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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur Fortschreibung 2008/2009 des Programms "Innere Sicherheit" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

<span>Fortschreibung des Programms &bdquo;Innere Sicherheit&ldquo; laut Beschluss der Innenministerkonferenz und Auswirkungen auf die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien: Einsatz der Bundeswehr auch im Inland, gesetzgeberische Konsequenzen; weitere Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden u. a. im Bereich Datenbanken, Telekommunikationsüberwachung sowie bei Speichermedien</span>

Fraktion

FDP

Datum

21.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1372301. 07. 2009

Haltung der Bundesregierung zur Fortschreibung 2008/2009 des Programms „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat am 5. Juni 2009 die Fortschreibung 2008/2009 des Programms „Innere Sicherheit“ beschlossen.

Selbstverständlich ist es notwendig, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden wie auch die Sicherheitsarchitektur an aktuelle Herausforderungen für die Innenpolitik anzupassen. In den vergangenen 15 Jahren, die seit der letzten umfassenden Überarbeitung des Programms „Innere Sicherheit“ vergangen sind, hat sich die Sicherheitssituation in Deutschland und der Welt maßgeblich verändert. Damit Deutschland auch weiterhin eines der sichersten Länder der Welt bleiben kann, brauchen die Sicherheitsbehörden eine klare Perspektive. Damit Deutschland auch weiterhin eines der freiheitlichsten Länder der Welt bleiben kann, braucht die Innenpolitik aber ebenso ein klares Bekenntnis zur Achtung und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Das Programm „Innere Sicherheit“ hat Auswirkungen nicht nur auf die Länder und deren innenpolitische Handlungsleitlinien, sondern auch auf den Bund. Insbesondere die Frage nach der Sicherheitsarchitektur in unserem föderalen Staat, aber auch die Frage nach Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsbehörden in die Grundrechte der Menschen betreffen auch bundespolitische Weichenstellungen.

So sieht das Programm in seiner Fortschreibung 2008/2009 vor, die Bundeswehr künftig auch mit militärischen Mitteln im Inland einzusetzen. Hierzu soll das Grundgesetz geändert werden. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist aufgrund der historischen Erfahrungen Deutschlands bislang nicht zulässig. Eine strikte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit und die daraus folgende Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Bundeswehr sind Ausdruck und Gewähr zugleich für die Achtung der Grundsätze des Rechtsstaates, in dem Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht den Regeln des Kriegsrechts folgen dürfen.

Die föderale Sicherheitsarchitektur hat sich in Deutschland bewährt. Sie trägt nicht nur dem Grundsatz Rechnung, dass Sicherheit am besten vor Ort gewährleistet werden kann, sondern auch dem Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Kumulierung von schwerwiegenden Eingriffsbefugnissen bei einer zentralen Polizeibehörde kann dem Grundrechtsschutz nicht in gleichem Maße gerecht werden.

Die internationale Verantwortung Deutschlands wird auch durch Beteiligung an internationalen Polizeimissionen wahrgenommen. Die hervorragenden Leistungen deutscher Polizistinnen und Polizisten auch im Ausland muss stärker gewürdigt werden. Hierfür müssen die richtigen Weichenstellungen getroffen werden, um Deutschlands Verantwortung für eine friedliche Welt auch künftig gerecht werden zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Stimmt die Bundesregierung der Analyse der künftigen Herausforderungen für die Innenpolitik, wie diese im Programm „Innere Sicherheit“ nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Juni 2009 beschrieben wird zu?

Falls ja, aus welchen Gründen?

Falls nein, warum nicht?

2

Wie versteht die Bundesregierung die Aussage, dass „die Kernkompetenz für die polizeiliche und nichtpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung bei den Ländern“ liegt, und was bedeutet dies für die föderale Aufgabenverteilung?

3

Welche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf gesetzgeberische Vorhaben, zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der Innenministerkonferenz, die Bundeswehr künftig auch im Inland mit militärischen Mitteln zum Eingriff zu ermächtigen?

4

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer „intensiven Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen und -anbietern“ zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität, insbesondere im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung sowie die aktuell diskutierten Internetsperrungen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung der Innenministerkonferenz, dass die „gestiegene Gewaltbereitschaft gegenüber den Sicherheitskräften einen hohen Kräfteeinsatz sowie ein konsequentes und professionelles Vorgehen“ erforderten, insbesondere vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Gisela Piltz (Bundestagsdrucksache 16/12549), nach der ein Anstieg der Gewalt gegen Polizeibeamte nicht erkennbar sei?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, dass „insbesondere die Kriminalitätsfurcht älterer Menschen und das damit einhergehende Verlangen nach mehr Sicherheit“ zu berücksichtigen sei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass angesichts sinkender Kriminalitätszahlen für diese Furcht kein Anlass besteht?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, um bei der Personalgewinnung in Bundesbehörden der Forderung nach verstärkter Einstellung von Personen mit Migrationshintergrund nachzukommen?

