Fortentwicklung der Umweltpolitik
der Abgeordneten Liedtke, Brandt (Grolsheim), Schäfer (Offenburg), Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Curdt, Duve, Jansen, Kiehm, Lambinus, Lennartz, Müller (Schweinfurt), Reuter, Dr. Schmidt (Gellersen), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Tietjen, Wimmer (Neuötting) und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP enthält zu Fragen des Umweltschutzes lediglich einen Satz, der sich auf die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft bezieht. Weder die Regierungserklärung des Bundeskanzlers noch die Ausführungen der zuständigen Bundesminister in der Aussprache über die Regierungserklärung haben Aufschluß über die umweltpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung gebracht. Diese „umweltpolitische Sprachlosigkeit" hat in der Öffentlichkeit starke Besorgnis über die weitere Entwicklung ausgelöst.
Der Bürger hat einen Anspruch darauf zu erfahren, ob die weit in die 80er Jahre reichenden Beschlüsse der sozial/liberalen Bundesregierung vom 1. September 1982 zur Fortentwicklung der Umweltpolitik von der jetzigen Bundesregierung übernommen werden, oder ob auch hier eine „Wende" geplant ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
An welchen Punkten der am 1. September 1982 von der sozial/liberalen Bundesregierung zur Umweltpolitik gefaßten Beschlüsse gedenkt die Bundesregierung festzuhalten?
Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Fortentwicklung der Umweltpolitik?
Was versteht sie im einzelnen unter einer Umweltpolitik, die „frei ist von vermeidbaren Belastungen, Verunsicherungen und bürokratischen Auflagen durch den Staat"?
Plant die Bundesregierung, eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle umweltbedeutsamen öffentlichen und privaten Vorhaben einzuführen?
Wird sie sich im Rahmen der bevorstehenden deutschen Präsidenschaft im Rat dafür einsetzen, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften eine wirksame Regelung zustandezubringen?
Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der überragenden Bedeutung des nachhaltigen Schutzes unserer natürlichen Lebensgrundlagen den Umweltschutz im Grundgesetz abzusichern?
In welcher Weise wird sie die von der früheren Bundesregierung auf der Ebene der EG, der OECD und der UN eingeleiteten internationalen Initiativen, z. B. zur Luftreinhaltung, zur Beseitigung gefährlicher Abfälle, zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Entwicklungshilfeprojekten und zur Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, weiterentwickeln?
Welche zusätzlichen internationalen Schritte gedenkt sie zu unternehmen?