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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen

<span><span>Erhebung von Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen, Kenntnisse der Patienten über die Nichtfälligkeit von Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen, mögliche Abschaffung der Praxisgebühren</span><br /> </span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

14.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1357429. 06. 2009

Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundessozialgericht hat am 25. Juni 2009 die Klage gegen die Praxisgebühr abgelehnt, da diese nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Gerade deswegen ist es umso entscheidender, ob und wann ein Arzt oder eine Ärztin Praxisgebühren erheben muss. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vorsorgeuntersuchungen. Denn findet mehr als die Vorsorgeuntersuchung statt, kann der Arzt oder die Ärztin zusätzliche Leistungen abrechnen. Damit wird auch die Praxisgebühr fällig.

Gehört zur Vorsorgeuntersuchung, dass der Arzt oder die Ärztin den Patienten freundlich begrüßt, ihm erklärt, welchen Nutzen die Untersuchung hat und was mit ihm anschließend gemacht wird? Gehört dazu auch, dass nach der Untersuchung die Ergebnisse zusammen besprochen werden? Oder geht es bereits über eine Vorsorgeuntersuchung hinaus, wenn der Patient oder die Patientin während der Untersuchung eine Frage an den Arzt/die Ärztin stellt?

Und reichen die Maßnahmen bei einer Vorsorgeuntersuchung aus ärztlicher Sicht aus oder müssen weitere Tests durchgeführt werden, um einer Vorsorge gerecht zu werden?

Diese Fragen werden offensichtlich unterschiedlich beantwortet. Laut Antwort der Bundesregierung vom 3. April 2009 auf eine schriftliche Frage (Nummer 75 auf Bundestagsdrucksache 16/12601) liegen keine Erkenntnisse vor, dass reine Vorsorgeuntersuchungen nicht praktikabel seien. Zudem gehöre zu einer Vorsorgeuntersuchung zwingend auch das Gespräch. Schließlich müsse die Anamnese erhoben und abschließend die Ergebnisse besprochen werden.

Die Wirklichkeit sieht aber anders aus.

Laut Auskunft der BKK Ford & Rheinland erheben viele Fachärztinnen und Fachärzte vorab Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen. Das bedeutet zum einen, viele Patientinnen und Patienten zahlen 10 Euro Praxisgebühr, um einen Vorsorgetermin wahrzunehmen. Zum anderen bedeutet es, dass die Ärztinnen und Ärzte neben der Vorsorgeuntersuchung offensichtlich weitere Leistungen abrechnen.

Ebenso teilt die BKK Ford & Rheinland mit, dass es Ärztinnen und Ärzten frei stünde, reine Vorsorgeuntersuchungen abzulehnen, wenn sie der Auffassung sind, dass diese nach ihrer ärztlichen Auffassung nicht ausreichend seien. Nach Aussage der BKK Ford & Rheinland führt eine Ärztin beispielsweise in jedem Fall ein ausführliches Beratungsgespräch und einen zusätzlichen Test durch und rechnet beides ab.

Drucksache 16/13574 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie GenoGyn Rheinland, eine Berufsgenossenschaft von gynäkologischen Arztpraxen, bestätigt dies indirekt. Sie schreibt dazu in einer Praxisinformation für Patientinnen und Patienten:

  • Da ein Arztgespräch nicht vorgesehen ist, werden Sie zur Vorsorgeuntersuchung direkt ins Untersuchungszimmer gebeten, um sich freizumachen, damit nur die angeführten Untersuchungen durchgeführt werden.
  • Jede zusätzliche Untersuchung oder Beratung löst die Praxisgebühr aus.

Die KV Nordrhein schreibt dazu:

  • Eine reine Vorsorgeuntersuchung ohne jeden kurativen Bezug ist aber kaum praktikabel.

Für die KV Nordrhein ist es also kaum möglich, reine Vorsorgeuntersuchungen ohne jegliche Behandlung durchzuführen. Dies hieße, dass Vorsorgeuntersuchungen ohne Praxisgebühren kaum möglich wären, da Praxisgebühren fällig werden, sobald außer der reinen Vorsorgeuntersuchung auch behandelt wird.

