Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migranten mit ausländischem Hochschulabschluss
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach den Garantiefondsrichtlinien für den Hochschulbereich in der Fassung vom 23. November 2001, deren Anpassung an die mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes geänderten Rechtsgrundlagen durchgeführt wird, werden für junge Spätaussiedlerinnen und -aussiedler und ausländische Flüchtlinge Zuwendungen zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums vergeben, die von der institutionell geförderten Otto Benecke Stiftung e. V. gewährt werden.
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes werden Integrationskurse angeboten, die aus einem Basis- und einem Aufbausprachkurs bestehen. Hinzu kommt ein Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenpflichtig; für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sind die Integrationskurse demgegenüber kostenfrei. Eine Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses besteht etwa, wenn der Ausländer Arbeitslosengeld II bezieht und die Agentur für Arbeit dies angeregt hat. Ferner sind Ausländer zur Teilnahme verpflichtet, wenn sie in besonderem Maße integrationsbedürftig erscheinen. Nach § 3 Abs. 2 der Integrationsverordnung ist das Kursziel erreicht, wenn sich der Kursteilnehmer im täglichen Leben in seiner Umgebung selbstständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann (B 1).
Diese Sprachkenntnisse reichen aber nicht aus, wenn im Herkunftsstaat erworbene Prüfungen oder Titel in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden und je nach Berufsgruppe oder angestrebter Tätigkeit gegebenenfalls ein Studium, ein Fachsprachkurs oder eine Gleichwertigkeitsprüfung absolviert werden muss.
Drucksache 16/1569 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Nach welchen Kriterien werden im Ausland erworbene Berufsausbildungen, Schul- und Studienabschlüsse und erworbene Titel in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, welche Verfahren sind für die Anerkennung zu durchlaufen, welches sind die zuständigen Stellen und inwiefern gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen, die diese Anerkennung erleichtern?
Wie hoch ist die Zahl der Migrantinnen und Migranten pro Jahr, die Anerkennungen beantragen?
Welche Überlegungen gibt es, die Anerkennung und Gleichstellung von Abschlüssen zu erleichtern?
Welche Aufgaben werden durch die Otto Benecke Stiftung aufgrund der Garantiefondsrichtlinien durchgeführt?
Wie viele Personen hat die Otto Benecke Stiftung seit 2003 aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Geschlecht, Herkunftsstaat und dem jeweiligen Status in Kursen zur Studienvorbereitung und an welchen Standorten gefördert?
Wie viele Personen werden durch die Otto Benecke Stiftung e. V. in Sonderlehrgängen der Länder zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung oder bei der Teilnahme an einem Studienkolleg gefördert?
In welchem Umfang werden Eingliederungslehrgänge in Form von studienvorbereitenden und -begleitenden Seminaren bzw. studienbegleitenden Hochschulprogrammen zur Ergänzung und Unterstützung der Tätigkeit der Integrationsberater unterstützt?
Welchen Umfang haben die Eingliederungshilfen des sog. Akademikerprogramms?
In welchem Umfang müssen Deutschkenntnisse für die Zulassung zum Studium nachgewiesen werden, und bei welchen Stellen werden die Prüfungen abgelegt?
Gibt es auch bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den oben genannten Integrationsmaßnahmen das Prinzip der Bedürftigkeit?
Bekommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse zur Studienvorbereitung bzw. Gleichwertigkeitsprüfungen eine Fahrtkostenerstattung?
Ist während der letzten Jahre ein Rückgang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verzeichnen, und falls ja, worauf ist dieser zurückzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen, falls positiv, beabsichtigt sie eine Erweiterung des Personenkreises auf alle Migrantinnen und Migranten mit akademischem Hintergrund?