"Legale Residenturen" gegnerischer Nachrichtendienste
der Abgeordneten Dr. Dregger, Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Broil, Gerlach (Obernau), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Laufs, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Erstmals im Verfassungsschutzbericht 1980 hat die Bundesregierung wieder etwas eingehender über die Spionagebedrohung durch Mitarbeiter der Nachrichtendienste kommunistischer Staaten in diplomatischen-, konsularischen- und Handelsvertretungen, aber auch in Büros wirtschaftlicher Unternehmungen berichtet. So notwendig und begrüßenswert diese Berichterstattung ist, wirft sie doch mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Vor allem geht daraus so gut wie nichts über Gegenmaßnahmen der Bundesregierung hervor. Außerdem ist die Darstellung zum Teil derart abstrakt, daß sie selbst bei Lektüre des Verfassungsschutzberichts nur in ganz unzulänglicher Weise etwaigen von solchen Spionageaktivitäten Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, sich entsprechend einzustellen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in den von ihr erwähnten Fällen, daß in Firmen, an denen sich neben deutschen Partnern ost- und südosteuropäische Staatshandelsunternehmen beteiligen (gemischte Firmen), erkannte Angehörige gegnerischer Nachrichtendienste als Mitarbeiter beschäftigt werden?
In wieviel solcher Fälle sind gegen die Betroffenen Ermittlungsverfahren wegen ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit eingeleitet worden?
In wieviel Fällen sind bei ausländischen Staatsangehörigen die Visa entzogen oder sonstige Maßnahmen ergriffen worden, um ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu beenden?
Stehen nach Auffassung der Bundesregierung rechtliche Bedenken einer Bekanntgabe der Firmen entgegen, in denen erkannte Angehörige gegnerischer Nachrichtendienste tätig sind? Wenn ja, welcher Art sind sie?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, daß „gemischte Firmen" auch zur Finanzierung der DKP, ihrer Neben- und Bündnisorganisationen beitragen? Geschieht das auch durch Inseratenaufträge an Publikationen aus dem DKP- und ihrem Bündnis-Bereich?
In welchen Branchen gibt es „gemischte Firmen"?
Gibt es solche oder sonst unter kommunistischem Einfluß stehende Firmen auch im Bank- oder Versicherungswesen mit den dort gegebenen besonderen Möglichkeiten, nachrichtendienstlich verwertbare Informationen über Personen und ihre Vermögensverhältnisse zu bekommen?
In welchem Umfang sind solche oder ähnlich strukturierte Firmen im Transportwesen, insbesondere auch in der Binnenschiffahrt tätig?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der von ihr selbst als „dominierend" gesehenen Rolle der Sowjetischen Militärmission bei der illegalen Beschaffung von Nachrichten etwa im Bereich der Rüstungsindustrie und der Energieversorgung, gegebenenfalls in Abstimmung mit den alliierten Stationsstreitkräften, angemessen zu begegnen?
Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, daß es bei allen von dieser Tätigkeit betroffenen Unternehmen und Einrichtungen vollständige Informationen über die nachrichtendienstliche Bedrohung und die möglichen Abwehrmaßnahmen gibt und daß solche Abwehrmaßnahmen umfassend praktiziert werden?
Entspricht die Behandlung erkannter „legaler Residenten" gegnerischer Nachrichtendienste durch die Bundesregierung der in befreundeten Ländern? Wenn nein, was sind die Gründe der Bundesregierung für ein abweichendes Verhalten?
In wieviel Fällen haben erkannte „legale Residenten" gegnerischer Nachrichtendienste auf Veranlassung der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Bundesrepublik Deutschland verlassen?
Was tut die Bundesregierung über die Veröffentlichung des Verfassungschutzberichtes hinaus, um die betroffenen Kreise in Politik und Wirtschaft auf die Gefahr der „Abschöpfung" durch Gesprächspartner, die Mitarbeiter gegnerischer Nachrichtendienste sind, aufmerksam zu machen? Stößt solche Aufklärung auf Schwierigkeiten, und, wenn ja, wie, begegnet die Bundesregierung solchen Schwierigkeiten?