In der Umweltpolitik der Bundesregierung hat die Luftreinhaltung Vorrang.
Auf Vorschlag des Bundesministers des Innern hat das Bundeskabinett am 8. Dezember 1982 die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) verabschiedet. Sie ist bereits dem Bundesrat zugeleitet.
Weiterer Schwerpunkt der Luftreinhaltepolitik ist die Senkung der Emissionen aus Großfeuerungsanlagen, die - neben anderen Einflußfaktoren — als eine wesentliche Ursache für die Waldschäden angesehen werden. Die Bundesregierung wird die Arbeiten an einer Großfeuerungsanlagen-Verordnung zügig vorantreiben, damit der Entwurf noch im Frühjahr 1983 verabschiedet werden kann.
Um das Problem des Waldsterbens wirksam zu bekämpfen, reichen nationale Maßnahmen allein nicht aus. Die Bundesregierung wirkt in der EG, der OECD und der ECE verstärkt darauf hin, den in der Bundesrepublik Deutschland derzeit geltenden und künftigen Emissionsgrenzwerten für stationäre Anlagen und den Qualitätsanforderungen für Produkte, insbesondere für Brennstoffe, international Geltung zu verschaffen. Die DDR und die osteuropäischen Staaten, insbesondere die CSSR, werden verstärkt in diese Bemühungen einbezogen werden.
Zu den vordringlichen Maßnahmen der Luftreinhaltung gehört auch eine weitere Verminderung der Luftverunreinigungen durch Kraftfahrzeuge. Die Bundesregierung strebt an, die bei der ECE und der EG vorliegenden deutschen Vorschläge für eine Absenkung der Grenzwerte für die Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugen einheitlich für die Europäische Gemeinschaft zu verwirklichen. In Gesprächen mit der Automobilindustrie wird die Bundesregierung nachdrücklich auf weitere Verbesserungen bei der Energieeinsparung und der Absenkung der Schadstoffemissionen hinwirken.
Näheres zur Luftreinhaltepolitik ist der Antwort auf die Kleine Anfrage betr. Verbesserung der Luftreinhaltung (Drucksache 9/2198) zu entnehmen.
In der Abfallwirtschaft wird die Bundesregierung die Fortentwicklung des Abfallrechts im Rahmen einer 3. Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz zügig weiterbetreiben. Hauptziel ist es, der privaten Abfallverwertung vor der Abfallbeseitigung den Vorrang zu geben. Der Entwurf dieser Novelle wird voraussichtlich bis Mitte des nächsten Jahres vorliegen.
Im Verpackungsbereich geht es darum, das vorhandene System von Mehrwegverpackungen für Getränke zu erhalten und gleichzeitig die Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien zu steigern. Hierzu hat Bundesinnenminister Dr. Zimmermann bereits Gespräche mit Repräsentanten des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels geführt. In diesen Gesprächen hat sich der Handel bereit erklärt, den Marktanteil von Mehrwegverpackungen auf den jetzigen Stand (75 v. H.) zu stabilisieren. Weitere Gespräche mit der Getränkeindustrie, der Verpackungsindustrie, dem Handel und den Verbraucherverbänden werden in Kürze folgen.
Im Gewässerschutz sieht die Bundesregierung es als vorrangige Aufgabe an, die Gewässerbelastung durch kritische Schadstoffe wie organische Halogenverbindungen zu vermindern und das Problem der industriellen Indirekteinleiter in den Griff zu bekommen. Sie ist der Auffassung, daß die Anstrengungen zu verstärken sind, den Schadstoffeintrag in die Nordsee über Flüsse, Direkteinleitungen und über die Atmosphäre zu reduzieren. Ebenso wird sie auf der Grundlage des Wasserversorgungsberichts gezielte Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung, insbesondere zum Schutz des Grundwassers, ergreifen. An diesen Problemkomplexen wird mit einer Vielzahl von Maßnahmen gearbeitet. Näheres dazu ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage betr. Verbesserung des Gewässerschutzes (Drucksache 9/2200) ausgeführt.
Schwerpunkt der Lärmschutzpolitik der Bundesregierung ist die Bekämpfung des Lärms an der Quelle. Wichtige Ansatzpunkte liegen u. a. beim verstärkten Einsatz lärmarmer Lastkraftwagen und bei der Verminderung des Lärms, der von nachträglich technisch manipulierten Mopeds und anderen Zweiradfahrzeugen ausgeht. Hierzu werden bereits von der Bundesregierung zusammen mit den Herstellern konkrete Maßnahmen vorbereitet.
