Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1947
01.09.82
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vosen, Dr. Steger, Auch, Berschkeit,
Börnsen, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Ibrügger, Reuter,
Frau Terborg, Wieczorek (Duisburg), Dr.-Ing. Laermann, Frau von Braun-Stützer,
Neuhausen, Frau Dr. Engel, Timm, Zywietz, Popp und der Fraktionen der SPD
und FDP
-- Drucksache 9/1800 —
Kostenkontrolle bei Großprojekten im Bereich Forschung und Technologie
Der Bundesminister für Forschung und Technologie – 124 – hat
mit Schreiben vom 25. August 1982 namens der Bundesregierung
die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
1. Auf welche Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung
Kostensteigerungen der vom Bund geförderten Großprojekte im
Bereich Forschung und Technologie zurückzuführen?
Kostensteigerungen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten
(FE-Projekten) sind oft auf unvermeidbare, dem FE-Prozeß
inhärente Unsicherheiten und Risiken zurückzuführen. Jedoch
können auch Mängel bei der Planung, Durchführung und Kontrolle
der Projekte ursächlich sein.
Die einzelnen Ursachen variieren von Projekt zu Projekt, meist ist
ein Ursachenbündel maßgebend.
Besonders häufig führen technische Änderungen, die mit
zusätzlichen Ingenieur- und Sachleistungen sowie oft auch mit längeren
Entwicklungs- bzw. Bauzeiten verbunden sind, zu Mehrkosten.
Ausgelöst werden derartige Änderungen etwa durch
— neue Erkenntnisse, die während der Entwicklung gewonnen
werden und erhebliche Produkt- oder
Verfahrensverbesserungen ermöglichen;
— neue Erkenntnisse bei der Entwicklung eng verbundener, aber
nicht zum Projekt unmittelbar zugehöriger Systeme. Zuweilen
ist dies etwa der Fall im Bereich der Raumfahrttechnik, wenn
neue Erkenntnisse aus der Trägerentwicklung zu
Spezifikationsänderungen bei mitfliegenden Expe rimenten führen. Die
Mehrkosten, z. B. bei dem vom Bundesminister für Forschung
und Technologie (BMFT) in Auftrag gegebenen Microwave
Remote Sensing Experiment, resultieren primär aus
geänderten Spezifikationen, die von der NASA aufgrund neuerer
Erkenntnis se aus der Spacelab-Entwicklung vorgegeben
worden sind;
— Genehmigungsauflagen, wie sie besonders beim SNR-300 und
dem THTR-300 ins Gewicht fallen;
— Zusatzanforderungen aufgrund erweiterter Zielsetzungen, die
beispielsweise maßgeblich für Mehrkosten bei der
Entwicklung des Telebus für Behinderte sind.
Eine weitere, insbesondere auch bei den beiden
Prototypreaktoren gravierende Ursache für Mehrkosten ist die Preisgleitung, die
sich aus der Kombination von Zeitverzögerungen und
allgemeinen Teuerungseffekten ergibt. Beim SNR-300 entfallen ca.
50 v. H. der Mehrkosten auf derartige Preisgleiteffekte.
Bei Projekten, die keine gravierenden Zeitverzögerungen
aufweisen, sind die auf die Preisgleitung entfallenden Mehrkosten zwar
geringer, aber trotzdem nicht unerheblich, da die Teuerungsraten
besonders in den 70er Jahren höher als erwartet ausfielen und
somit in der Regel bei den Vorkalkulationen auch nicht
hinreichend berücksichtigt worden sind.
Teuerungsbedingte Mehrkosten spielen darüber hinaus eine
besondere Rolle bei FE-Projekten, die in internationaler
Kooperation durchgeführt werden, da in den Partnerländern in der Regel
erheblich höhere Teuerungsraten als in der Bundesrepublik
Deutschland zu verzeichnen sind. In Verbindung mit
Wechselkursänderungen haben sie z. B. erheblich zu den
Kostenüberschreitungen bei dem Projekt Wirbelschichtverbrennung unter
Druck, das zum großen Teil in Großbritannien durchgeführt wird,
beigetragen.
Im übrigen können die hier beispielhaft aufgeführten Ursachen
für Kostensteigerungen unabhängig davon auftreten, ob größere
FE-Projekte von der privaten Wirtschaft oder vom Staat finanziert
werden. 1 ) Da der Staat nur besonders risikoreiche FE-Projekte
fördert, die gerade wegen des hohen technologischen und
wirtschaftlichen Risikos von der Wirtschaft nicht allein finanziert
werden können, ist auch die Wahrscheinlichkeit von
Kostenüberschreitungen bei diesen Projekten höher. Umso wichtiger werden
dann Maßnahmen, die das Management technologischer
Großprojekte effizienter gestalten.
