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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Nassbaggerei des Bundes

Einhaltung eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verpflichtung der Wasser- und Schifffahrtverwaltung des Bundes zur Vergabe von 75 Prozent ihrer Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an Privatunternehmen

Fraktion

FDP

Datum

21.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1373001. 07. 2009

Nassbaggerei des Bundes

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Claudia Winterstein, Patrick Döring, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 1985 (Bundestagsdrucksache 10/1800) vom 24. Oktober 1984 wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verpflichtet, 75 Prozent der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben. Dieser Beschluss ist bis heute gültig.

Trotzdem meldete die Ostfriesen-Zeitung am 12. Juni 2009, dass für 80 Mio. Euro ein neuer Nassbagger für den Küstenbereich angeschafft werden solle, mit dem der Bund an der Küste künftig bis zu 50 Prozent der Baggerungen selbst durchführen könnte. So äußerte sich auch der Ministerialdirektor im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Robert Scholl, beim letzten Bundesvertretertag des Fachverbandes Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Deutschen Beamtenbund am 11. Juni 2009.

25 Jahre nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses hat die Bundesregierung prüfen lassen, welche Optimierungspotentiale im Baggermanagement sich realisieren ließen. Leider enthält die Untersuchung keinerlei Überlegungen, die Kosten für die Vergabe an private Unternehmen durch Rahmenverträge (so genannte Hausmeisterverträge) zu senken.

Die Untersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über die Betriebsform der verwaltungseigenen Nassbagger geht von einem 24-stündigen Einsatz der Nassbagger aus, wie bei den Mehrzweckschiffen. Trotz Arbeitszeitverordnung und Tarifverträgen, die lediglich eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden vorsehen, soll ein verwaltungseigener Nassbagger in Eigenbereederung mit eigenem Personal kostengünstiger sein. Des Weiteren wird angeführt, dass auch ein erhöhtes Streikrisiko für eine Eigenbereederung spreche, statt einer Fremdbereederung.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sieht die Bundesregierung den Beschluss des Haushaltsausschusses vom 24. Oktober 1984 noch als bindend an, und wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesregierung die Absicht, künftig mehr als 25 Prozent der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an der Küste zu erbringen, und wenn ja, warum?

3

Plant die Bundesregierung auch im Binnenbereich die Anschaffung weiterer verwaltungseigener Nassbagger?

4

Wie viele verwaltungseigene Nassbagger hat der Bund im Binnenbereich in den Jahren 1980, 1990, 2000 und heute unterhalten?

5

Wie viele verwaltungseigene Nassbagger hat der Bund im Küstenbereich in den Jahren 1980, 1990, 2000 und heute unterhalten?

6

Welche Baggermengen fielen im Binnenbereich in den Jahren 1980, 1990, 2000 und 2008 an?

7

Welche Baggermengen fielen im Küstenbereich in den Jahren 1980, 1990, 2000 und 2008 an?

8

Hat die Bundesregierung jemals für den Küsten- und/oder Binnenbereich prüfen lassen, ob man mit privaten Unternehmen für einen mehrjährigen Zeitraum und ein regional größeres Gebiet Rahmenverträge (Hausmeisterverträge) abschließen könnte und welche Kostenersparnis sich gegenüber der bisherigen Ausschreibungspraxis (zeitlich und räumlich eng begrenzt) erzielen ließe, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie sieht das Ergebnis der Arbeitsgruppe Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein zusätzliches verwaltungseigenes Nassbaggergerät genau aus?

10

Mit wie viel Einsatzschichten rechnet die Bundesregierung beim 24-stündigen Einsatz der Nassbagger und Mehrzweckschiffe, angesichts dessen, dass die Arbeitszeitverordnung, die EU-Richtlinie 93/104 EG und die Tarifverträge eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag zulassen, und ist der Bundesregierung bekannt, dass solche Arbeitsschutzvorschriften nicht abdingbar sind?

11

Wie kommt die Bundesregierung in der Untersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über die Betriebsform der verwaltungseigenen Nassbagger bei ihrem Vergleich der Fremdbereederung und Eigenbereederung zu der Einschätzung, dass bei der Fremdbereederung ein höheres Streikrisiko bestehe als bei der Eigenbereederung, auf wie viel Streiktage kommt die Bundesregierung im Bereich der privaten Schifffahrt und im Bereich der verwaltungseigenen Schifffahrt in den letzten zehn Jahren?

12

Wie viel zusätzliches unmittelbares und mittelbares Personal für Betreuung des Fahrzeugs, Werkstattpersonal für das Fahrzeug mit Erhaltung und Verwaltung ist für die Eigenunterhaltung des Fahrzeugs, für den Betrieb und die Eigenbereederung erforderlich?

13

Wie viel der für 2008 ausgewiesenen Mittel für die Nassbaggerei an der Küste wurden ausgegeben, und wie sieht die Prognose für das Jahr 2009 aus?

14

Trifft es zu, dass die Bundesregierung die äußere Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als abgeschlossen ansieht?

Berlin, den 30. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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