmeir, Sauer (Salzgitter), Buschbom, Frau Hoffmann (Soltau), Rühe, Klein (München), Dr. Stercken, Dr. Hornhues, Frau Fischer, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Pohlmeier, Dr. Hüsch, Frau Krone-Appuhn, Würzbach, Repnik, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Olderog und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach der hergebrachten Auffassung der Bundesorgane über die Auslegung des Londoner Protokolls vom 12. September 1944 und die nachfolgenden Vereinbarungen und Praktiken der Alliierten, die durch höchstrichterliche Entscheidung bestätigt ist, verläuft die innerdeutsche Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR an der Elbe zwischen Schnackenburg und Lauenburg entlang dem Nordostufer. Seit geraumer Zeit behauptet die DDR, die Grenze verlaufe in der Mitte bzw. dem Talweg des Stromes. Die Bundesregierung hat sich darüber in öffentliche Erörterungen eingelassen, obwohl sie verpflichtet ist, den Besitzstand des Bundes und des Landes Niedersachsen zu wahren. Im Herbst dieses Jahres hieß es in der Presse, die Bundesregierung wolle an der früheren Haltung nicht mehr festhalten; vereinzelt war sogar davon die Rede, die Abtretung der rechten Hälfte des Elbstromes an die DDR sei „beschlossene Sache". Bundesminister Franke hat weitere Zweifel, ob die Regierung sich an ihre Verpflichtung zur Wahrung des Gebietsstandes hält, dadurch genährt, daß er am 8. Oktober 1981 vor dem Deutschen Bundestag erklärte: „Wenn wir uns in dieser Situation auch noch das Reiten von Prinzipien gestatten, so ist der Raum für praktische Regelungen schnell verbaut ... Ich meine die Grenzregelung an der Elbe ...". In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. Oktober 1981 ist der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Inneren, von Schöler, trotz eingehender Befragung einer Klarstellung ausgewichen. Es muß daher der Eindruck entstehen, die Bundesregierung beziehe in die Verhandlungen mit der DDR einen Gegenstand ein, über den ihr ein Verhandlungs- und Verfügungsrecht nicht zusteht und wolle gegenüber der DDR gegebenenfalls die rechte Stromhälfte an die DDR abtreten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen2
Ist die Bundesregierung fest entschlossen, bei ihren Verhandlungen mit der DDR daran festzuhalten, daß die Elbe zwischen Schnackenburg und Lauenburg in ihrer vollen Breite zur Bundesrepublik Deutschland gehört?
Ist die Bundesregierung gewillt, der Überprüfung einer Markierung der innerdeutschen Grenze sowie — soweit erforderlich — ihrer Erneuerung, Ergänzung und Dokumentation nur zuzustimmen, wenn diese Markierung eine Linie bezeichnet, welche entlang dem Nordostufer der unteren Elbe verläuft?