Widersprüchliche Äußerungen aus den Reihen der Regierungskoalition zum Umfang der für 1984 beabsichtigten Steuerentlastungen
der Abgeordneten Kiep, Dr. Häfele, Dr. Kreile und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Beschlüsse der Bundesregierung zu den steuerlichen Maßnahmen des sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetzes werden von Mitgliedern der Bundesregierung und der Koalition unterschiedlich interpretiert. Nach den Äußerungen des Bundeskanzlers ist beabsichtigt, das Mehraufkommen der Mehrwertsteuererhöhung für den Abbau von heimlichen Steuererhöhungen zu verwenden. Dagegen soll nach Äußerungen der Bundesminister Genscher und Graf Lambsdorff die Mehrwertsteuererhöhung für eine leistungs- und investitionsfreundlichere Umgestaltung der direkten Steuern genutzt werden; der Abbau der heimlichen Steuererhöhungen soll hiernach zusätzlich erfolgen.
Aus diesen Äußerungen ergeben sich unterschiedliche Zielsetzungen mit erheblich voneinander abweichenden finanziellen Auswirkungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bundeskanzler Schmidt erklärte am 3. Februar 1982 vor der Bundespressekonferenz: „Es besteht Übereinstimmung, daß diese Lohn- und Einkommensteuerkorrektur im wesentlichen dienen soll der Korrektur jener nominallohnbedingten Steuermehrbelastung, im Volksmund häufig auch ,heimliche Steuererhöhungen genannt. Daß dies der Zweck ist, das wollte ich mit aller Klarheit sagen. Über die Struktur im einzelnen — da gibt es viele Probleme, das wissen Sie aus früheren solchen Gelegenheiten —, darüber haben wir gegenwärtig keinen Anlaß gesehen, uns zu verständigen. " Bundesminister Genscher ergänzte die Ausführungen des Bundeskanzlers vor der Bundespressekonferenz am 3. Februar 1982 folgendermaßen: „Es gibt zwei Elemente für die Steuersenkung, einmal die Rückgabe der zusätzlichen Steuerbelastung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, zum anderen der Ausgleich, von dem der Bundeskanzler eben gesprochen hat, der sich aus dem Hineinwachsen in die Progressionstarife ergibt." Bundesminister Graf Lambsdorff erklärte am 4. März 1982 vor dem Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll S. 5229 D): „Diese umfassende Korrektur wird vor allem zwei Elemente haben. Zum einen werden wir der heimlichen Steuererhöhung entgegenwirken, die sich aus dem Zusammenspiel von lediglich nominalen Einkommenserhöhungen und dem Progressionszugriff ergeben und immer wieder ergeben werden. Zum andern werden wir die um ein halbes Jahr vorgezogene Mehrwertsteuererhöhung zurückgeben und dazu benutzen, das Steuersystem leistungs- und investitionsfreundlicher zu gestalten." Bundesminister Genscher erklärte am 4. März 1982 vor dem Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll S. 5327 C): „Was die Steuersenkungen angeht, so sage ich noch einmal: Sie sollen zwei Elemente enthalten, nämlich eine Umschichtung von den direkten auf die indirekten Steuern — und um jenen Betrag, der durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer hereinkommt — und zum anderen — zusätzlich, Herr Kollege Kiep — die Entlastung von den heimlichen Steuererhöhungen. " Für die SPD-Fraktion erklärte der Abgeordnete Gobrecht (Plenarprotokoll vom 4. März 1982 S. 5331 C) : „Die Steuerstruktur — d. h. das Verhältnis der direkten und indirekten Steuern im gesamten Steueraufkommen — wird verbessert, wenn zum einen die indirekte Mehrwertsteuer erhöht und zum anderen ab 1984 diese Erhöhung durch eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer an die Betroffenen zurückgegeben wird. Zugleich wird dadurch — da stimme ich mit meinem Vorredner (Anmerkung: Bundesminister Genscher) überein — das Steuersystem leistungs- und investitionsfreundlicher."
Fragen5
Welche der zitierten Äußerungen spiegelt die Beschlußlage der Bundesregierung wieder?
Warum erklärt der Bundeskanzler, daß die Lohn- und Einkommensteuerkorrektur lediglich die heimlichen Steuererhöhungen korrigieren soll, während die Vertreter der FDP von zwei Elementen, nämlich Rückgabe der Mehrwertsteuererhöhung durch Absenkung der direkten Steuern sowie „zusätzliche" Entlastung von den heimlichen Steuererhöhungen, sprechen?
Warum erklärt der Bundeskanzler, daß über die Struktur gegenwärtig keine Verständigung erfolgt sei, während alle übrigen Äußerungen eine Änderung der Steuerstruktur als Zielsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung herausstellen?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Steuerausfall im Entstehungsjahr (Größenordnung)
a) in der Fassung der Version des Bundeskanzlers (lediglich Beseitigung der heimlichen Steuererhöhungen),
b) in der Fassung der FDP-Sprecher (Absenkung der direkten Steuern in Höhe der Mehrwertsteuererhöhung und zusätzliche Beseitigung der heimlichen Steuererhöhungen)?
Ist die Auffassung des Sprechers der SPD-Fraktion zutreffend, wonach das gesamte Mehraufkommen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer für eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer zurückgegeben wird, oder aber bedeutet die ungenau gehaltene Einlassung des Bundeskanzlers, daß nur ein Teil der Mehrwertsteuererhöhung zurückgegeben werden soll?