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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aktivitäten der Förderbanken im Kommunalgeschäft

<span>Förderprogramme der KfW-Bankengruppe mit Direktkrediten für Kommunen: Geschäftsvolumen, Vereinbarkeit mit EU-Recht, Subsidiarität und Länderhoheit, Alternativen, mittelfristige Strategie</span>

Fraktion

FDP

Datum

06.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1351817. 06. 2009

Aktivitäten der Förderbanken im Kommunalgeschäft

der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die KfW Bankengruppe bietet als KfW-Kommunalbank sowie über die KfW-Mittelstandsbank mehrere Förderprogramme mit Direktkrediten für Kommunen an. Dies sind derzeit „KfW-Investitionskredit Kommunen-flexibel“, „Energieeffizient sanieren – Kommunen“, „KfW-Investitionskredit Kommunen“, „Erneuerbare Energien (Premium)“ und „BMU-Umweltinvestitionsprogramm“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welches Geschäftsvolumen besteht derzeit insgesamt im Kommunalgeschäft?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten der KfW Bankengruppe sowie der Förderbanken der Länder im Kommunalgeschäft unter den Aspekten des EU-Rechts, insbesondere bezüglich der „Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbständiger Förderinstitute in Deutschland“ (Verständigung II)?

3

Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung gemäß der Verständigung II auch Kredite der KfW Bankengruppe an selbständige kommunale Gesellschaften in privater oder öffentlicher Rechtsform oder rechtlich unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften zulässig, und in welchem Umfang werden solche Kredite von der KfW Bankengruppe gewährt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten der KfW Bankengruppe sowie der Förderbanken der Länder im Kommunalgeschäft unter den Aspekten des Subsidiaritätsprinzips?

Fällt die Kommunalfinanzierung durch Förderbanken nach Ansicht der Bundesregierung nicht allein in die Länderhoheit?

5

Können die notwendigen Leistungen für die Kommunalfinanzierung durch die im Wettbewerb stehenden Kreditinstitute (Sparkassen und Genossenschaftsbanken einschließlich deren Spitzeninstitute, private Banken, Hypothekenbanken) vollständig bereitgestellt werden?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie sieht die mittelfristige Strategie der KfW Bankengruppe im Kommunalgeschäft aus, und welche Ergebnisbeiträge für die Gewinn- und Verlustrechnung sollen daraus mittelfristig erzielt werden?

7

Welches Geschäftsvolumen besteht derzeit seitens der KfW Bankengruppe mit welchen Produkten im Kommunalgeschäft?

Welches Volumen ist mit welchen Produkten geplant?

8

Inwieweit bestehen Planungen, dass die KfW Bankengruppe im Rahmen von kommunalen Cross-Border Leasinggeschäften anstelle von US-Versicherungsunternehmen, die durch Rating-Agenturen herabgestuft wurden, die Rolle der Garantiegeberin übernimmt?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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