1 ) Dies gilt auch im internationalen Vergleich: Studien in den USA, die
Entwicklungsprojekte betrafen, die schon in den durch geringere Teuerungsraten
gekennzeichneten 60er Jahren durchgeführt wurden, weisen bei militärischen
Projekten tatsächliche Kosten auf, die die geplanten um das 1 bis 5,6fache
überschreiten, der Durchschnitt lag beim 1,9fachen. Für ausschließlich
eigenfinanzierte Vorhaben in der pharmazeutischen Indust rie wurden kaum geringere
Kostenabweichungen ermittelt, der Durchschnitt lag beim 1,8fachen.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie
ergreifen, um das Ausmaß der Kostensteigerungen in diesem Bereich
künftig zu vermeiden?
Die von der Bundesregierung bereits eingeführten bzw.
geplanten Maßnahmen zielen darauf, Planung, Durchführung und
Kontrolle technologischer Großprojekte zu verbessern. Vorrang haben
dabei insbesondere solche Maßnahmen, die das Eigeninteresse
der Zuwendungsempfänger/Auftragnehmer an einer effizienten
Projektabwicklung weiter verstärken. Spezielle
Kontrollinstrumente der öffentlichen Hand werden demgegenüber als weniger
wirksam eingeschätzt und sind daher mehr nur komplementär
einzusetzen. Im einzelnen handelt es sich vornehmlich um
folgende Maßnahmen:
— Das im Grundsatz bereits eingeführte phasenweise Vorgehen
soll weiter ausgebaut werden. Eine solche Phasenplanung trägt
dazu bei, daß den Entscheidungen möglichst realistische
Kostenwerte zugrunde gelegt werden können. Gleichzeitig
zwingt dieses Vorgehen zu effizienter Projektabwicklung, da
nach Abschluß jeder Phase erneut darüber zu entscheiden ist,
ob entstandene und noch zu erwartende Kosten die
Fortführung des Projekts rechtfertigen.
— Durch besondere vertragliche Regelungen sollen verstärkt
Anreize für eine kostengünstigere Projektabwicklung
geschaffen werden. Hierzu sind
O die Bemühungen um höhere Eigenbeteiligungen der
Zuwendungsempfänger weiter zu verstärken,
O soweit möglich und geeignet, Festpreisverträge oder
Verträge mit Festpreiselementen abzuschließen,
O finanzielle Beteiligungen der Unternehmen an den
geplanten Projektkosten auch bei Aufträgen vorzusehen, sofern ein
besonderes Eigeninteresse des Auftragnehmers vorliegt,
O soweit möglich, progressiv steigende Beteiligungen an den
Mehrkosten (sog. Malus-Regelungen) vor Auftragsvergabe
zu vereinbaren, und zwar unabhängig davon, ob der
Auftragnehmer die Mehrkosten zu vertreten hat oder nicht. Eine
solche Regelung ist erstmals für alle Arbeitspakete und
Kosten beim Projekt „Upper Plenum Test Facility" im
trilateralen 2D/3D-Projekt im Bereich der
Reaktorsicherheitsforschung vereinbart worden.
— Die Projektüberwachung von seiten des Zuwendungsgebers
bzw. Auftraggebers ist zu intensivieren, insbesondere durch
O eine verstärkte kontinuierliche Projektbetreuung, wobei
zunehmend auch der Sachverstand von Ingenieur- und
Managementberatungsunternehmen herangezogen werden
soll,
O Sonderprüfungen in ausgewählten Einzelfällen, wie es jetzt
durch die Beauftragung von Beratungsunternehmen beim
SNR-300 geschehen ist.
3. Was wird unternommen, um eine fortlaufende Kostenkontrolle der
Großprojekte durch das zuständige Bundesministerium
sicherzustellen?
Die Zuwendungsbedingungen und Auftragsbestimmungen des
BMFT sehen eine regelmäßige Berichterstattung vor, wobei
grundsätzlich ein Vergleich des Standes des FE-Vorhabens mit
der ursprünglichen Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung vorzulegen
ist.
In der Praxis zeigt sich jedoch, daß vor allem die Bewertung des
Arbeitsfortschritts bzw. die Ermittlung des Fertigstellungsgrades
besonders schwierig ist. Sie stellt hohe Anforderungen an das
Projektmanagement und ganz besonders an den Projektleiter. Die
entsprechenden Angaben der Unternehmen sind künftig noch
stärker zu hinterfragen und zu diskutieren.
Innerhalb des BMFT ist das Informationssystem speziell im
Hinblick auf die Erfordernisse des Förder- und Projektmanagements
und insbesondere auf die Kostenkontrolle bei Großprojekten zu
verbessern.
