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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bürokratieabbau im Fahrpersonalrecht

Umsetzungsprobleme und mangelnde Praktikabilität der Neuregelung des Fahrpersonalrechts gemäß EU-Verordnung: Mitführungspflicht von Dokumenten, Lenk- und Ruhezeiten, dokumentationspflichtige Kilometerradien, Möglichkeit von Ausnahmeregelungen in der Fahrpersonalverordnung

Fraktion

FDP

Datum

07.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1352017. 06. 2009

Bürokratieabbau im Fahrpersonalrecht

der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im April 2007 ist die Verordnung (EG) 561/2006 in Kraft getreten, mit der auf europäischer Ebene das Fahrpersonalrecht reformiert worden ist. Mitte des Jahres 2007 sind in der Folge das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung an die europäische Rechtslage angepasst worden.

In den vergangenen zwei Jahren seit Inkrafttreten der neuen Vorschriften sind – abgesehen von dem immer noch bestehenden Stellplatzmangel für LKW an Autobahnen – verschiedene Probleme der Umsetzungspraxis bekannt geworden.

So wird die Verpflichtung für Fahrer, Nachweise über arbeitsfreie Tage jeweils im Original mitzuführen, im internationalen Verkehr häufig als praxisfern beschrieben und führt – besonders im Ausland – zu teils hohen Bußgeldforderungen der örtlichen Behörden. Faxe und Mails werden nicht akzeptiert. Das Nachreichen der Bescheinigung ist im Ausland auch in aller Regel nicht möglich.

Spezialgeschäfte mit eigener Auslieferung und einem jährlichen Umsatz von wenigen 10 000 Euro klagen über die Bürokratielasten, die sie aufgrund der fahrpersonalrechtlichen Vorschriften haben.

Für viele Handwerker – allem voran außerhalb von Ballungsräumen – reicht ein Radius von 50 km nicht mehr aus und führt faktisch zu einer Beschränkung des Angebots, wenn Handwerker wegen der hohen Bürokratiekosten keine Aufträge annehmen können, die außerhalb des Radius liegen. Ähnliche Probleme haben Unternehmer, die Waren auf örtlichen Märkten oder in Verkaufswagen anbieten.

Drucksache 16/13520 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAm 10. März 2009 hat die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) geantwortet, dass die Bundesregierung eine Erweiterung des Kilometerradius für Marktfahrer und Schausteller von 50 auf 150 km positiv bewerte (Bundestagsdrucksache 16/12247, Nr. 55).

Aus diesem Anlass fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Probleme aus der Umsetzungspraxis des neuen Fahrpersonalrechts sind der Bundesregierung bekannt?

2

Welche Fortschritte gibt es bei der Lösung des Problems der Mitführungspflicht von Originaldokumenten?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Fahrpersonalverordnung einen nachträglichen Nachweis von berücksichtigungsfreien Tagen zu ermöglichen?

4

Wie wird in der Praxis mit Fahrzeugen verfahren, bei denen eine Nachrüstung mit digitalen Tachographen nicht möglich ist?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung ein Tageskontrollblatt einzuführen, so dass Unternehmen, deren Fahrzeuge grundsätzlich vom Regime des Fahrpersonalrechts ausgenommen sind, jährlich eine geringe Zahl von dokumentationspflichtigen Fahrten unternehmen könnten, ohne einen digitalen Tachographen einbauen lassen zu müssen?

6

Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei Zeiten, die ein Fahrer auf einer Fähre verbringt, um Lenk- oder Ruhezeit?

7

Was hat die Bundesregierung bereits unternommen, um den Kilometerradius für Schausteller zu vergrößern, ohne dass die Fahrzeuge dem Fahrpersonalrecht unterliegen?

8

Welche weiteren Ausnahmemöglichkeiten mit Kilometergrenzen sollten nach Ansicht der Bundesregierung auf welchen Radius erweitert werden?

9

Dürfen nach Ansicht der Bundesregierung nach der derzeitigen Rechtslage im Rahmen der Handwerkerregelung

a) Gegenstände zur Reparatur abgeholt werden,

b) einzubauende Produkte transportiert werden,

c) Aushubabfahrten durchgeführt werden,

d) eingekaufte Gegenstände transportiert werden,

e) hergestellte oder reparierte Gegenstände ausgeliefert werden?

10

Wird diese Auslegung der aktuellen Regelung in der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung geteilt (bitte unter Angabe der der Bundesregierung bekannten Urteile)?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die in Frage 8 genannten Fahrten eine klarstellende Regelung in die Fahrpersonalverordnung einzufügen (bitte mit Begründung)?

12

Welchen weiteren Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im Übrigen bei

a) der EG-Verordnung 561/2006,

b) beim Fahrpersonalgesetz,

c) bei der Fahrpersonalverordnung?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, auf europäischer Ebene nur die Fahrzeuge dem Regime des Fahrpersonalrechts zu unterwerfen, die von Unternehmen des Transportgewerbes genutzt werden oder von Fahrern gesteuert werden, deren Haupttätigkeit das Fahren darstellt?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung diese Regelung für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen einzuführen (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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