Aktuelle Entwicklungen in der Demokratischen Republik Kongo
der Abgeordneten Marina Schuster, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) ist seit Mitte der 1990er-Jahre Schauplatz mehrerer regionaler und interner Kriege und Konflikte, die nach Schätzungen der Vereinten Nationen (VN) bisher mehr als fünf Millionen Todesopfer und rund anderthalb Millionen Flüchtlinge gefordert haben. Funktionsfähige rechtsstaatliche Strukturen und ein Justizsystem, das die Täter zur Verantwortung zieht, sind nicht ausreichend ausgebildet.
Seit 1999 befindet sich die DR Kongo in einem wechselhaften Friedensprozess, der von der internationalen Gemeinschaft begleitet wird. Stationen dieses Prozesses sind die Bildung einer Übergangsregierung 2003, die Verabschiedung einer Verfassung 2005 und die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2006.
Mit den Abkommen von Nairobi (2007) und Goma (2008) wurde der Friedensprozess nach den Wahlen fortgesetzt. Angestrebtes Ziel ist die Demilitarisierung, Demobilisierung und Reintegration der verschiedenen Milizen in die reguläre kongolesische Armee Forces Armées de la République Démocratique du Congo (FARDC) sowie die Rückführung der Hutu-Rebellen der Forces démocratiques de libération du Rwanda (FDLR) nach Ruanda.
Die Europäische Union (EU) beteiligte sich an der Absicherung der Wahlen 2006 durch die Mission EUFOR RD Congo und unterstützt den Friedensprozess derzeit sowohl finanziell als auch mit den seit 2005 laufenden Sicherheitssektorreformen EUSEC und EUPOL. Die Mandate beider Missionen stehen im Juni zur Verlängerung an. Seit 1999 betreiben die VN die Mission de l’Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo (MONUC) zur Absicherung des Friedensprozesses.
Trotz dieser Anstrengungen und der in Goma unterzeichneten Vereinbarungen zwischen 22 Konfliktparteien, kommt der Osten des Landes nicht zur Ruhe. Insbesondere die Aktivitäten der FDLR und der Tutsi-Rebellen des Congrès National pour la Defense du Peuple (CNDP) unter Führung Laurent Nkundas sorgten für ein Andauern des Konflikts in den Kivu-Regionen. Eine erneute Eskalation hat die militärische Offensive des CNDP im Herbst 2008 hervorgerufen. Die kongolesische Armee sowie die MONUC standen dem Vorgehen des CNDP weitgehend hilflos gegenüber. Eine aus diesem Grunde beschlossene Aufstockung des Kontingents der MONUC um 3 000 Soldaten und Polizeikräfte (Sicherheitsratsresolution 1843 (2008)) wurde bis heute nicht umgesetzt.
Nach internen Machtkämpfen und der Absetzung Laurent Nkundas Anfang dieses Jahres kündigte der CNDP ein Ende der Kampfhandlungen und die Reintegration der eigenen Truppen in die FARDC an. Zeitgleich gingen kongolesische und ruandische Streitkräfte bei der gemeinsamen Militäroperation „Umoja Wetu“ in den Kivu-Regionen gegen die Rebellen der FDLR vor. Die Bevölkerung sieht sich zudem nach Abzug der ruandischen Truppen offenbar verstärkt Repressalien versprengter FDLR-Rebellen ausgesetzt. Die MONUC und die kongolesische Armee haben unterdessen eine gemeinsame Militäraktion zur weiteren Bekämpfung der FDLR angekündigt. Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen warnen in diesem Kontext vor einer weiteren Verschärfung des Flüchtlingsproblems und bezweifeln die Möglichkeit einer militärischen Lösung des Konflikts.
Es ist zu befürchten, dass die Auswirkungen der internationalen Wirtschaftskrise durch den Verfall der Rohstoffpreise, den Abzug ausländischen Kapitals, ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit und sinkende Steuereinnahmen zu einer weiteren Destabilisierung des Kongos beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie viele Soldaten waren in die Operation „Umoja Wetu“ („Unsere Einigkeit“) involviert, und aus welchen Ländern stammten diese?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung Erfolge und Probleme dieser militärischen Operation gegen die FDLR?
Hält die Bundesregierung ein rein militärisches Vorgehen gegen die FDLR für erfolgversprechend?
Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zu Militäraktionen dieser Art?
In welcher Form war die MONUC nach Kenntnis der Bundesregierung in Planung und Ausführung der Operation involviert?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Streitkräfte der kongolesischen Armee und der MONUC in der Lage sind, nach Abzug der ruandischen Truppen die Bevölkerung in der Region vor Vergeltungsakten der FDLR schützen zu können?
Wenn nein, warum nicht?
Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die Verzögerung bei der Truppenaufstockung der MONUC, die in der Sicherheitsratsresolution 1856 (2008) beschlossen wurde?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Art, Dauer, Umfang und Ziel einer für die kommenden Wochen geplanten gemeinsamen militärischen Operation der MONUC und der FARDC gegen die FDLR?
Inwiefern wird die EU über dieses Vorgehen informiert, und ist sie personell und/oder finanziell in diese Operation involviert?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung konkret auf eine verstärkte politische Zusammenarbeit zwischen der DR Kongo und Ruanda hingearbeitet?
Wie hoch sind die Zahlungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für die DR Kongo und Ruanda aus Deutschland und der EU für 2009, und gibt es Ansätze, die Hilfe der EU-Mitgliedsländer, der EU und anderer internationaler Geber (Weltbank und Internationaler Währungsfonds, IWF) miteinander zu koordinieren?
Wie groß ist der Anteil (absolut) der internationalen Hilfsgelder (aufgeführt nach Gebern, inklusive Weltbank und IWF) an den Staatshaushalten von Ruanda und der DR Kongo in den letzten fünf Jahren gewesen?
Wie ist der bisherige Stand der Umsetzung des Friedensfonds der Bundesregierung für die DR Kongo?
a) Wie viel Geld ist bisher aus dem Fonds abgeflossen?
b) Wie viele Anträge sind eingegangen, und welche Projekte wurden aus den Mitteln des Friedensfonds bisher gefördert?
c) Wie sieht die geographische Verteilung der Mittel aus?
d) Welche Funktion soll der Verwalter der Mittel in der DR Kongo übernehmen, und wie ist sichergestellt, dass eine Überprüfung der eingesetzten Mittel im ganzen Land erfolgen kann?
e) Welche Probleme gibt es bei der Verteilung der Gelder?
Gibt es Diskussionen innerhalb der Donor Budget Support Group, für die DR Kongo die Budgethilfe auszusetzen, und welche Gründe werden dafür angeführt?
Ist die Aussetzung der Budgethilfe für die Bundesregierung eine Option, um politischen Druck auszuüben, und bei welchen Ländern und wie häufig haben Deutschland und die EU in den letzten fünf Jahren die Budgethilfe ausgesetzt?
Ist der Zugang von Hilfsorganisationen in die betroffenen Gebiete in Nord- und Südkivu gesichert?
Wenn nein, aus welchen Gründen ist er behindert?
Durch welche Maßnahmen trägt die Bundesregierung zur Sicherstellung der humanitären Grundversorgung im Ostkongo bei, und welche finanziellen Mittel stellt sie in 2009 hierfür bereit?
Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung dabei zusammen?
Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Kriegsverbrechern, die vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gesucht werden, in den Reihen der FARDC?
Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, Bosco Ntaganda, der vom IStGH seit 2008 mit Haftbefehl gesucht wird, an diesen auszuliefern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Verhandlungen zwischen der DR Kongo und Ruanda über die Auslieferung von Laurent Nkunda?
Hat sich die Bundesregierung für die Überstellung an den IStGH eingesetzt, und wenn ja, wie?
Welche Personen, außer dem Präsidenten der FDLR, Ignace Murwanashyaka, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland auf, gegen die in Deutschland und ihren Heimatländern sowie vom IStGH strafrechtlich ermittelt wird?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung als praktikabel an, mit Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen umzugehen, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben?
Wie bewertet die Bundesregierung das Anfang Mai vom Parlament der DR Kongo verabschiedete Amnestiegesetz für Teilnehmer des Bürgerkrieges?
Wertet sie dies als integralen Bestandteil des Goma-Friedensprozesses?
Welche Projekte und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung speziell zum Aufbau eines funktionsfähigen Justizsystems in der DR Kongo?
Durch welche Maßnahmen wird dabei insbesondere eine intensivere Strafverfolgung von Sexualstraftätern gefördert?
Im Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der EU soll im Juni 2009 das Mandat der EU-Mission EUSEC RD Congo zur Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo, das am 30. Juni 2009 endet, verändert und verlängert werden (Gemeinsame Aktion 2008/491/ GASP).
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der seit 2005 laufenden Mission?
Welche Projekte wurden konkret umgesetzt?
b) Wurde die begonnene personelle Identifizierung und Zählung der Angehörigen der Streitkräfte beendet, und wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, und sollte es an der Finanzierung durch die DR Kongo gelegen haben, warum hat die EU dann die Finanzierung nicht übernommen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umstrukturierung der FARDC und insbesondere die Integration von Milizen in die FARDC?
d) Existieren im Rahmen der EUSEC spezielle Projekte zur Abwehr von sexueller Gewalt durch Angehörige der FARDC?
e) Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Mission seit 2005, von denen die Bundesrepublik Deutschland rund 20 Prozent trägt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11332)?
f) Hat die Bundesregierung Änderungsvorschläge für das neue Mandat?
