BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Nichtanwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofs

<span>Nichtanwendung durch die Finanzverwaltung über den jeweils entschiedenen Fall hinaus: Nichtanwendungserlasse in der laufenden Wahlperiode, betroffene Steuerpflichtige und geschätzte Steuermehr- oder Mindereinnahmen, Nichtveröffentlichungen, Vermeidung höchstrichterlicher Entscheidungen, Verfassungskonformität, Eingabe der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft</span>

Fraktion

FDP

Datum

07.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1351717. 06. 2009

Nichtanwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofs

der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Finanzverwaltung hat auf unterschiedlichen Wegen die Möglichkeit, Urteile des Bundesfinanzhofs nicht über den entschiedenen Fall hinaus anzuwenden. In diesen Fällen profitiert nur der gegen die Finanzverwaltung erfolgreich klagende Bürger. Die Zulässigkeit der Nichtanwendung von Urteilen ist verfassungsrechtlich umstritten. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben die Praxis der Finanzverwaltung ausdrücklich kritisiert und Gegenmaßnahmen gefordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Nichtanwendungserlasse sind in der laufenden Wahlperiode des Bundestages erlassen worden?

2

Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass der Bundesfinanzhof in einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages von 31 Nichtanwendungserlassen in diesem Zeitraum ausgeht?

3

Wie viele Steuerpflichtige sind von der Nichtanwendung der Urteile nach Schätzung der Bundesregierung jeweils betroffen, und welche Steuermehreinnahmen oder Steuermindereinnahmen ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung hieraus (tabellarische Auflistung erbeten)?

4

Inwieweit hält die Bundesregierung Nichtanwendungserlasse für mit dem Grundgesetz – insbesondere mit dem Gewaltenteilungsprinzip und mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz – vereinbar, und wie begründet sie ihre Auffassung?

5

Wie viele und welche Urteile des Bundesfinanzhofs, die in der laufenden Wahlperiode des Bundestages ergingen, wurden nicht im Bundessteuerblatt Teil II abgedruckt beziehungsweise nicht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zur allgemeinen Anwendung freigegeben?

6

Was war jeweils der Grund für die Nichtveröffentlichung?

7

Welche Steuermehreinnahmen oder Steuermindereinnahmen ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung aus der Nichtveröffentlichung jeweils?

8

Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Urteil im Bundessteuerblatt oder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht wird?

9

Inwieweit hält die Bundesregierung die Praxis der Nichtveröffentlichung für mit dem Grundgesetz vereinbar, und wie begründet sie ihre Auffassung?

10

In welchem Umfang hat die Finanzverwaltung höchstrichterliche Entscheidungen verfahrensrechtlich vermieden, indem beispielsweise nach einem Gerichtsbescheid mündliche Verhandlung beantragt wird, sodann aber ein abhelfender Steuerbescheid erlassen wird?

11

Inwieweit hält die Bundesregierung die Praxis der verfahrensrechtlichen Vermeidung höchstrichterlicher Entscheidungen für mit dem Grundgesetz vereinbar, und wie begründet sie ihre Auffassung?

12

Wie viele vom Bundesfinanzhof amtlich veröffentlichte beziehungsweise zur Veröffentlichung vorgesehene Urteile ergingen während der laufenden Wahlperiode des Bundestages zugunsten des Steuerpflichtigen und kamen somit für eine Nichtanwendung zum Nachteil der Steuerpflichtigen in Betracht?

13

Welche Quote ergibt sich, wenn man diese Urteile mit den tatsächlich nicht angewandten Urteilen in Relation setzt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Quote?

14

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass etwa jede zehnte Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs, die zum Nachteil der Finanzverwaltung ergeht, nicht über den Einzelfall hinaus angewendet wird?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Eingabe der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Nichtanwendung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung § 115 Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung, wonach entweder das Finanzgericht oder – aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde – der Bundesfinanzhof eine Rechtssache entscheidet, weil sie entweder grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch die Exekutive darüber entscheiden sollte, ob die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert (vgl. Bundestagsdrucksache 15/4614; Vorbemerkung der Bundesregierung)?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen