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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt

<span>Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zur Verhinderung von Kinderpornographie im Internet und zur Ergreifung der Straftäter, Standorte der Server (u. a. in den USA) mit kinderpornographischem Material, Länder ohne Strafverfolgung der Kinderpornographie, Studie über Ausmaß der Kinderpornographie, Rolle von Filesharing-Netzwerken und Internet-Chats, Datengrundlage für Einschätzung des kommerziellen Markts, Sperrung von Internetseiten, Zuständigkeiten, Vertrag des BKA mit Internetprovidern, Veröffentlichung geheimer Sperrlisten</span>

Fraktion

FDP

Datum

15.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1324527. 05. 2009

Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt

der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 17. April 2009 schloss die Bundesregierung mit mehreren Internetprovidern einen Vertrag über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Am 5. Mai 2009 legten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (Bundestagsdrucksache 16/12850) zur Beratung vor, mit dem durch eine Änderung des Telemediengesetzes die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Am 12. Februar 2009 hatte sich bereits der Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Sachverständigengesprächs mit den rechtlichen und technischen Möglichkeiten sowie Grenzen von Sperrungsverfügungen von Internetzugängen insbesondere zur Verhinderung von Kinderpornographie im Internet beschäftigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zur Verhinderung von Kinderpornographie im Internet und zur Ergreifung der Straftäterinnen/Straftäter?

2

Wie bewertet die Bundesregierung Bestrebungen auf UN-Ebene, weltweit die Bekämpfung der Kinderpornographie zu verbessern, und wie wirkt sie daran mit?

3

In welchen Ländern werden die kinderpornographischen Inhalte ins Internet gestellt, und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?

4

In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang noch nicht unter Strafe?

5

Welchen Einfluss übt die Bundesregierung auf Regierungen aus, die Kinderpornographie noch nicht verfolgen, und welche Begründung liegt dem zugrunde?

6

Wie viele Server, auf denen sich kinderpornographische Inhalte befinden, stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?

7

Ist es zutreffend, dass sich der größte Teil der gefundenen Kinderpornographie auf Servern in den USA befindet, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

8

Wann hat die Bundesregierung mit der amerikanischen Administration Gespräche über diese Thematik geführt, und zu welchem Ergebnis gelangten diese?

9

Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus diesen Untersuchungen?

10

In welchem Umfang plant die Bundesregierung die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und Wege der Verbreitung von Kinderpornographie in Internet und Wege zur effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?

11

Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?

12

Befanden sich darauf auch deutsche Angebote, und wenn ja, um wie viele Angebote handelt es sich?

13

Wenn ja, wurden diese Angebote in Deutschland geschlossen, und wenn nein, warum nicht?

14

Befanden sich darauf auch Angebote aus anderen europäischen Staaten, und wenn ja, um wie viele Angebote handelt es sich?

15

Wenn ja, wurden diese Angebote in Deutschland geschlossen, und wenn nein, warum nicht?

16

Welche Rolle spielen nach heutigen Erkenntnissen Filesharing-Netzwerke und Internet-Chats bei der Verbreitung von Kinderpornographie?

17

Auf welche Datengrundlage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?

18

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass Zugangsblockaden die Produktion von Kinderpornographie und insbesondere den vorangegangenen Kindesmissbrauch mindern könnten?

19

Ist vorgesehen, einmal gesperrte Seiten nach Entfernung des kinderpornographischen Materials wieder freizugeben, und wenn ja, welche Kriterien werden für die Wiederfreigabe angelegt, wer führt die Überprüfung durch, und wie schnell werden einmal gesperrte Seiten wieder entsperrt?

20

Wird es ein Widerspruchsverfahren oder ein anderes Rechtsmittelverfahren gegen die fälschliche Sperrung von Internetseiten geben, und wie ist dieses Verfahren ausgestaltet, insbesondere unter Berücksichtigung der Geheimheit der Sperrliste?

21

Plant die Bundesregierung eine Entschädigung für den Fall der fälschlichen Sperrung einer Seite, und in welcher Höhe?

