Bescheinigungsverfahren zur Lohnsteuerpauschalierung im Bereich der Landwirtschaft und des Obst- und Gemüsebaus (§ 40 a Abs. 2 EStG)
der Abgeordneten Kiechle, Eigen, Susset, Schröder (Wilhelminenhof), Dr. Geißler, Dr. Friedmann, Dr. Schäuble, Michels, Röhner, Sauter (Epfendorf), Bohl, Bühler (Bruchsal), Dr. von Geldern, Dr. George, Horstmeier, Jagoda, Jung (Lörrach), Kolb, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Miltner, Dr. Möller, Niegel, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Rossmanith, Ruf, Schartz (Trier), Freiherr von Schorlemer, Schwarz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Spilker, Stutzer, Dr. Waffenschmidt, Dr. von Wartenberg, Frau Will-Feld, Dr. Jenninger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingeführte Regelung des Bescheinigungsverfahrens zur Lohnsteuerpauschalierung führt im Bereich der Landwirtschaft und hier vor allem im Obst-, Garten-, Gemüse- und Weinbau zu unüberwindlichen Schwierigkeiten. Unbeschadet von der unbestreitbaren Tatsache, daß das Gesamtverfahren nach § 40 a des Einkommensteuergesetzes mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, zeigt sich schon jetzt, daß vor allem für den Obst-, Garten-, Gemüse- und Weinbau die Beschaffung dringend notwendiger Saisonarbeitskräfte für Pflege und Ernte der Kulturen so erschwert wird, daß schwere wirtschaftliche Schäden nicht auszuschließen sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach übereinstimmender Ansicht aller landwirtschaftlichen und gärtnerischen Berufsverbände das durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingeführte Bescheinigungsverfahren zur Lohnsteuerpauschalierung vor allem bei der Beschaffung von Saisonarbeitskräften im Obst- und Gemüsebau zu unüberwindlichen Schwierigkeiten führt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Erntezeiten vor allem bei empfindlichen Obst- und Gemüsearten (z. B. Erabeeren) häufig außerordentlich kurzfristig (oftmals innerhalb weniger Stunden) über eine große Anzahl von Saisonarbeitskräften disponiert werden muß und daß die jetzige Regelung der Beschaffung der Teilzeitarbeitskräfte sehr hinderlich im Wege steht?
Ist die Bundesregierung mit uns der Meinung, daß es sich bei den in der Landwirtschaft und vor allem im Obst- und Gemüsebau kurzfristig Teilzeitbeschäftigten keinesfalls um solche Personen handelt, die sich durch ihre Tätigkeit einen Progressionsvorteil verschaffen wollen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den aufgezeigten Schwierigkeiten, die vom Gesetzgeber nicht gewollt sind, zu begegnen, und wäre es nicht die sauberste Lösung, § 40 a Abs. 2 EStG so zu ändern, daß für die Teilzeitbeschäftigten in der Landwirtschaft und dem Obst-, Garten-, Gemüse- und Weinbau vor allem für Erntearbeiten die Bescheinigungspflicht wegfällt?