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch besagt in § 28 Absatz 4 Satz 2 ganz eindeutig, dass für Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühren erhoben werden dürfen. Ziel dieses Passus ist es, dass Bürgerinnen und Bürger nicht durch die Praxisgebühr davon abgehalten werden sollen, die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt dazu auf seiner Internetseite:

  • Um das Engagement der Versicherten für ihre eigene Gesundheit zu stärken und die besondere Stellung der Familie zu unterstützen, fallen keine Zuzahlungen an bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Ausnahme der Fahrkosten, Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Gesundheitscheck ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich Versicherte, Schutzimpfungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen einmal je Kalenderhalbjahr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Ärztinnen und Ärzte vorab Praxisgebühren für Vorsorgeuntersuchungen erheben?

Wenn ja, stimmt sie der Einschätzung der BKK Ford & Rheinland zu, dass viele der Fachärztinnen und -ärzte vorab Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen erheben?

Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der BKK Ford & Rheinland, dass viele Fachärztinnen und -ärzte vorab Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen erheben?

2

Gedenkt die Bundesregierung Informationen darüber einzuholen, wie oft bei Vorsorgeuntersuchungen Praxisgebühren erhoben werden?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie vielen gesetzlich Versicherten bekannt ist, dass bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühren erhoben werden dürfen?

Wenn keine solchen Daten vorliegen, strebt die Bundesregierung deren Erhebung an?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie vielen gesetzlich Versicherten bekannt ist, dass bei Vorsorgeuntersuchungen ein Beratungsgespräch obligat ist und welchen Umfang dieses hat?

5

Was hat die Bundesregierung unternommen, damit den gesetzlich Versicherten bekannt ist, dass bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühren erhoben werden dürfen und der Umfang der Beratung bekannt ist?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der KV Nordrhein, dass Vorsorgeuntersuchungen ohne kurativen Bezug kaum möglich sind?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der GenoGyn Rheinland, dass ein Arztgespräch innerhalb der Vorsorgeuntersuchung nicht vorgesehen ist und jede Beratung die Praxisgebühr auslöst?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der BKK Ford & Rheinland, dass sich Ärzte teilweise grundsätzlich weigern, reine Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen, weil sie diese grundsätzlich nicht für ausreichend halten?

9

Hält die Bundesregierung reine Vorsorgeuntersuchungen in der Regel für ausreichend und praktikabel?

10

Kann eine Patientin oder ein Patient bei seiner Ärztin/seinem Arzt eine reine Vorsorgeuntersuchung einfordern, oder kann die Ärztin/der Arzt sich dieser Aufforderung verweigern?

11

Wie ist für die Patientin/den Patienten als medizinischen Laien überprüfbar, dass mehr Maßnahmen als eine reine Vorsorgeuntersuchung ärztlich geboten sind.

12

Woher weiß der Patient/die Patientin, dass ein Gespräch über das, laut der Bundesregierung obligate, Beratungsgespräch hinausgeht und deshalb Praxisgebühren auslöst?

13

Welche Möglichkeiten stehen einem Patienten zur Verfügung, wenn der Facharzt im Vorhinein Praxisgebühren für eine Vorsorgeuntersuchung erheben möchte?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Aufwand für die Patienten, sich gegen Praxisgebühren bei Vorsorgeuntersuchungen zu wehren – sowohl bürokratisch, wie psychisch, wie auch bezogen auf das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt?

15

Wird nach Ansicht der Bundesregierung das Engagement für Vorsorgeuntersuchungen gestärkt, wenn Patientinnen und Patienten sich zunächst dafür einsetzen müssen, dass sie keine Praxisgebühren dafür bezahlen müssen?

16

Wird das Ziel der Bundesregierung erreicht, die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen durch die Befreiung von Praxisgebühren zu erhöhen, wenn die KV Nordrhein und die GenoGyn Rheinland darlegen, dass eine reine Vorsorgeuntersuchung quasi nicht möglich ist und daher viele Fachärzte, laut der BKK Ford & Rheinland bei Vorsorgeuntersuchungen Praxisgebühren erheben?

17

Strebt die Bundesregierung die generelle Abschaffung der Praxisgebühren an, nachdem die steuernde Wirkung wissenschaftlich bezweifelt wird und vor allem eine fatale Meidung von Arztbesuchen bei sozial schwachen und chronisch kranken Menschen stattfindet (siehe dazu: Ina-Maria Rückert, Jan Böcken, Andreas Mielck: Are German patients burdened by the

practice charge for physician visits („Praxisgebuehr“)? A cross sectional analysis of socio-economic and health related factors. BMC Health Services Research 2008.; Jan Böcken, Bernard Braun, Robert Amhof. Hrsg. 2007)?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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