Verweigerung der Übernahme von Polizeivollzugsbeamten alten Rechts im Bundesgrenzschutz (BGS) in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit trotz gegebener gegenteiliger Zusagen
der Abgeordneten Dr. Dregger, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Spranger, Dr. Miltner, Regenspurger, Broll und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Aufgrund einer jetzt bekanntgewordenen Weisung des Bundesministers des Innern sollen zahlreiche Polizeivollzugsbeamte alten Rechts, die sich auf Zeit (acht bis zwölf Jahre) verpflichtet hatten, nicht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Dies widerspricht einem Erlaß des Bundesministers des Innern vom 10. November 1980, in dem die Grenzschutzkommandos aufgefordert worden waren, diese Zeitbeamten dazu zu bewegen, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit überzutreten, um eine im Jahre 1982 befürchtete Personallücke von mehr als 2 500 Polizeivollzugsbeamten zu schließen. Aufgrund dieser ministeriellen Weisung wurden alle in Frage kommenden Polizeivollzugsbeamten von ihren Vorgesetzten veranlaßt, nicht aus dem BGS-Verhältnis auszuscheiden und den Antrag auf Übernahme in das Lebenszeitverhältnis zu stellen. Der Widerruf dieses noch nicht zwei Jahre alten Erlasses führt dazu, daß viele der betroffenen Beamten trotz gegenteiliger Zusagen nicht übernommen und in einer sich immer verschlechternden Arbeitsmarktsituation praktisch auf die Straße gesetzt werden. Diese Maßnahme erscheint weder mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar, noch ist sie im Hinblick auf gegebene Zusagen zu rechtfertigen, zumal die Zusage zu einem Zeitpunkt gegeben wurde, als die Arbeitsmarktlage besser war als jetzt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Polizeivollzugsbeamte alten Rechts im BGS werden wegen Ablaufs der Dienstzeit im Jahre 1982 aus dem Dienstverhältnis ausscheiden?
Wie viele dieser Beamten haben den Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis im BGS auf Lebenszeit gestellt und wie viele werden übernommen werden bzw. wieviel Anträge wurden abgelehnt?
Ist es zutreffend, daß der Bundesminister des Innern mit Erlaß vom 10. November 1980 (P III 3 — 660350) wegen der zu erwartenden hohen Zahl von ausscheidenden Beamten die GrenzSchutzkommandos angewiesen hatten, die interne Werbung zu verstärken, um die im Jahre 1982 ausscheidenden Beamten alten Rechts für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu gewinnen und hierüber alle in Frage kommenden Polizeivollzugsbeamten zu unterrichten?
Wie vielen dieser Beamten wurde aufgrund des ministeriellen Erlasses eine Zusage zur Übernahme durch die Grenzschutzkommandos gegeben und wie viele wurden aufgrund des vorgenannten Erlasses von den Kommandos dem Bundesminister des Innern gemeldet?
Trifft es zu, daß der Bundesminister des Innern den Erlaß vom 10. November 1980 mit Erlaß vom 30. November 1981 aufgehoben hat?
Worauf ist der plötzliche Sinneswandel des Bundesministers des Innern zurückzuführen, und weshalb gilt heute eine andere Personalsituation als zur Zeit des Erlasses des Jahres 1980?
Sieht die Bundesregierung in diesem Verhalten nicht einen Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn gegebene Zusagen der unmittelbaren Dienstvorgesetzten und Erlasse des Ministeriums, auf die die Beamten vertraut haben, keine Gültigkeit mehr haben und kurzerhand rückgängig gemacht werden?
Hält die Bundesregierung dieses Verhalten nicht auch deshalb für besonders gravierend im Hinblick auf die Tatsache, daß gerade durch diese Beamten (alten Rechts) die schwierige Phase der Umstrukturierung durch das Personalstrukturgesetz seit dem Jahre 1976 überhaupt erst bewältigt werden konnte?
Hält es die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhaltes nicht für geboten, den Erlaß vom 30. November 1981 zurückzunehmen, um die mit Erlaß vom 10. November 1980 gemachten Ankündigungen und die später gegebenen Zusagen zu erfüllen, bzw. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Härten sind von der Bundesregierung ggf. in Aussicht genommen?