Drohende Verschlechterung der Luftqualität in Berlin (West) durch Kraftwerksbau in der DDR
der Abgeordneten Boroffka, Spranger, Dr. Riesenhuber, Volmer, Lorenz, Straßmeir, Kittelmann, Frau Berger (Berlin), Dolata, Schulze (Berlin), Buschbom, Bahner, Kalisch, Lenzer, Dr. Laufs, Dr. Probst, Engelsberger, Dr. Bugl, Gerstein, Jäger (Wangen), Dr. Hüsch, Neuhaus, Dr. Stavenhagen, Kolb, Kraus, Prangenberg und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Begründung
Nach mehrfachen Mitteilungen des Senats von Berlin ist das Gebiet von Berlin (West) (ausgewiesen als Belastungsgebiet nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) als hochbelastet zumindest im Hinblick auf die Leitkomponente Schwefeldioxid (SO 2) anzusehen. Bis zu 25 v. H. der SO 2-Belastung, in einzelnen Stadtgebieten zeitweise sogar bis zu 50 v. H., resultieren dabei aus Emissionsquellen, deren Standort sich außerhalb von Berlin (West) befindet. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um drei Kraftwerke im Stadtgebiet Berlin (Ost) sowie um Großkraftwerke auf Braunkohlebasis südlich von Berlin.
Nun ist bekanntgeworden, daß die DDR beabsichtigt, weitere Großkraftwerke auf Braunkohlebasis zu errichten (geplante Kapazität um 5000 MW), deren Emissionen zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung der Luftsituation in Berlin führen werden. Andererseits ist durch das Genfer Übereinkommen vom 13. November 1979 im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) (vgl. BR-Drucksache 421/81) eine Möglichkeit eröffnet, auf die DDR dahin gehend einzuwirken, daß sie sowohl diesbezüglich relevante Informationen zur Verfügung stellt (Artikel 8 des Übereinkommens) als auch emissionsmindernde Technologien anwendet (Artikel 6).
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß in Berlin (West) große Anstrengungen — mit entsprechenden Kosten — unternommen werden, die Emission von SO 2 zu reduzieren (Rauchgaswäsche im Kraftwerk Lichterfelde im Bau, im geplanten 600 MW-Kraftwerk Reuter-West vorgesehen; Fernwärmeausbau zur Reduzierung von Einzelfeuerstellen). Es stellt sich daher die Frage, ob nicht auch die DDR in die Pflicht genommen werden kann, ihrerseits entsprechende, emissionssenkende Maßnahmen vorzunehmen oder zumindest für die Kraftwerksneubauten vorzusehen.
Fragen8
Welche Informationen hat die Bundesregierung seit Abschluß des Grundlagenvertrages mit der DDR über Fragen der Luftverunreinigung ausgetauscht, und welche Erkenntnisse hat sie über Belastungen der Luft mit Schadstoffen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) aus Emissionsquellen in der DDR?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Informationsaustausch zu verbessern, und über welche Schritte zur Verbesserung der Luftreinhaltung hat sie mit der DDR mit welchen Ergebnissen bisher verhandelt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß die Feuerungsleistungen und Emissionen an SO 2 und Staub der Kraftwerke in der näheren Umgebung von Berlin (West) und der großen Braunkohlekraftwerke in Sachsen und in der Niederlausitz sind?
Welche Schutzmaßnahmen gegen schädliche Emissionen (insbesondere SO 2 und Staub) sind bei den vorhandenen Kohlekraftwerken der DDR installiert, und welche sind für die Neubauten vorgesehen?
a) Sind der Bundesregierung die Pläne der DDR bekannt, in den nächsten Jahren Kraftwerksneubauten auf Braunkohlebasis zu errichten? b) Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Kraftwerke errichtet werden? c) Welche Kapazitäten werden diese Kraftwerke haben? d) Wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? e) Welche schädlichen Emissionen (insbesondere SO 2 und Staub) werden von diesen Kraftwerken ausgehen?
In welchem Umfang werden diese Emissionen auch das Gebiet von Berlin (West) belasten? In welchem Umfang ist das Gebiet von Berlin (West) schon heute durch Kraftwerksemissionen der DDR belastet?
Haben die Bundesminister Franke und Graf Lambsdorff bei ihren Gesprächen im Dezember 1981 mit Regierungsmitgliedern der DDR auch das Problem der Luftverunreinigung durch Schadstoff-Emissionen durch in der DDR gelegene Kraftwerke angesprochen und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?
In welchem Rahmen und in welchem Umfang beteiligt sich die DDR als Unterzeichnerstaat der KSZE-Schlußakte von Helsinki an internationalen Bestrebungen, „weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung" im Sinne des Genfer Übereinkommens vom 13. November 1979 zu vermindern?