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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rechtsverfolgungskosten der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

<span>Hintergründe des verlorenen Rechtsstreits der EdW gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young: Unstimmigkeiten im Prüfbericht der BaFin, Kosten des Rechtsstreits und vorherige Einschätzung der Erfolgsaussichten, Klageeinreichung und betraute Kanzlei, Bearbeitung der Entschädigungsanträge</span>

Fraktion

FDP

Datum

21.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1373201. 07. 2009

Rechtsverfolgungskosten der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH den Rechtsstreit gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young verloren. Sie hat Anwalts-, Prozess- und Gerichtskosten in Höhe von 3 091 239,39 Euro zu tragen. Diese Summe entspricht ungefähr dem jährlichen Beitragsaufkommen der EdW.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Trifft es zu, dass sich aus dem Prüfungsbericht zur durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordneten Sonderprüfung gemäß § 44 des Kreditwesengesetzes (KWG) Unstimmigkeiten bezüglich der Treuhandvermögen ergaben?

2

Wenn ja, welche Konsequenzen hat die BaFin daraus gezogen, und hat die BaFin insbesondere die EdW über diesen Sachverhalt informiert?

3

Trifft es zu, dass keine Abschlussbesprechung zwischen der BaFin und Ernst & Young stattgefunden hat?

4

Falls nein, welche Punkte sind im Einzelnen besprochen worden, welche weiteren Erkenntnisse haben sich daraus ergeben, und zu welchen Konsequenzen haben diese Erkenntnisse geführt?

5

Hat es eine Erörterung der Ergebnisse der Sonderprüfung zwischen der EdW und der BaFin gegeben, und wenn ja, welche Punkte sind konkret mit welchen Ergebnissen besprochen worden?

6

Sind bei Vorlage des Sonderprüfungsberichts die möglichen Folgen einer betrügerischen Phoenix-Pleite für viele Zwangsmitglieder der EdW (drohende Zahlungsunfähigkeit durch Umlage des Schadens) durch BaFin und EdW diskutiert worden?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Kosten des Rechtsstreits zwischen der EdW und Ernst & Young in Relation zum üblichen Beitragsaufkommen der EdW?

8

Aus welchen Mitteln hat die EdW die Rückstellungen für die Kosten des Rechtsstreits gebildet?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits für die EdW von vornherein äußerst gering waren?

10

Falls ja, warum wurde der Rechtsstreit dennoch geführt, falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

11

Welche Anwälte haben vorab die Erfolgsaussichten für die EdW beurteilt, und wie waren ihre Einschätzungen jeweils?

12

Warum wurde die Kanzlei des Phoenix-Insolvenzverwalters Schmitt mit der Klage der EdW betraut?

13

Welche Gremien haben der EdW die Genehmigung für die Einreichung der Klage erteilt?

14

Wer hat die Datenbank, die die EdW für die Abwicklung der Entschädigung an die Anleger nutzt, aufgebaut?

15

Hat die EdW für den Aufbau der Datenbank eine Zahlung geleistet, und wenn ja, in welcher Höhe?

16

Verwendet die EdW alle Beitragsmittel zweckgemäß?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Entschädigungsanträge der Anleger im Fall Phoenix in chronologischer Reihenfolge bearbeitet werden?

18

In welchem Umfang sind beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) Dienstaufsichtsbeschwerden zum Fall Phoenix eingegangen, und wie werden diese behandelt?

19

Hat die EdW die betroffenen Anleger in ihren bisher ergangenen Teilentschädigungsentscheidungen transparent über die Berechnungsmethoden und den Abzug eventueller Aussonderungsrechte informiert, und wenn ja, wie?

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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