Im Bereich der Chemikalien sieht die Bundesregierung in der Prüfung alter Stoffe eine notwendige Ergänzung zu der im Chemikaliengesetz in erster Linie vorgesehenen Prüfung neuer Stoffe. Die bereits begonnenen Arbeiten an Grundsätzen für die Auswahl und Prüfung alter Stoffe, bei denen Anhaltspunkte für ihre Gefährlichkeit bestehen, werden zügig vorangetrieben. Die Bundesregierung wird auch die Arbeiten zur Vorbereitung der nach dem Chemikaliengesetz erforderlichen Rechtsverordnungen so weiterführen, daß die Länder-Giftverordnungen alsbald abgelöst werden können.
Umweltschutz darf nicht an den Grenzen haltmachen. Daher sieht die Bundesregierung in der internationalen Zusammenarbeit eine wichtige Komponente ihrer Umweltpolitik. In den nächsten Monaten wird wichtigstes Tätigkeitsfeld im internationalen Bereich die EG sein. Die deutsche Präsidentschaft im 1. Halbjahr 1983 wird die Bundesregierung dafür nutzen, in Bereichen, die für sie von besonderem Interesse sind, zu Ergebnissen und spürbaren Fortschritten zu kommen.
Im Verhältnis zur DDR und den osteuropäischen Staaten strebt die Bundesregierung Fortschritte bei der Lösung wichtiger Umweltprobleme an. Dabei mißt sie der Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser und der Belastung der Elbe besondere Bedeutung bei.
Die Fortentwicklung der Umweltpolitik wird sich verstärkt am Grundsatz der Vorsorge orientieren. Wichtige Erfahrungen werden aus dem Programm „Förderung ökologischer Demonstrationsvorhaben" gewonnen, das in enger Zusammenarbeit u. a. mit Bayern, Hessen und dem Saarland, mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen sowie Berlin durchgeführt wird.
Besondere Bedeutung kommt dem Bodenschutz zu. Die Gefährdung des Bodens u. a. durch Flächenverbrauch, Schadstoffeintrag und Bodenerosion verlangt eine umfassende Schutzkonzeption. Die Bundesregierung hat die Arbeit hieran bereits aufgenommen und wird sie mit Nachdruck fortführen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Weiterentwicklung von neuen Umweltschutztechnologien von grundlegender Bedeutung für einen wirkungsvollen Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist.
In wichtigen Bereichen sind Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung eingeleitet worden, um verbesserte Verfahren zu entwickeln, durch die Umweltbelastungen vermindert oder von vornherein vermieden werden und die wirtschaftlich vertretbar sind. Dies gilt z. B. für die Nutzung von Deponiegas, Rohstoffen oder Energie aus Abfällen, verbesserte Abwasserreinigungstechnologien und Verwertung der anfallenden Klärschlämme — etwa für energetische Zwecke — sowie einzelne emissionsarme Industrieprozesse. Diese Entwicklungen werden mit Nachdruck fortgesetzt werden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß dabei auch die Leistungsfähigkeit der Industrie bei der Entwicklung und Einführung von umweltverbessernden Verfahren verstärkt genutzt wird.
Darüber hinaus bedarf die zukünftige Umweltpolitik einer sorgfältigen ökologischen Forschung, um sich auf gesicherte Erkenntnisse stützen zu können. Hier sind durch Verstärkung der Fördermaßnahmen bei akuten Umweltproblemen wie etwa dem Sauren Regen bereits neue Schwerpunkte gebildet worden. Das Klimaforschungsprogramm wird laufend durch konkrete Maßnahmen zu den Schwerpunktthemen ausgefüllt.
Die Bundesregierung mißt den nationalen und internationalen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft große Bedeutung bei.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Ratifikationsgesetze für das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Übereinkommen) und das Europäische Übereinkommen zum Schutz wildwachsender Pflanzen, wildlebender Tiere und deren Lebensräume (Berner Übereinkommen) mit den Ressorts bereits abgestimmt. Er wird die Entwürfe unverzüglich dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorlegen.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird in Abstimmung mit den Ländern ein Biotopschutzprogramm aufstellen, um die Koordination und damit die Wirksamkeit der verschiedenen Aktivitäten im Bereich des Biotopschutzes zu verbessern.
Er hat einen Entwurf zur Ablösung des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt, in dem u. a. vorgesehen ist, die ökologischen Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter zu vermindern.
Darüber hinaus soll der integrierte Pflanzenschutz weiterentwickelt und verstärkt in die Praxis eingeführt werden.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird wegen der insbesondere auch aus der Umwelt herrührenden Belastung von Lebensmitteln mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen eine Regelung vorbereiten, nach der Höchstmengengehalte für solche Stoffe in oder auf Lebensmitteln festgesetzt werden sollen, sobald die erforderlichen wissenschaftlich fundierten Grundlagen vorliegen und soweit dies zur Abwendung von Gesundheitsgefahren notwendig ist.