Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Dem Bundesministerium des Innern zufolge ist eine generelle Anzeigepflicht für alle Geschenke und eine stillschweigende Zustimmung für die Annahme von Aufmerksamkeiten im Wert von bis zu 25 Euro ausreichend, um die Beeinflussung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien bzw. -behörden auszuschließen (Rundschreiben vom 8. November 2004). Daneben steht es den obersten Bundesbehörden frei, weitergehende oder ergänzende Anordnungen zu treffen, um speziellen Gegebenheiten in ihren Bereichen oder einzelnen Verwaltungszweigen gerecht zu werden. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage (Nr. 5/136) gibt es keine einheitliche Wertgrenze, ab welcher Zuwendungen meldepflichtig sind. Es stellt sich daher die Frage, warum die Beschäftigten der verschiedenen Bundesministerien bzw. -behörden unterschiedlich behandelt werden, und wie weit die zugrundeliegenden Wertgrenzen auseinandergehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Wertgrenzen für Ausnahmen vom Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen gelten für die einzelnen Bundesministerien und -behörden, und inwieweit wurden diese jeweils seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert?
Welche darüber hinausgehenden Unterschiede in den Regelungen der einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden über Ausnahmen vom Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es, und welches sind jeweils die Gründe für die einzelnen Regelungen?
Wie hat sich seit Beginn der 15. Legislaturperiode die Anzahl der jährlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angezeigten Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile bezogen auf die einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden geändert?
Wie hoch ist die Anzahl der jährlichen Fälle bezogen auf die einzelnen Bundesministerien und -behörden, in denen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen beantragt haben, und wie hat sich diese Zahl seit Beginn der 15. Legislaturperiode geändert?
In wie vielen Fällen wurde jährlich, seit Beginn der 15. Legislaturperiode, bezogen auf die einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden, Mitarbeiterinnen bzw. -mitarbeitern die Zustimmung zur Entgegennahme einer Belohnung, eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils verweigert, und um was für Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile hat es sich dabei jeweils gehandelt?
Wie verteilen sich bezogen auf die einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden die jährlich seit Beginn der 15. Legislaturperiode angezeigten Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile auf die einzelnen Laufbahn- bzw. Vergütungsgruppen, und wie stellt sich die Anzahl der Verweigerungen bzw. Zustimmungen zur Entgegennahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen bezogen auf die einzelnen Laufbahnbzw. Vergütungsgruppen in den einzelnen Bundesministerien und -behörden dar?
Wie stellt sich der durchschnittliche Wert der jährlich in den einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden zur Anzeige gebrachten Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile bezogen auf die verschiedenen Laufbahngruppen dar?
Wie hoch war der Wert der in den einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden jeweils höchsten zur Anzeige gebrachten Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile bezogen auf den Zeitraum seit Beginn der 15. Legislaturperiode (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung in aller Regel für eine Verweigerung der Zustimmung zur Entgegennahme einer Belohnung, eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils ausschlaggebend, und in wie vielen Fällen wurde aus den entsprechenden Gründen jeweils eine Zustimmung verweigert?
Hat sich unabhängig von der Wertgrenze die Anzahl der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien angebotenen Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile verändert, und worauf führt die Bundesregierung dies zurück?
Wie hat sich der Gesamtwert der jährlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien bzw. -behörden angebotenen Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert?
Wie hat sich seit Beginn der 15. Legislaturperiode der durchschnittliche Wert der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angebotenen Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile bezogen auf die einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden verändert?
Gibt es Abteilungen, Dienststellen bzw. sonstige Bereiche der Bundesregierung bzw. -verwaltung, in denen die Entgegennahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen generell untersagt ist, und wenn ja, welche Gründe sind dafür jeweils ausschlaggebend?
Gibt es Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen, ab denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien bzw. -behörden die Entgegennahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen generell untersagt ist, und wenn ja, was sind die Gründe hierfür?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung erst im Nachhinein oder durch Zufall von der Entgegennahme einer Belohnung, eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils durch einen Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin erfahren, welche Maßnahmen hat sie in den entsprechenden Fällen eingeleitet, und welche Vorsorge hat sie getroffen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen?