Umfang und Folgen der Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes für Staat und Bürger
der Abgeordneten Leicht, Vogel (Ennepetal), Dr. Häfele, Dr. Sprung, Haase (Kassel), Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Zeitel, Frau Pieser, Dr. Waffenschmidt, Dr. Stavenhagen, Dr. Langner, Dr. Althammer, Gerlach (Obernau), Spranger, Frau Berger (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die ständig steigende Zahl erlassener Gesetze und Rechtsverordnungen führt zu einer immer größeren Einengung und Bindung der Bürger. Fehlende oder unzureichende Erfolgskontrollen tun ein übriges, das Gesetzesgestrüpp undurchdringbarer zu machen.
Des weiteren werden die öffentlichen Körperschaften sowie Bürger und Wirtschaft auf Grund immer neuer Bundesgesetze immer stärker in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wieviel Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sind gegenwärtig in Kraft?
Wie groß ist die Zahl der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, die auf die Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland zurückgehen?
Welche Gesetze und Rechtsverordnungen, die vor 1969 erlassen wurden, haben bis heute keine Novellierung erfahren?
Wieviel Bundesgesetze und Rechtsverordnungen mit finanziellen Auswirkungen für die Länder und Gemeinden wurden seit 1949 verabschiedet?
Wie groß ist die Zahl der seit 1969 in Kraft gesetzten Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes einschließlich der Novellierungen, und wieviel davon waren mit finanziellen Lasten für Länder und Gemeinden verbunden?
In welcher Höhe sind Ländern und Gemeinden durch seit 1969 verabschiedete Bundesgesetze und Rechtsverordnungen mittelbare und unmittelbare Kosten entstanden?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand bis zur Verabschiedung eines Gesetzes?
Mit welchem Verwaltungs- und Personalaufwand ist auf Grund der Verabschiedung eines Gesetzes durchschnittlich zu rechnen?
Ist die Bundesregierung in Anbetracht der erheblichen mittelbaren und unmittelbaren Folgekosten von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes für die öffentlichen Körperschaften bereit, nach der Ermittlung der Kosten, aber vor der Einbringung des betreffenden Gesetzes mit den Ländern bzw. den Gemeinden die zur Durchführung notwendigen Finanzierungswege zu besprechen und diese im Gesetzentwurf darzulegen?
In welcher Form hat die Bundesregierung kraft ihrer Organisationsgewalt in den einzelnen Ministerien Vorsorge getroffen, daß die geltenden Gesetze unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der Gesetzesanwendung ständig auf ihre Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden?
Versperrt sich die Bundesregierung auch weiterhin dem Vorschlag, regelmäßige Erfolgskontrollen der großen Zahl der Gesetze und Rechtsverordnungen durchzuführen, um die Bindung und Einengung der Bürger durch den Staat zu lockern und die hohen Kosten, die bei der Durchführung der Gesetze entstehen, zu vermindern, und wenn nicht, nach welchen Kriterien sollen solche Erfolgskontrollen vorgenommen werden?