Wenn ja, welche?
g) Wie wird sich die Bundesregierung zukünftig personell und finanziell an der Mission beteiligen?
Ebenso soll im Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Juni 2009 das Mandat der EU-Mission EUPOL RD Congo, das am 30. Juni 2009 endet, verändert und verlängert werden.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der seit 2007 laufenden Mission?
Welche Projekte wurden konkret umgesetzt?
b) Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Mission seit 2007, von denen die Bundesrepublik Deutschland rund 20 Prozent trägt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11332)?
c) Hat die Bundesregierung Änderungsvorschläge für das neue Mandat?
Wenn ja, welche?
d) Wie wird sich die Bundesregierung zukünftig personell und finanziell an der Mission beteiligen?
Wie bewertet die Bundesregierung den politischen Willen und die Handlungsfähigkeit der kongolesischen Regierung bei der Unterstützung der Sicherheitssektorreform, und welche Schlüsse zieht sie daraus für das weitere Engagement der EU?
Welche positiven Wirkungen erwartet die Bundesregierung von der Instandsetzung des Flughafens Goma, für den die Bundesrepublik Deutschland rund 14 Mio. Euro zur Verfügung stellt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass neben dem Ausbau der Landebahn auch die Sicherheitsbedingungen am Flughafen (Radar, Sicherheitskontrollen) verbessert werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Waffen- und Rohstoffschmuggel über den Flughafen Goma?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit eine Instandsetzung mit deutschen Mitteln nicht dem Schmuggel über den Flughafen Goma Vorschub leistet, sondern ihn unterbindet?
Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Planung oder Durchführung, um die katastrophale Lage bei der Versorgung mit Trinkwasser in der DR Kongo zu beheben?
Welche Projekte und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine Monopolisierung des Wassersektors durch die staatliche Wasserwirtschaftsbehörde REGIDESO als Teil des Versorgungsproblems betrachtet werden muss?
Wenn ja, inwiefern wirkt die Bundesregierung auf eine Deregulierung des Wassersektors hin?
Auf welche Weise engagiert sich die Bundesregierung speziell für Projekte, die Opfer sexueller Gewalt unterstützen?
Unterstützt die Bundesregierung Forderungen von NGOs, einen unbürokratischen Fonds für die Unterstützung der Opfer sexueller Gewalt bereitzustellen?
Wie vielen Menschen aus der DR Kongo wurde aufgrund politischer Verfolgung Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gewährt, und wie haben sich die Antrags- und Aufnahmezahlen seit 1996 entwickelt?
Wie wirkt sich der im Zuge der internationalen Wirtschaftskrise einsetzende Verfall der Rohstoffpreise, insbesondere für Kupfer, Kobalt, Coltan und Zinn, nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Staatshaushalt der DR Kongo aus?
Wie bewertet die Bundesregierung das Rohstoffengagement Chinas in der DR Kongo?
Werden die Kontrollen im Rahmen des Kimberley-Prozesses zur Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Diamanten aus der DR Kongo nach Einschätzung der Bundesregierung in dem notwendigen Maße durchgeführt?
Wenn nein, was tut die Bundesregierung, um eine effektive Kontrolle sicherzustellen?
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahresbeginn die Einführung eines Zertifizierungssystems in Zusammenarbeit mit der GTZ für mineralische Rohstoffe in der DR Kongo mit 3,2 Mio. Euro. Welche Fortschritte wurden bei dem Projekt bisher erzielt?
Wo sieht die Bundesregierung die größten Herausforderungen bei der weiteren Umsetzung?
Rechnet die Bundesregierung bedingt durch die wirtschaftliche Krise mit sozialen Unruhen in der DR Kongo, speziell in den Abbaugebieten im Osten des Landes?
Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dem entgegenzuwirken?
Ziehen Investoren nach Kenntnis der Bundesregierung vermehrt ihr Kapital aus Investitionen in der DR Kongo ab?
Wenn ja:
a) Sind hierbei sektorale Unterschiede erkennbar?
b) Fördert die Bundesregierung Investitionen deutscher Unternehmen in der DR Kongo, und wenn ja, auf welche Weise?
Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung das am 4. Mai 2009 vom Parlament der DR Kongo verabschiedete Gesetz, wonach die kongolesischen Meeresansprüche auf 200 Seemeilen und einen Festlandsockel von 350 Seemeilen erweitert werden, auf die bilateralen Beziehungen zwischen der DR Kongo und Angola aus?