Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1 485
22.03.82
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Spranger,
Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Broll,
Gerlach (Obernau), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Laufs, Regenspurger
und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 9/1336 -
„Legale Residenturen" gegnerischer Nachrichtendienste
Der Bundesminister des Innern — I S 2 — 620 341/1 — hat mit
Schreiben vom 22. März 1982 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Nachrichtendienste der Ostblockstaaten betreiben nach wie
vor eine gleichbleibend intensive Spionage gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Ihrer konspirativen Arbeitsweise
entsprechen Abwehrmethoden der zuständigen Sicherheitsbehörden, die
um ihrer Wirksamkeit willen w eitgehend geheimgehalten werden
müssen. Sie können daher in den jährlichen
Verfassungsschutzberichten notwendigerweise nur allgemein und überwiegend
abstrakt dargestellt werden. Auch bei der Antwort auf die Kleine
Anfrage hatte die Bundesregierung die Notwendigkeit der
Geheimhaltung zu berücksichtigen.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in den von ihr
erwähnten Fällen, daß in Firmen, an denen sich neben deutschen
Partnern ost- und südosteuropäische Staatshandelsunternehmen
beteiligen (gemischte Firmen), erkannte Angehörige gegnerischer
Nachrichtendienste als Mitarbeiter beschäftigt werden?
In wieviel solcher Fälle sind gegen die Betroffenen
Ermittlungsverfahren wegen ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit eingeleitet
worden?
In wieviel Fällen sind bei ausländischen Staatsangehörigen die Visa
entzogen oder sonstige Maßnahmen ergriffen worden, um ihren
rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu
beenden?
In Niederlassungen von sog. gemischten Firmen — Firmen, an
denen neben Staatshandelsunternehmen von Ostblockstaaten
deutsche Partner beteiligt sind — werden nach den Erkenntnissen
der zuständigen Behörden nicht selten getarnte Mitarbeiter der
Nachrichtendienste dieser Staaten beschäftigt.
Dies entspricht den Erfahrungen der Sicherheitsbehörden auch
der anderen westlichen Industriestaaten.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder widmen
daher solchen gemischten Firmen besondere Aufmerksamkeit.
Die Maßnahmen, die sie dabei ergreifen, können wegen der für
ihre Wirksamkeit notwendigen Geheimhaltung im einzelnen
öffentlich nicht dargelegt werden.
Es liegt jedoch auf der Hand, daß daneben auch das breite
Spektrum der vom Gesetz vorgesehenen exekutiven Handhaben
— von der Verweigerung des Sichtvermerks bis zur
Strafverfolgung — in Betracht gezogen und in geeigneten Fällen angewandt
wird. Maßnahmen gegen gemischte Firmen selbst sind allerdings
wegen unserer liberalen, auf Freizügigkeit des internationalen
Handels ausgerichteten Wirtschaftsordnung nur unter
besonderen Voraussetzungen möglich.
Bisher sind gegen zwei Angehörige gemischter Firmen wegen des
Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeit
staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
In bisher einem Fall wurde einem Mitarbeiter einer gemischten
Firma nahegelegt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
2. Stehen nach Auffassung der Bundesregierung rechtliche Bedenken
einer Bekanntgabe der Firmen entgegen, in denen erkannte
Angehörige gegnerischer Nachrichtendienste tätig sind? Wenn ja, welcher
Art sind sie?
Firmen, in denen erkannte Angehörige von Nachrichtendiensten
der Ostblockstaaten tätig sind, können nach Auffassung der
Bundesregierung allenfalls dann öffentlich genannt werden, wenn die
Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden gerichtlich verwertbar
sind.
Selbst dann wird eine Bekanntgabe nur nach sorgfältiger
Abwägung der mit ihr verbundenen Vor- und Nachteile, insbesondere
unter Berücksichtigung operativer Gesichtspunkte im Einzelfall in
Betracht gezogen werden können.
3. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, daß „gemischte Firmen"
auch zur Finanzierung der DKP, ihrer Neben- und
Bündnisorganisationen beitragen? Geschieht das auch durch Inseratenaufträge an
Publikationen aus dem DKP- und ihrem Bündnis-Bereich?
Von den verschiedenen Wirtschaftsunternehmen im
Bundesgebiet, die kommunistisch gesteuert sind und die zur Finanzierung
der DKP beitragen, ist nur eines eine „gemischte Firma". Dabei
handelt es sich um die „Hausdruckerei" der DKP, die „Plambeck
& Co. Druck und Verlag GmbH" in Neuss. An ihr sind nach der
Eintragung im Handelsregister neben einigen DKP-Funktionären
auch Staatshandelsunternehmen Bulgariens, der CSSR, Polens
und Ungarns beteiligt.
Diese Firma erzielt aus dem Inseratengeschäft, insbesondere im
Zusammenhang mit einem seit 1976 von einer
„Interessengemeinschaft zur Förderung des Ost-West-Handels"
herausgegebenen Messemagazin, erhebliche Gewinne. Das Magazin enthält
vorwiegend Inserate, auch solche namhafter bundesdeutscher
Firmen.
4. In welchen Branchen gibt es „gemischte Firmen"?
Gibt es solche oder sonst unter kommunistischem Einfluß stehende
Firmen auch im Bank- oder Versicherungswesen mit den do rt
gegebenen besonderen Möglichkeiten, nachrichtendienstlich
verwertbare Informationen über Personen und ihre Vermögensverhältnisse
zu bekommen?
In welchem Umfang sind solche oder ähnlich strukturierte Firmen im
Transportwesen, insbesondere auch in der Binnenschiffahrt tätig?
In den nachstehenden Branchen gibt es „gemischte Firmen" :
— Transportgewerbe,
— Dienstleistungsunternehmen,
— Handelsbereich,
— Rohstoffe,
— Maschinen und Ausrüstungen,
- Kraftfahrzeuge und Zubehör.
Auch im Bereich der Kreditwirtschaft und im Versicherungswesen
arbeiten „gemischte Gesellschaften", die im Rahmen ihrer
Tätigkeit Zugang zu nachrichtendienstlich verwertbaren Informationen
erhalten können.
Auf dem Transport- und Binnenschiffahrtssektor gibt es acht
„gemischte Firmen" dieser Art.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der von ihr selbst
als „dominierend" gesehenen Rolle der Sowjetischen Militärmission
bei der illegalen Beschaffung von Nachrichten etwa im Bereich der
Rüstungsindustrie und der Energieversorgung, gegebenenfalls in
Abstimmung mit den alliierten Stationierungsstreitkräften,
angemessen zu begegnen?
Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, daß es bei allen
von dieser Tätigkeit betroffenen Unternehmen und Einrichtungen
vollständige Informationen über die nachrichtendienstliche
Bedrohung und die möglichen Abwehrmaßnahmen gibt und daß solche
Abwehrmaßnahmen umfassend praktiziert werden?
Die Sowjetischen Militärmissionen (SMM) sind aufgrund von
Absprachen der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges über
die gegenseitige Einrichtung von Militärmissionen in den vier
Besatzungszonen entstanden. Sie sind bei dem jewei ligen
Oberbefehlshaber der alliierten Stationierungsstreitkräfte für die
Bundesrepub lik Deutschland akkreditiert. Die Zuständigkeit für die
SMM liegt auch heute noch aufgrund der Vorbehalte der Drei
Mächte für Deutschland als Ganzes bei den Alliierten.
Die SMM betreiben eine intensive Aufklärung von militärischen,
aber auch interessierenden zivilen Objekten im Bundesgebiet.
Dabei verletzen sie häufig von den Alliierten festgelegte ständige
oder zeitweilige militärische Sperrgebiete. Daneben unterstützen
sie die Tätigkeit nachrichtendienstlicher Agenten, z. B. durch
Anlegen, Beschicken und Entleeren von „Toten Briefkästen". Ein
besonderer Fa ll der Unterstützung eines Agenten bei seiner
Flucht aus dem Bundesgebiet ist kürzlich in der Presse am
Beispiel des Falles Fülle dargestellt worden.
