Umfang und Kosten der Beirats- und Gutachtertätigkeit
der Abgeordneten Leicht, Dr. Häfele, Haase (Kassel), Frau Pieser, Dr. Kreile, Schröder (Lüneburg), Landré, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Voss, Dr. von Wartenberg, Dr. Sprung, Lenzer, Ey und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach dem Entwurf des Bundeshaushalts 1977 sind lt. Auskunft der Bundesregierung (Stenographischer Bericht vom 21. April 1977) im laufenden Jahr bei den obersten und nachgeordneten Bundesbehörden sowie bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bundes 358 Beiräte, Ausschüsse, Arbeitskreise, Kommissionen und ähnliche Gremien vorgesehen, für die Kosten in Höhe von 9,9 Mio DM veranschlagt sind. Darüber hinaus will die Bundesregierung in diesem Jahr 33 Mio DM für wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen ausgeben.
Umfang und finanzielle Belastungen haben ein Ausmaß erreicht, das nur dann vertretbar erscheint, wenn ein größtmöglicher Nutzen gewährleistet ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Beiräte etc. bei gen obersten und nachgeordneten Bundesbehörden und bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bundes gibt es (Auflistung nach Ressorts und genaue Bezeichnung des Gremiums sowie Zahl der Mitglieder erbeten)?
Wieviel der 358 in diesem Jahr vorgesehenen Beiräte etc. bei den obersten oder nachgeordneten Bundesbehörden sowie bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bundes sind seit 1969 neu institutionalisiert worden?
Wie setzen sich die im Bundeshaushalt 1977 veranschlagten Kosten in Höhe von 9,9 Mio DM zusammen?
Findet eine Erfolgskontrolle der Arbeit dieser Gremien statt, und wenn ja, in welcher Weise?
Wie beurteil t die Bundesregierung den Nutzen derartiger Institutionen und ihrer Arbeitsergebnisse für Gesetzgebung und Verwaltung?
Inwieweit ist sichergestellt., daß die von den wissenschaftlichen Beiräten, Ausschüssen etc. erarbeiteten Erkenntnisse unbeeinflußt von politischen Entscheidungsträgern gewonnen werden können und daß diese Ergebnisse zumindest den parlamentarischen Gremien ohne zeitliche Verzögerungen zur Kenntnis gegeben werden?
Nach welchen Kriterien vergibt die Bundesregierung Aufträge für wissenschaftliche Gutachten an Privatpersonen?
Inwieweit werden wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Beamte mit entsprechender Ausbildung aus den Fachressorts und dem nachgeordneten Bereich oder Zuwendungsempfänger des Bundes, die im wissenschaftlichen Bereich tätig sind, mit der Erstellung von Gutachten und wissenschaftlichen Stellungnahmen beauftragt?
Wie hoch war die Summe der verausgabten Mittel für wissenschaftliche Gutachten bzw. Stellungnahmen in den Haushaltsjahren 1969 und 1976 und wie viele derartiger Ausarbeitungen wurden erstellt?
Ist in jedem einzelnen Fall sichergestellt, daß die abgelieferten Gutachten gründlich ausgewertet und die gewonnenen Erkenntnisse Eingang in Gesetzesinitiativen, parlamentarische Beratungen etc. finden und in wieviel Fällen ist dies nicht geschehen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Flut wissenschaftlicher Gutachten und den damit verbundenen hohen Kosten Einhalt zu gebieten, und welche Möglichkeiten sieht sie, derartige Ausarbeitungen rationeller und kostengünstiger anfertigen zu lassen?
Inwieweit sind die in den Gutachten, die der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung erstellt hat, vorgeschlagenen Maßnahmen verwirklicht worden?