Entwicklung bei der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) und den „Revolutionären Zellen" (RZ)
der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Angesichts zunehmender Aktivitäten terroristischer Gruppen, nicht nur bei Anschlägen sondern auch auf dem ideologischen Feld, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Erkenntnisse über die Ziele und Pläne der RAF ergeben sich für die Bundesregierung aus dem kürzlich bekanntgewordenen „Strategiepapier" dieser Terrorbande?
Über wie viele Personen, welche Infrastruktur, welche Finanzmittel und welche Verbindungen zu ausländischen Unterstützern verfügen die Terroristen der RAF?
Mit welcherart Anschlägen aus dem Bereich der RAF muß nach ihren Zielen und ihrem Potential gerechnet werden?
Welche Erkenntnisse über Ziele und Pläne der „RZ" hat die Bundesregierung? Wie bewertet die Bundesregierung Bemühungen der „RZ", wieder eine Kommunikation zwischen den verschiedenen Gruppen der „Bewegung" herzustellen?
Was ist der Bundesregierung über Zahl und Struktur von „RZ" bekannt, und wie beurteilt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung Anregungen des Generalbundesanwalts, § 129 a StGB auch auf terroristische Kleinstgruppen anwendbar zu machen?
Welcher Zusammenhang besteht zwischen einer im Juni 1982 im Frankfurter Raum aufgetauchten anonymen Schrift über den „Widerstand" gegen die Startbahn West und andere Großprojekte, die Anschriften beteiligter Firmen enthält, und Anschlägen auf solche Firmen?
Wieviel Anschläge auf Unternehmen, die am Bau der Startbahn West, am Bau von Kernkraftwerken oder an vergleichbaren Projekten beteiligt sind, hat es seit Anfang 1981 gegeben? Was ist über die Täter bekannt?
Was tut die Bundesregierung, damit den Sicherheitsbehörden als Auswirkung öffentlicher Aufklärung über die „RZ" Kenntnisse und Beobachtungen aus der Bevölkerung zufließen?
Ist die Bundesregierung bereit, den die innere Sicherheit betreffenden Teil der bisher intern geführten Statistik über Staatsschutzdelikte in vollem Umfang zu veröffentlichen?