Einzelheiten über die Abwehr der von den SMM ausgehenden
sicherheitsrelevanten Aktivitäten können öffentlich nicht
dargelegt werden.
Die in Betracht kommenden deutschen Einrichtungen,
insbesondere die Bundeswehr und die Polizei, sind über Arbeitsweise und
Zielrichtung der sicherheitsrelevanten Aktivitäten der SMM
sowie über die zu ihrer Abwehr gegebenenfalls zu treffenden
Maßnahmen eingehend informiert. Die Bundesregierung ist der
Auffassung, daß die Maßnahmen der zuständigen Stellen der von
der SMM ausgehenden Sicherheitsgefährdung entsprechen.
6. Entspricht die Behandlung erkannter „legaler Residenten"
gegnerischer Nachrichtendienste durch die Bundesregierung der in
befreundeten Ländern? Wenn nein, was sind die Gründe der
Bundesregierung für ein abweichendes Verhalten?
In wieviel Fällen haben erkannte „legale Residenten" gegnerischer
Nachrichtendienste auf Veranlassung der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren die Bundesrepublik Deutschland verlassen?
Die Bundesregierung hat bisher – anders als befreundete
westliche Länder – darauf verzichtet, erkannte „legale Residenten" von
Nachrichtendiensten der Ostblockstaaten formal zur „persona
non grata" zu erklären. Stattdessen ist in den letzten zehn Jahren
in zehn Fällen enttarnten „legalen Residenten" das Verlassen der
Bundesrepublik Deutschland nahegelegt worden. Diese Form der
Behandlung solcher Fälle hat sich als effektiv erwiesen. Alle zehn
Personen haben umgehend das Land verlassen.
7. Was tut die Bundesregierung über die Veröffentlichung des
Verlassungschutzberichtes hinaus, um die be troffenen Kreise in Politik und
Wirtschaft auf die Gefahr der „Abschöpfung" durch
Gesprächspartner, die Mitarbeiter gegnerischer Nachrichtendienste sind,
aufmerksam zu machen? Stößt solche Aufklärung auf Schwierigkeiten, und,
wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung solchen
Schwierigkeiten?
Auf die Gefahr der „Abschöpfung" durch Gesprächspartner, die
Mitarbeiter von Nachrichtendiensten der Ostblockstaaten sind,
machen die Bundesregierung und die zuständigen
Sicherheitsbehörden in mehrfacher Weise aufmerksam.
Neben den jährlichen Verfassungsschutzberichten des
Bundesministers des Innern und dem von ihm herausgegebenen
Pressedienst „Innere Sicherheit" sind insbesondere zu nennen:
— Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bun
-
destages sowie der Staatssekretäre der Bundesressorts über
einschlägige Erkenntnisse durch das Bundesamt für Verfas
sungsschutz;
- laufende, in Abstimmung mit dem Bundesminister für
Wirtschaft vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebene
Informationen für Sicherheitsbeauftragte in
geheimschutzbetreuten Unternehmen der Wirtschaft, damit diese, ebenso wie
dies im Behördenbereich geschieht, Bearbeiter geschützter
Informationen entsprechend unterrichten und sensibilisieren
können;
— spezielle Informationen des Bundesamtes für
Verfassungsschutz für alle interessierten Stellen der Wirtschaft über die
Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage des Ministe riums für
Staatssicherheit der DDR;
— laufende Presseinformationen des Bundesamtes für
Verfassungsschutz;
— umfangreiche, vom Bundesamt für Verfassungsschutz
unterstützte Aktionen zur Aufklärung der Angehörigen von
Behörden und Wirtschaftsunternehmen über nachrichtendienstliche
Risiken (Poster, Aufkleber usw.).
Diese Aufklärungs- und Informationsaktivitäten sind bisher nicht
auf nennenswerte Schwierigkeiten gestoßen. Nach Auffassung
der Bundesregierung haben sie sich bewährt.]