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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003

<span>Kultur- und außenpolitische Gründe für einen Beitritt zur UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, konkreter Verwaltungsaufwand bei Ratifizierung, Höhe der Einzahlungen in den Fonds, weitere Kosten bei Ratifizierung, Notwendigkeit eines Umsetzungsgesetzes, Aufnahme traditioneller Volksfeste in die Liste des immateriellen Kulturerbes, unklare Formulierungen der Konvention</span>

Fraktion

FDP

Datum

11.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1324327. 05. 2009

UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003

der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Jahr 2003 hat die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Nachdem 30 Staaten ratifiziert hatten, trat es zum 20. April 2006 in Kraft. Bisher haben 107 Staaten die Konvention ratifiziert, davon 31 Staaten aus Europa – davon wiederum 18 EU-Staaten –, 16 aus Asien, 23 aus Afrika, 23 aus Lateinamerika und 14 arabische Staaten.

Nach der Durchführung des internationalen Fachgespräches zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes am 25. März 2009 im Ausschuss für Kultur und Medien blieb offen, wie die Bundesregierung zur Ratifizierung des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes steht. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat die Ratifikation mehrheitlich befürwortet. Zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage für eine Ratifizierung oder Nichtratifizierung, sollten die Vor- und Nachteile eines Beitritts Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes untersucht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein staatliches und völkerrechtliches normiertes Engagement in Deutschland zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes erforderlich, und welche kultur- und außenpolitischen Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für einen Beitritt Deutschlands zur UNESCO-Konvention?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem internationalen Fachgespräch vom 25. März 2009 im Ausschuss für Kultur und Medien gewonnen?

3

Welcher konkrete bürokratische Aufbau ist in Deutschland zu leisten, falls ratifiziert würde (Institutionalisierung einer Einrichtung, die die Anträge prüft, die Aufnahme abwickelt; nationale Fachstellen, die für die Bewahrung des Erbes zuständig sind; Dokumentationszentren für das immaterielle Kulturerbe, Berichte an das zwischenstaatliche Komitee)?

4

Teilt die Bundesregierung die Kritik, dass die vorgeschlagenen Institutionen und Maßnahmen (zwischenstaatliches Komitee, Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit, Fonds für das immaterielle Kulturerbe) eine unnötige Bürokratisierung darstellen?

5

Teilt die Bundesregierung die teilweise geäußerte Auffassung, dass die Zielsetzung der Konvention als Ausdruck einer Konservierung des kulturellen Lebens aufgefasst werden könnte und damit die lebendige Weiterentwicklung des kulturellen Lebens gefährdet sein könnte?

6

Wie hoch sind die Einzahlungen an den Fonds gemäß Artikel 25 ff. des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, die Deutschland zu zahlen hätte?

7

Welche weiteren Kosten entstünden für Deutschland bei einer Ratifizierung (z. B. Personalkosten)?

8

Hält die Bundesregierung für den Fall einer Ratifizierung Deutschlands auch ein Umsetzungsgesetz für geboten?

9

Hat die Bundesregierung schon Pläne, wie die Inventarlisten (Artikel 12 des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes) innerstaatlich erstellt werden könnten?

10

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in der bisherigen Diskussion in Deutschland auch erwogen wird, traditionsreiche Volksfeste – wie z. B. das Münchner Oktoberfest – in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen der Auffassung, dass auch solche kommerziellen Veranstaltungen des Schutzes des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes bedürfen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

11

Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass die Konvention auf Grund des recht unbestimmten Wortlautes der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes eventuell Grundlage für Forderungen zur Unterstützung und Bewahrung von Bräuchen etc. ist, die im Widerspruch zur deutschen Werteordnung stehen?

12

Inwieweit birgt nach Auffassung der Bundesregierung ein umfassendes nationales Inventar, welches nach Artikel 2 Nummer 2 Satz 1 des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zu erstellen ist, Konflikt- und Missbrauchspotential?

13

Welche Bedeutung hat die Einordnung als immaterielles Kulturerbe für die Pflege und Praktizierung dieses Kulturerbes auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Konvention an einigen Stellen unklar formuliert ist und mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe enthält?

15

Wie ist die Ansicht der Bundesregierung zum Ergebnis der Anhörung, dass die Länder vornehmlich die Abgrenzung zu anderen Konventionen (z. B. Konvention Kulturelle Vielfalt) als problematisch erachten?

16

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine besondere Eilbedürftigkeit, die Konvention zu ratifizieren und umzusetzen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine „kulturpolitische Isolation“ Deutschlands im Falle einer Nichtratifizierung zu befürchten wäre?

Berlin, den 27. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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