Aus welchen Gründen besteht hier noch weiterer Verbesserungsbedarf, insbesondere aus welchen Gründen wurden die entsprechenden Maßnahmen von der Bundesregierung noch nicht getroffen?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach Zugang der Sicherheitsbehörden zu zentralen europäischen Datenbanken und vorhandenen nationalen Datenbanken, insbesondere, welche Datenbanken sollen davon betroffen sein, und wie sollen die Voraussetzungen definiert werden, um dem Datenschutz gerecht zu werden?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung, dass der Informationsaustausch der Nachrichtendienste in Europa eine hohe Bedeutung für die multilaterale Zusammenarbeit habe?

10

Wie versteht die Bundesregierung die Aufforderung, „Möglichkeiten einer stärkeren Konzentration des Bundeskriminalamts auf Phänomene der schweren, Organisierten und politische motivierten Kriminalität“ in Überlegungen zu gesetzlichen Zuständigkeiten einzubeziehen, und welche Schlussfolgerungen für die Sicherheitsarchitektur zieht die Bundesregierung daraus?

11

Was versteht die Bundesregierung unter einer „sachgerechten Kooperation“ zwischen Polizei und Militär?

12

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer „Harmonisierung des Straf- und Polizeirechts“ sowie des Datenschutzes in Europa, und in welchen Bereichen, insbesondere im Strafrecht, hält die Bundesregierung dies für „geboten zur Verbesserung der transnationalen Zusammenarbeit und einer angemessenen Behandlung transnationaler Sachverhalte“?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Einfluss von erkennbarer Videoüberwachung insbesondere an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum auf den Rückgang dort begangener Straftaten vor?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einem etwaigen Verdrängungseffekt von Straftaten an andere Orte aufgrund von Videoüberwachung an bestimmten Stellen vor?

15

Aus welchen Gründen findet bislang in der Regel keine systematische Bewertung von kriminalpräventiven Ansätzen, Maßnahmen und Initiativen statt, wenn diese gleichzeitig als „unverzichtbar“ bezeichnet wird?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung des Entzugs der Fahrerlaubnis als Nebenstrafe auch für Delikte, die nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs verübt wurden?

17

Wie versteht die Bundesregierung die Behauptung, dass durch anonymen Kontakt in Foren zum Erwerb von Technikkompetenz oder Technik selbst das „Entstehen internationaler Strukturen begünstigt“ werde?

18

Was versteht die Bundesregierung unter „anderen Auswertestrukturen“ bei Ermittlungs- und Beweissicherungsmethoden?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung, dass die „Telekommunikationsüberwachung sich neuen Problemstellungen“ gegenübersähe, „deren Bewältigung bisher nur ansatzweise erkennbar“ sei?

20

Wie bewertet die Bundesregierung, dass einerseits gefordert wird, dass durch „technische Sicherung der Übertragungswege“, mithin u. a. durch Kryptierung, Tatgelegenheiten reduziert werden sollen, und andererseits beklagt wird, dass sich Kriminelle gerade dieser Techniken bedienen, z. B. „Terroristen in Ausbildungslagern systematisch im Umgang mit moderner IuK-Technik und konspirativer Kommunikation geschult“ würden?

21

Welche weiteren „Befugnisse für verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme, die Anpassung der Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und Maßnahmen nach dem G10“ plant die Bundesregierung für welche Sicherheitsbehörden?

22

Welche Schlussfolgerungen für das sog. Kompetenzzentrum TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) beim Bundesverwaltungsamt zieht die Bundesregierung aus der Aussage, dass die „Errichtung entsprechender Dienstleistungszentren“ zu prüfen sei, um „aus Effizienzgründen länderübergreifende Kooperationen beim Vorhalten und Betrieb der Technik“ zur „Überwachung der von Tätern genutzten modernen Kommunikations- und Speichermedien“ zu schaffen?

23

Wie versteht die Bundesregierung oben genannte Überlegung insbesondere im Hinblick auf den Aspekt der „Überwachung von Speichermedien“, sprich Online-Durchsuchung, und plant sie eine etwaige Ausweitung der Tätigkeit des Bundesverwaltungsamts auf diese?

24

Welche Schlussfolgerungen für die Ausstattung der Bundespolizei im Zusammenhang mit der maritimen Sicherheit zieht die Bundesregierung aus der Feststellung, dass die Polizeien nicht über die notwendigen Einsatzmittel verfügen?

25

Welche Regelungen für welche Befugnisse der Bundeswehr im Rahmen eines Seesicherheitsgesetzes erwägt die Bundesregierung aus welchen Gründen?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach einem Einsatz der Bundeswehr im Innern?

27

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach dem verstärkten Einsatz von Fahrassistenz- und Telematiksystemen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz?

28

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die „Verkehrsüberwachung mit der Kriminalitätsbekämpfung“ zu verbinden, und wie bewertet sie dies z. B. im Hinblick auf Kfz-Kennzeichenscanning unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung?

29

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Errichtung einer EU-weiten Datei „Gewalttäter Sport“ bzw. der Gewährung des gegenseitigen Zugriffs auf entsprechende nationale Dateien innerhalb Europas?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, dass „die Datenbestände einer Sicherheitsbehörde jeweils untereinander verknüpft und auf dieser Grundlage gezielt auswertbar sein“ müssten, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz?

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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