Verbesserung des Gewässerschutzes
der Abgeordneten Liedtke, Brandt (Grolsheim), Schäfer (Offenburg), Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Curdt, Duve, Jansen, Kiehm, Lambinus, Lennartz, Müller (Schweinfurt), Reuter, Dr. Schmidt (Gellersen), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Tietjen, Wimmer (Neuötting) und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP enthält zu Fragen des Umweltschutzes lediglich einen Satz, der sich auf die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft bezieht. Weder die Regierungserklärung des Bundeskanzlers noch die Ausführungen der zuständigen Bundesminister in der Aussprache über die Regierungserklärung haben Aufschluß über die umweltpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung gebracht. Diese „umweltpolitische Sprachlosigkeit" hat in der Öffentlichkeit starke Besorgnis über die weitere Entwicklung ausgelöst.
Der Bürger hat einen Anspruch darauf zu erfahren, ob die weit in die 80er Jahre reichenden Beschlüsse der sozial/liberalen Bundesregierung vom 1. September 1982 zur Fortentwicklung der Umweltpolitik von der jetzigen Bundesregierung übernommen werden, oder ob auch hier eine „Wende" geplant ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem „Wasserversorgungsbericht"?
Welche Maßnahme wird die Bundesregierung zur Sicherung der Wasserversorgung insbesondere der Trinkwasserversorgung ergreifen?
Was muß nach ihrer Auffassung unternommen werden, um der zunehmenden Belastung des Grundwassers z. B. mit Nitraten und Schwermetallen entgegenzuwirken?
Welche Maßnahmen sind geplant, um der zunehmenden Bélastung der Oberflächengewässer mit halogenierten Kohlenwasserstoffen zu begegnen?
Ist die Bundesregierung bereit — wenn ja, in welchem Umfang — in Zusammenarbeit mit den Ländern regionale Gewässerschutzprogramme insbesondere in Sanierungsschwerpunkten (Rhein/Bodensee, Elbe, Weser) zu entwickeln und finanziell zu fördern?
Wird die Bundesregierung und ggf. wann die Einbringung von Abfällen in die Nordsee vollständig untersagen?
Wird die Bundesregierung das in den Beschlüssen vom 1. September 1982 angekündigte „Schwerpunktprogramm Nordsee" entwickeln? Welche Einzelmaßnahmen hält die Bundesregierung in diesem Bereich für erforderlich? Wann ist mit der Vorlage des Programms zu rechnen?
Wird die Bundesregierung — wie in den Beschlüssen vom 1. September 1982 angekündigt — die Anrainerstaaten der Nordsee zu einer internationalen Nordseekonferenz einladen mit dem Ziel, durch ein harmonisiertes Vorgehen die Verschmutzung der Nordsee zu verringern? Welche Probleme bedürfen vorrangig einer Lösung? Wieweit sind die Vorbereitungen gediehen?