22

Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung der Bund – und nicht wie für Sperrungen nach dem Mediendienstestaatsvertrag die Länder – für die Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet zuständig?

23

Warum wurde der Vertrag zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und mehreren Internetprovidern, der am 17. April 2009 unterschrieben wurde, nicht veröffentlicht?

24

Welchen Zweck erfüllt dieser Vertrag, wenn das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ in Kraft getreten ist?

25

Welche Kriterien werden angelegt, um den Erfolg zu bemessen, und welche Zielvorgaben gibt es, vor dem Hintergrund, dass gemäß dem Statement von Telekom-Chef René Obermann die Verträge zum Access Blocking bis 2010 befristet und nur im Erfolgsfall fortgesetzt werden sollen?

26

Welche Kriterien werden nach dem überarbeiteten Telemediengesetz für die Sperrung einer Webseite angelegt, und wie soll in Fällen verfahren werden, in denen eine zweifelsfreie Zuordnung nicht ohne weiteres möglich ist?

27

Ist das BKA verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden am Serverstandort und die betroffenen Host-Provider zu informieren, bevor der Server, auf dem sich kinderpornographische Inhalte befinden, gesperrt wird, und welche Begründung liegt dem zugrunde?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die abuse-Policies der Host-Provider in Deutschland, Europa und anderen Staaten, und wie weit nutzen das BKA bzw. andere Sicherheitsbehörden diese Möglichkeiten?

29

Ist die Befürchtung begründet, dass die durch eine Stopp-Seite leicht wahrnehmbare Sperrung kinderpornographischer Inhalte zur Löschung von belastenden Beweismitteln führen könne und dadurch die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwert werden könnte, und welche Begründung liegt dieser Auffassung zugrunde?

30

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Anbieter und Interessenten von Kinderpornographie die Sperren für sich ausnutzen, um zu ermitteln, ob sie sich bereits im Fokus von Ermittlungen befinden, und welche Begründung liegt dem zugrunde?

31

In welchen Fällen kann das BKA auf die personenbezogenen Daten zugreifen, die bei den Access-Providern gemäß Absatz 5 des geplanten § 184b des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert werden?

32

Warum können nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung auch auf „.de“ endende Seiten gesperrt werden?

33

Wie will die Bundesregierung die Geheimhaltung der Sperrliste des BKA garantieren, wenn es bereits jetzt möglich ist, diese Sperrliste durch regelmäßige Abfrage der zur Sperrung eingesetzten DNS-Server (DNS = Domaine Name System) zu ermitteln?

34

Wie könnte eine solche Abfrage in Deutschland technisch unterbunden werden, und was plant die Bundesregierung diesbezüglich?

35

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die deutsche geheime Sperrliste veröffentlicht werden könnte, so wie dies bei den ursprünglich geheimen Sperrlisten z. B. aus Finnland, Dänemark oder Australien geschehen ist, wie will sie eine solche Veröffentlichung verhindern, und welche Auswirkungen hätte eine solche Veröffentlichung?

36

Wie sollen personenbezogene Daten, die bei den Providern gespeichert werden, an das BKA übermittelt werden?

37

Wird ein Echtzeitzugriff auf diese Daten möglich sein?

38

Aufgrund welcher Erkenntnisse bewertet die Bundesregierung, wie mehrfach von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, vorgetragen, die Sperrlisten anderer Länder als erfolgreich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie zugleich darauf hinweist, dass die Zahl kinderpornographischer Angebote ständig ansteige?

39

Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedentlich vorgetragene Kritik an der Aussagekraft von Zugriffszahlen auf Stopp-Seiten im Hinblick auf automatisierte Aufrufe durch Suchmaschinen o. Ä.?

40

Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer mittelbaren Beeinträchtigung der Informationsfreiheit darin, dass Internetnutzerinnen/-nutzer aus Furcht, auf eine Stopp-Seite zu gelangen und mithin in Verdacht einer Straftat zu kommen, künftig ihnen unbekannte Links nicht mehr aufrufen werden?

Berlin, den 27. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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