Die kulturelle Filmförderung des Bundes, deren Maßnahmen in den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 im einzelnen dargestellt sind, dient der Hebung des künstlerischen Ranges des deutschen Films, wobei auch das künstlerische Experiment nicht ausgeschlossen ist. Sie verfolgt also nicht wirtschaftliche Zielvorstellungen, sondern ist eine Kulturförderung, vergleichbar der Förderung der Theater, der Museen oder der Musik. Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder im Kulturbereich muß sich die kulturelle Filmförderung des Bundes auf die Förderung von Spitzenleistungen beschränken. Sie trägt Auszeichnungscharakter verbunden mit zweckgebundenen finanziellen Zuwendungen, kann aber kein auf Breitenwirkung angelegtes Förderungssystem sein. Eine nachhaltige kulturelle Filmförderung wirkt sich jedoch auf die Struktur der Filmwirtschaft positiv aus; andererseits sind eine wirksame wirtschaftliche Filmförderung und eine funktionierende Filmwirtschaft Voraussetzung für die Verbreitung auch des kulturell anspruchsvollen Films.
Nach Auffassung der Bundesregierung haben die Maßnahmen der kulturellen Filmförderung des Bundes wesentlich dazu beigetragen, daß trotz krisenhafter Entwicklungen in der deutschen Filmwirtschaft künstlerisch anspruchsvolle deutsche Produktionen überhaupt noch entstehen konnten. In den letzten Jahren sind zunehmend filmkünstlerische Leistungen im deutschen Film zu verzeichnen, die auch im Ausland starke Resonanz finden. Eine solche Entwicklung ist auch unter wirtschaftlichem Aspekt von Bedeutung.
Die Bundesregierung hält es für notwendig, die neugewonnene künstlerische Geltung des deutschen Films zu stützen und insbesondere durch gezielte Maßnahmen - wie sie u. a. in den neuen Förderungsrichtlinien des Bundesministers vorgesehen sind - auch im Abspielbereich zur Wirkung zu bringen. Für die Verbindung von künstlerischem Anspruch und wirtschaftlichem Erfolg gibt es in der Filmproduktion der letzten drei Jahre hoffnungsvolle Ansätze. Dem entspricht eine steigende Bereitschaft des Publikums, sich gerade mit anspruchsvollen Filmen auseinanderzusetzen.
Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, daß die Maßnahmen der kulturellen Filmförderung in Ergänzung zu den Wirkungen des Filmförderungsgesetzes mit dazu beigetragen haben, die Marktchancen des - qualitätsvollen - deutschen Films in den letzten Jahren zu stützen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine steigende Zahl deutscher Filme - absolut und prozentual - ein Prädikat der Filmbewertungsstelle der Länder in Wiesbaden erhalten hat (1975: 30; 1976: 35). Der Filmstatistik des Statistischen Bundesamtes für 1973 und 1974 ist zu entnehmen, daß prädikatisierte Filme einen höheren durchschnittlichen Verleihumsatz erzielen als nicht prädikatisierte Filme.
Im Jahre 1976 konnten deutsche Filme auf den bedeutenden internationalen Filmfestspielen („A-Filmfestspiele") folgende Preise erringen: Cannes 1976: Spezialpreis der Jury für „Die Marquise von O ..." ; FIPRESCI-Preis für „Im Lauf der Zeit" und „Der starke Ferdinand" Karlsbad 1976: Einer der zwei Preise für die beste Darstellerin an Hildegard Knef in „Jeder stirbt für sich allein" San Sebastian 1976: Silberne Muschel, Preis der spanischen Film-Kritik und andere Preise für „Ansichten eines Clowns" Berlin 1976: Darstellerpreis an Gert Olschewski in „Verlorenes Leben".
Diese Auszeichnungen haben zweifellos eine Werbewirkung für den deutschen Film, vor allem im internationalen Vergleich.
Nach der Statistik des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft hat die Zahl der Ausfuhrverträge über deutsche Spielfilme mit 1814 im Jahre 1976 einen Höchststand seit 1968 erreicht, wenn auch die Summe der Festpreise und Garantien noch erheblich unter dem Stand von 1968 liegt.