4. Wie ist die Solidität und Verläßlichkeit der Vorkalkulation von
Großprojekten im Bereich von Forschung und Technologie
sicherzustellen?
Vorkalkulationen bei FE-Vorhaben stellen aufgrund der diesen
Projekten inhärenten Unsicherheiten und der Einmaligkeit dieser
Vorhaben keine „echten" Vorkalkulationen wie im
Produktionsbereich dar, sie sind vielmehr lediglich als Kostenschätzung
anzusehen. Die größten Schwierigkeiten liegen dabei in der Regel
beim Ansatz des Mengengerüstes.
Eine größere Verläßlichkeit der Vorkalkulation läßt sich daher
kaum über verbesserte Schätzmethoden oder intensivere Prüfung
der Vorkalkulation erreichen, als aussichtsreich anzusehen sind
eher fallweise
— ein stärkeres phasenweises Vorgehen (s. Antwort zu 2.), damit
Kosteninformationen aus den Vorphasen als Anhaltspunkte für
die späteren Phasen und Förderentscheidungen verwendet
werden können,
— eine noch weitergehende Nutzung des Wettbewerbs bei der
Vergabe von FE-Aufträgen und in Verbindung damit,
— eine Beteiligung an Mehrkosten (s. Antwort zu 2.), um das
Interesse des Auftragnehmers an einer verbesserten Schätzung
zu verstärken.
5. Ist das für das Fördermanagement von Großprojekten im
Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Verfügung stehende
Personal ausreichend? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um
das verfügbare Personal effizienter einzusetzen und nötigenfalls
neue Kapazitäten zu schaffen?
Bei vom BMFT geförderten technologischen Großprojekten ist
zwischen dem Projektmanagement auf seiten der
Zuwendungsempfänger/Auftragnehmer und dem Fördermanagement im
BMFT zu unterscheiden. Aufgabe des Fördermanagements im
BMFT kann es nicht sein, die Auswahl und Durchführung der
Projekte vor Ort unmittelbar zu steuern und detailliert zu
kontrollieren. Diese Funktionen hat vielmehr das indust rielle
Projektmangement zu erfüllen und zu verantworten.
Damit das Projektmanagement in der Industrie bei öffentlich
geförderten technologischen Großprojekten so effizient wie
möglich durchgeführt wird, hat der BMFT die dafür geeigneten
Rahmenvoraussetzungen zu schaffen. Entscheidend sind in diesem
Zusammenhang einmal die Auswahl adäquater Projekte sowie
zum anderen die Wahl qualifizierter Zuwendungsempfänger/
Auftragnehmer und eine die Motivation und Effizienz der
Unternehmen stärkende Ausgestaltung der vertraglichen Bedingungen.
Der Projektvorbereitung und -gestaltung bis zur Bewilligung bzw.
Auftragsvergabe kommt daher größte Bedeutung zu. Das
Fördermanagement in dieser Phase erfordert hierfür nicht nur
umfangreichen technischen, sondern gleichzeitig auch besonderen volks-
und betriebswirtschaftlichen sowie juristischen Sachverstand.
Um insbesondere den im BMFT vorhandenen wirtschaftlichen
Sachverstand noch effizienter und breiter einzusetzen, ist im
Rahmen der zum 1. Mai 1982 in Kraft getretenen Umorganisation ein
Referat damit beauftragt worden, sich unter Ausbau bereits
vorhandener Ansätze speziell der yolks- und betriebswirtschaftlichen
Aspekte des Fördermanagements von Großprojekten
anzunehmen. Es leistet Zuarbeit zu den Fachabteilungen des Hauses, und
zwar insbesondere während der Projektvorbereitung.
Eine Unterstützung des BMFT-Fördermanagements durch
zusätzlichen externen Sachverstand ist grundsätzlich für spezielle, mehr
wirtschaftlichen Sachverstand erfordernde Aufgaben in den
Projektvorphasen, wie z. B. die Gestaltung der Förderbedingungen
bei einzelnen Großprojekten, nicht geplant. Das beruht nicht
zuletzt auch darauf, daß es kaum qualifizierte Organisationen
außerhalb der öffentlichen Verwaltung gibt, die mit den
Grundsätzen und Regelwerken der staatlichen FE-Förderung
hinreichend vertraut sind.
Anderes gilt dagegen für die Phase der Projektabwicklung, wo
eine umfangreichere Projektbetreuung vor Ort häufiger eine
besondere Rolle spielt. Hier beabsichtigt der BMFT bei
Engpässen, verstärkt auf externen Sachverstand zurückzugreifen (s.
Antwort zu 2.).]